Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982

Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1982 - 286/81   

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https://dejure.org/1982,383
EuGH, 15.12.1982 - 286/81 (https://dejure.org/1982,383)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1982 - 286/81 (https://dejure.org/1982,383)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 286/81 (https://dejure.org/1982,383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Oosthoek

    1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Oosthoek

  • Wolters Kluwer

    Verbot des Anbietens von Zugaben zur Absatzförderung; Zugaben in Form von Büchern beim Kauf eines Nachschlagewerks; Beschränkung der Ausfuhrströme, die eine Ungleichbehandlung des Binnenmarktes zur Folge hat; Anwendung von nationalen Vorschriften auf Erzeugnisse aus ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 34; ; EWG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 34; EWG-Vertrag Art. 30
    1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Warenverkehr - Verbot des Anbietens von Zugaben zur Absatzförderung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1256
  • GRUR Int. 1983, 648
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 286/81
    Die im Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 ("Cassis de Dijon", Sig. 1979, 649) genannte Ausnahme sei bisher nur in Rechtssachen angewandt worden, in denen es um unmittelbare Beschränkungen des Absatzes der betreffenden Ware gegangen sei, während man es im vorliegenden Fall nicht mit einer unmittelbaren Beschränkung zu tun habe.

    H Hinsichtlich der von Artikel 30 EWG-Vertrag erfaßten Einfuhrbeschränkungen ist darauf hinzuweisen, daß - wie der Gerichtshof seit Erlaß des Urteils vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe, Slg. 1979, 649) wiederholt festgestellt hat - Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Handelsregelung hingenommen werden müssen, soweit eine solche nationale, unterschiedslos für inländische und eingeführte Erzeugnisse geltende Regelung notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, unter anderem dem Erfordernis des Verbraucherschutzes und dem der Lauterkeit des Handelsverkehrs, gerecht zu werden.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-471/04

    Keller Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer

    24 Da die im Ausgangsverfahren streitige Regelung auf Fälle Anwendung findet, die einen Bezug zum innergemeinschaftlichen Handel aufweisen, geht es hier um ein Problem, das in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des Vertrages über die Grundfreiheiten fallen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-300/01, Salzmann, Slg. 2003, I-4899, Randnr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92

    Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. - Freier

    ( 24 ) Vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81 (Oosthoeck, Slg. 1982, 4575), in dem die betreffende Auffassung erstmals auf eine Regelung des vorliegenden Typs angewandt worden ist.

    Vgl. insoweit Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81 (Oosthoeck, a. a. O.), Urteil vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88 (GB-INNO, Slg. 1990, I-667), Urteil vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89 (SARPP, Slg. 1990, I-4695), Urteil vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90 (Aragonesa de publicidad, Slg. 1991, I-4151) und Urteil vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-126/91 (Yves Rocher, Slg. 1993, I-2361).

    ( 25 ) Urteil Oosthoeck (a. a. O., Randnr. 15).

  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Eine Vorschrift der im Ausgangsverfahren erörterten Art, die ihrem Wortlaut nach unterschiedslos auf nationale und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar ist und nach der den Erzeugern für die Vermarktung ihrer Erzeugnisse unter einer bestimmten Bezeichnung bestimmte Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden, fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur insoweit unter Artikel 30 EG-Vertrag, als sie auf Sachverhalte Anwendung findet, die einen Bezug zur Einfuhr von Waren iminnergemeinschaftlichen Handel aufweisen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek´s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und Urteil Mathot, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982 - 286/81   

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https://dejure.org/1982,10392
Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982 - 286/81 (https://dejure.org/1982,10392)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.09.1982 - 286/81 (https://dejure.org/1982,10392)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. September 1982 - 286/81 (https://dejure.org/1982,10392)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Oosthoek's Uitgeversmaatschappij BV.

    Freier Warenverkehr - Verbot des Anbietens von Zugaben zur Absatzförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982 - 286/81
    Der Begriff "rule of reason" scheint mir als Charakterisierung dieses Auslegungsgrundsatzes gegenüber den Begriffen "Ausnahme" oder "Abweichung" (die in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 6/81 bzw. in Randnummer 10 des Urteils in der Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, verwendet werden) den Vorteil zu haben, daß der Grundsatz in Wahrheit eine Einheit mit der durch ihn gemilderten Verbotsregel bildet, die in Randnummer 5 des Dassonville-Urteils niedergelegt ist.

    Hierfür verweise ich auf das Urteil in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625, Randnummer 10 der Entscheidungsgründe).

    Diese Argumente sind unter anderem im Lichte von Randnummer 5 des Dassonville-Urteils, der zahlreichen Urteile über Preisvorschriften, die unterschiedslos auf inländische und eingeführte Erzeugnisse angewandt werden, von Randnummer 8 des Urteils in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon, Sig. 1979, 649), des Urteils in der Rechtssache 152/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1978, 2299), der die ältere Rechtsprechung zusammenfassenden Randnummer 10 des Urteils in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625) und den neueren Urteilen in den Rechtssachen 6/81 (Beele) und 220/81 (Robertson) zu verwerfen.

    Wie der Gerichtshof in Randnummer 10 des bereits mehrfach angeführten Urteils in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland) in Zusammenfassung seiner einschlägigen Rechtsprechung festgestellt hat, "ist es in Ermanglung einer gemeinschaftlichen Regelung der Herstellung und des Inverkehrbringens eines Erzeugnisses Sache der Mitgliedstaaten, alle die Herstellung, den Vertrieb und den Verbrauch dieses Erzeugnisses betreffenden Vorschriften für ihr Hoheitsgebiet zu erlassen, vorausgesetzt allerdings, daß diese Vorschriften den innergemeinschaftlichen Handel nicht [unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell] behindern".

    Der Vollständigkeit halber füge ich noch hinzu, daß in einem Fall wie dem vorliegenden die Randnummern 5 und 6 des Urteils in der Rechtssache 8/74 (Dassonville), 8 des Urteils in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon) und 10 des Urteils in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland) wohl auch einen gegenteiligen Schluß aufgrund der Richtlinie 70/50 der Kommission vom 22. Dezember 1969 (ABl. L 13, 1970, S. 29) ausschließen.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982 - 286/81
    Wie unter anderem aus dem Dassonville-Urteii und dem Urteil in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon, Slg. 1974, 649) hervorgeht, hat der Gerichtshof die näheren Erläuterungen dieser "rule of reason" überwiegend im Wege der Analogie Artikel 36 entnommen; der wichtigste Unterschied besteht darin, daß es bei dieser Milderung der Gründregel des Dassonville-Urteils im Falle der Nichtanwendbarkeit von Artikel 36 um Maßnahmen gehen muß, die unterschiedslos für inländische wie für eingeführte Erzeugnisse gelten.

    Drittens ist wegen der handelsbehindernden Wirkung der Unterschiede in der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet noch auf die in der Rechtsprechung des Gerichtshofes aufgestellten Kriterien "in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht" (Rechtssache 120/78, Randnummer 15 Und Tenor) und "Gleichwertigkeit von in einem anderen Mitgliedstaat aufgestellten Erfordernissen" (s. namentlich Urteil vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81, Robertson) einzugehen.

    Diese Argumente sind unter anderem im Lichte von Randnummer 5 des Dassonville-Urteils, der zahlreichen Urteile über Preisvorschriften, die unterschiedslos auf inländische und eingeführte Erzeugnisse angewandt werden, von Randnummer 8 des Urteils in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon, Sig. 1979, 649), des Urteils in der Rechtssache 152/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1978, 2299), der die ältere Rechtsprechung zusammenfassenden Randnummer 10 des Urteils in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625) und den neueren Urteilen in den Rechtssachen 6/81 (Beele) und 220/81 (Robertson) zu verwerfen.

    Der Vollständigkeit halber füge ich noch hinzu, daß in einem Fall wie dem vorliegenden die Randnummern 5 und 6 des Urteils in der Rechtssache 8/74 (Dassonville), 8 des Urteils in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon) und 10 des Urteils in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland) wohl auch einen gegenteiligen Schluß aufgrund der Richtlinie 70/50 der Kommission vom 22. Dezember 1969 (ABl. L 13, 1970, S. 29) ausschließen.

  • EuGH, 22.06.1982 - 220/81

    Robertson

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982 - 286/81
    Meines Erachtens kommt die Einheit der Grundregel und der Milderungsregel aus dem Dassonville-Urteii auch in einigen jüngeren Urteilen, unter anderem in den Urteilen in den Rechtssachen 6/81 (Beele) und 220/81 (Robertson), deutlich zum Ausdruck.

    Drittens ist wegen der handelsbehindernden Wirkung der Unterschiede in der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet noch auf die in der Rechtsprechung des Gerichtshofes aufgestellten Kriterien "in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht" (Rechtssache 120/78, Randnummer 15 Und Tenor) und "Gleichwertigkeit von in einem anderen Mitgliedstaat aufgestellten Erfordernissen" (s. namentlich Urteil vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81, Robertson) einzugehen.

    Diese Argumente sind unter anderem im Lichte von Randnummer 5 des Dassonville-Urteils, der zahlreichen Urteile über Preisvorschriften, die unterschiedslos auf inländische und eingeführte Erzeugnisse angewandt werden, von Randnummer 8 des Urteils in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon, Sig. 1979, 649), des Urteils in der Rechtssache 152/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1978, 2299), der die ältere Rechtsprechung zusammenfassenden Randnummer 10 des Urteils in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625) und den neueren Urteilen in den Rechtssachen 6/81 (Beele) und 220/81 (Robertson) zu verwerfen.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982 - 286/81
    b) Zuerst ist zu untersuchen, ob die Wet Beperking Cadeaustelsel 1977, soweit sie hier einschlägig ist, der in der jüngeren Rechtsprechung des Gerichtshofes zum festen Ausgangspunkt gewordenen Grundregel aus dem Urteil in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnummer 5 der Entscheidungsgründe) zuwiderläuft.

    Der Vollständigkeit halber füge ich noch hinzu, daß in einem Fall wie dem vorliegenden die Randnummern 5 und 6 des Urteils in der Rechtssache 8/74 (Dassonville), 8 des Urteils in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon) und 10 des Urteils in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland) wohl auch einen gegenteiligen Schluß aufgrund der Richtlinie 70/50 der Kommission vom 22. Dezember 1969 (ABl. L 13, 1970, S. 29) ausschließen.

  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982 - 286/81
    Selbst wenn man einrnal annimmt, daß das niederländische Gesetz mittelbar dennoch eine optimale einheitliche Marktstrategie für das gesamte niederländische Sprachgebiet, das heißt namentlich für die Niederlande und Belgien, verhindert, kann keinesfalls von einer diskriminierenden Beschränkung der Einfuhr durch dieses Gesetz im Sinne der Urteile in den Rechtssachen 53/76 (Bouhelier, Slg. 1977, 197), 15/79 (Groenveld, Slg. 1979, 3409) und 155/80 (Oebel, Slg. 1981, 1993) gesprochen werden.
  • EuGH, 10.07.1980 - 152/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982 - 286/81
    Diese Argumente sind unter anderem im Lichte von Randnummer 5 des Dassonville-Urteils, der zahlreichen Urteile über Preisvorschriften, die unterschiedslos auf inländische und eingeführte Erzeugnisse angewandt werden, von Randnummer 8 des Urteils in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon, Sig. 1979, 649), des Urteils in der Rechtssache 152/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1978, 2299), der die ältere Rechtsprechung zusammenfassenden Randnummer 10 des Urteils in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625) und den neueren Urteilen in den Rechtssachen 6/81 (Beele) und 220/81 (Robertson) zu verwerfen.
  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982 - 286/81
    Selbst wenn man einrnal annimmt, daß das niederländische Gesetz mittelbar dennoch eine optimale einheitliche Marktstrategie für das gesamte niederländische Sprachgebiet, das heißt namentlich für die Niederlande und Belgien, verhindert, kann keinesfalls von einer diskriminierenden Beschränkung der Einfuhr durch dieses Gesetz im Sinne der Urteile in den Rechtssachen 53/76 (Bouhelier, Slg. 1977, 197), 15/79 (Groenveld, Slg. 1979, 3409) und 155/80 (Oebel, Slg. 1981, 1993) gesprochen werden.
  • EuGH, 03.02.1977 - 53/76

    Bouhelier

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982 - 286/81
    Selbst wenn man einrnal annimmt, daß das niederländische Gesetz mittelbar dennoch eine optimale einheitliche Marktstrategie für das gesamte niederländische Sprachgebiet, das heißt namentlich für die Niederlande und Belgien, verhindert, kann keinesfalls von einer diskriminierenden Beschränkung der Einfuhr durch dieses Gesetz im Sinne der Urteile in den Rechtssachen 53/76 (Bouhelier, Slg. 1977, 197), 15/79 (Groenveld, Slg. 1979, 3409) und 155/80 (Oebel, Slg. 1981, 1993) gesprochen werden.
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