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   AG Bochum, 22.10.2010 - 29 AR 16/10   

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https://dejure.org/2010,21566
AG Bochum, 22.10.2010 - 29 AR 16/10 (https://dejure.org/2010,21566)
AG Bochum, Entscheidung vom 22.10.2010 - 29 AR 16/10 (https://dejure.org/2010,21566)
AG Bochum, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 29 AR 16/10 (https://dejure.org/2010,21566)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung einer lebenslangen Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf von mehr als vier Jahrzehnten; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach erneuter Begehung verkehrsstrafrechtlicher Delikte während einer Sperrfrist

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Führerscheinsperre (lebenslange) - Aufhebung aufgrund Zeitablaufs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Führerscheinsperre (lebenslange) - Aufhebung der Sperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69a Abs. 7
    Rechtmäßigkeit der Aufrechterhaltung einer lebenslangen Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf von mehr als vier Jahrzehnten; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach erneuter Begehung verkehrsstrafrechtlicher Delikte während einer Sperrfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    45 Jahre ist noch lange nicht lebenslang!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Lebenslange Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 441
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 10.07.1981 - 1 Ws 542/81
    Auszug aus AG Bochum, 22.10.2010 - 29 AR 16/10
    Jedoch ist anerkannt, dass der bloße Zeitablauf auch bei einer langen Zeit für sich alleine zur Aufhebung einer lebenslangen Sperre nicht genügt (OLG München NJW 1981, 2424 : mehr als 24 Jahre; OLG Düsseldorf NZV 1991, 477 : Zeitablauf von 26 Jahren).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.1991 - 3 Ws 283/91
    Auszug aus AG Bochum, 22.10.2010 - 29 AR 16/10
    Jedoch ist anerkannt, dass der bloße Zeitablauf auch bei einer langen Zeit für sich alleine zur Aufhebung einer lebenslangen Sperre nicht genügt (OLG München NJW 1981, 2424 : mehr als 24 Jahre; OLG Düsseldorf NZV 1991, 477 : Zeitablauf von 26 Jahren).
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