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   SG Lübeck, 29.03.2017 - 29 AS 463/15   

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https://dejure.org/2017,28903
SG Lübeck, 29.03.2017 - 29 AS 463/15 (https://dejure.org/2017,28903)
SG Lübeck, Entscheidung vom 29.03.2017 - 29 AS 463/15 (https://dejure.org/2017,28903)
SG Lübeck, Entscheidung vom 29. März 2017 - 29 AS 463/15 (https://dejure.org/2017,28903)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.07.2017 - L 3 AS 125/17

    Anrechnung zugeflossener Einnahmen auf Leistungen der Grundsicherung

    Hiergegen haben die Kläger am 13. Mai 2015 bei dem Sozialgericht Lübeck zum Az. S 29 AS 463/15 Klage erhoben, mit der sie unter Bezugnahme auf das bisherige Vorbringen beantragen,.

    Mit zwei Beschlüssen vom 29. März 2017 hat das Sozialgericht den Klägern die für beide Klageverfahren beantragte Prozesskostenhilfe (PKH) versagt und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Die Klage zum Az. S 29 AS 463/15 habe keine hinreichenden Erfolgsaussichten, weil der Beklagte das Kindergeld in den Monaten Dezember 2014 bis Februar 2015 zu Recht als Einkommen angerechnet habe.

    Insoweit hat das Sozialgericht zur weiteren Begründung seine bereits im Verfahren S 29 AS 463/15 gemachten rechtlichen Ausführungen wiederholt.

    Gegen beide Beschlüsse haben die Kläger am 4. Mai 2017 Beschwerde eingelegt (zum erstinstanzlichen Verfahren S 29 AS 463/15 geführt unter dem Az. L 3 AS 126/17 B PKH und zum erstinstanzlichen Verfahren S 29 AS 464/15 unter dem Az. L 3 AS 125/17 B PKH ) und zur Begründung im Wesentlichen auf ihr bisheriges Vorbringen Bezug genommen.

    Unabhängig hiervon bestehen zum erstinstanzlichen Verfahren S 29 AS 463/15 (Beschwerdeverfahren L 3 AS 126/17 B PKH) Zweifel, ob die Bewilligungsentscheidung vom 12. November 2014 mit der dabei vorgenommenen Anrechnung von Kindergeld im Zeitpunkt der mit Schreiben vom 26. März 2015 erfolgten Einlegung von Widersprüchen "gegen alle Bescheide" nicht bereits unanfechtbar war, nachdem die zu dem Bescheid vom 12. November 2014 ergangenen Änderungsbescheide in Bezug auf die Anrechnung für die Monate September 2014 bis einschließlich Februar 2015 keine Modifizierung vorgenommen haben.

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