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   ArbG Hamburg, 02.02.2017 - 29 BV 23/16   

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https://dejure.org/2017,15949
ArbG Hamburg, 02.02.2017 - 29 BV 23/16 (https://dejure.org/2017,15949)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2017 - 29 BV 23/16 (https://dejure.org/2017,15949)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 29 BV 23/16 (https://dejure.org/2017,15949)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 85/11

    Sozialplan - Wirtschaftliche Vertretbarkeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 02.02.2017 - 29 BV 23/16
    Streiten die Betriebsparteien über die Rechtswirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses zu beantragen, § 256 Abs. 1 ZPO (BAG vom 22.01.2013 - 1 ABR 85/11, Rn. 11 bei juris m.w.N.).

    Auf die von der Einigungsstelle angestellten Erwägungen kommt es nicht an (BAG vom 22.01.2013 - 1 ABR 85/11, Rn. 15 bei juris m.w.N.).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Hamburg, 02.02.2017 - 29 BV 23/16
    Dementsprechend besitzen die Betriebsparteien und die Einigungsstelle nach ständiger Rechtsprechung und einhelliger Auffassung im Schrifttum einen weiten Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang sie die Nachteile einer Betriebsänderung für die betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen wollen (BAG vom 24.08.2004 - 1 ABR 23/03, Rn. 26 bei juris m.w.N.).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus ArbG Hamburg, 02.02.2017 - 29 BV 23/16
    Auch eine gesonderte Entscheidung über die Tragung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht zu treffen (BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 13/98, Rn. 35 ff., zitiert bei juris, m.w.N.).
  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Februar 2017 - 29 BV 23/16 - wird insgesamt zurückgewiesen.
  • LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17

    Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung

    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Februar 2017 (29 BV 23/16) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 02.02.2017 unter dem Az.: 29 BV 23/16 abzuändern und festzustellen, dass der Spruch der Einigungsstelle über einen Sozialplan vom 14.09.2016, zugestellt am 22.09.2ß16, unwirksam ist.

  • LAG Hamburg, 13.02.2018 - 4 Sa 92/17
    Das entsprechende Beschlussverfahren (Arbeitsgericht Hamburg, 29 BV 23/16) ist derzeit nicht rechtskräftig abgeschlossen.

    Die Anwendung der Tarifnorm auf die Kündigung vom 24. November 2016 sei nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Sozialplan unter dem Aktenzeichen 29 BV 23/16 gerichtlich angefochten worden sei, worüber noch nicht rechtskräftig entschieden sei.

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 91/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Das Beschlussverfahren (Arbeitsgericht Hamburg 29 BV 23/16 = LAG Hamburg 7 TaBV 3/17) ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
  • ArbG Hamburg, 24.05.2017 - 24 Ca 246/16
    Das Beschlussverfahren (Arbeitsgericht Hamburg, 29 BV 23/16) ist nicht rechtskräftig abgeschlossen.

    Die Anwendung der Tarifnorm auf die Kündigung vom 24.11.2016 ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Sozialplan unter dem Aktenzeichen 29 BV 23/16 gerichtlich angefochten wurde, worüber noch nicht rechtskräftig entschieden ist, und deshalb nicht zur Anwendung kommt.

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Das Beschlussverfahren (Arbeitsgericht Hamburg 29 BV 23/16 = 7 TaBV 3/17) ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 101/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

    Das Beschlussverfahren (Arbeitsgericht Hamburg (29 BV 23/16 = 7 Sa 3/17) ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
  • LAG Hamburg, 25.01.2018 - 3 Sa 101/17

    Abkürzung von Kündigungsfristen durch Tarifvertrag - Anwendung eines Sozialplans

    Die Anwendung der Tarifnorm sei nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Sozialplan unter dem Az. 29 BV 23/16 vor dem Arbeitsgericht Hamburg angefochten worden sei und deshalb nicht zur Anwendung komme.
  • LAG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Sa 80/17

    Rahmentarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe

    Nachdem das Arbeitsgericht den Antrag des Betriebsrats auf Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle vom 14. September 2016 zunächst abgewiesen hatte (ArbG Hamburg, Beschluss vom 02. Februar 2017 - 29 BV 23/16 -), änderte das Landesarbeitsgericht auf die Beschwerde des Betriebsrats den erstinstanzlichen Beschluss teilweise ab und stellte fest, dass der Spruch der Einigungsstelle über den Sozialplan vom 14. September 2016 teilweise unwirksam sei, soweit solche Arbeitnehmer in § 1 Abs. 2 des Sozialplans von einer Sozialplanabfindung ausgeschlossen worden seien, die nach Bezug von Arbeitslosengeld I eine vorgezogene (gekürzte) Altersrente in Anspruch nehmen könnten (LAG Hamburg, Beschluss vom 09. Oktober 2017 - 7 TaBV 3/17 -, juris).
  • LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20

    Bindung des Landesarbeitsgerichts an die rechtliche Beurteilung durch das

    Nachdem das Arbeitsgericht den Antrag des Betriebsrats auf Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle vom 14. September 2016 zunächst abgewiesen hatte (ArbG Hamburg, Beschluss vom 02. Februar 2017 - 29 BV 23/16 -), änderte das Landesarbeitsgericht auf die Beschwerde des Betriebsrats den erstinstanzlichen Beschluss teilweise ab und stellte fest, dass der Spruch der Einigungsstelle über den Sozialplan vom 14. September 2016 teilweise unwirksam sei, soweit solche Arbeitnehmer in § 1 Abs. 2 des Sozialplans von einer Sozialplanabfindung ausgeschlossen worden seien, die nach Bezug von Arbeitslosengeld I eine vorgezogene (gekürzte) Altersrente in Anspruch nehmen könnten (LAG Hamburg, Beschluss vom 09. Oktober 2017 - 7 TaBV 3/17 -, juris).
  • LAG Hamburg, 15.02.2018 - 8 Sa 97/17

    Sozialplan mit verkürzten Kündigungsfristen

  • LAG Hamburg, 15.02.2018 - 8 Sa 99/17
  • LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 26/20

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 5 Sa 25/20 v. 16.11.2020

  • LAG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Sa 85/17

    Auslegung von Tarifnormen

  • ArbG Hamburg, 12.07.2017 - 27 Ca 525/16

    Konsultationsverfahren bei anzeigepflichtigen Entlassungen - Verkürzung von

  • ArbG Hamburg, 01.06.2017 - 10 Ca 347/16

    Verkürzte Kündigungsfristen

  • LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
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