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   AG Frankfurt/Main, 13.12.2012 - 29 C 655/12 (11)   

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https://dejure.org/2012,47774
AG Frankfurt/Main, 13.12.2012 - 29 C 655/12 (11) (https://dejure.org/2012,47774)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.12.2012 - 29 C 655/12 (11) (https://dejure.org/2012,47774)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 29 C 655/12 (11) (https://dejure.org/2012,47774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verpasster Anschlussflug wegen Abflugverspätung

  • reise-recht-wiki.de

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ankunfts- und Abflugverspätung anspruchsbegründend

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Aufeinanderfolgende Flüge / Verpasster Anschlussflug / Ausgleichsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zubringerflug verspätet - Ausgleichzahlung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.10.2012 - C-321/11

    Den Fluggästen aufeinander folgender Flüge sind Ausgleichsleistungen wegen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 13.12.2012 - 29 C 655/12
    Vorliegend waren zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Flüge zu einem Endziel umfasst, die auch von der Beklagten gleichzeitig abgefertigt wurden, so dass gemäß der Rechtsprechung der EuGH ein einheitlicher Beförderungsvertrag vorliegt (vgl. Urt. v. 4.10.2012, Rs. C-321/11 - Rodriguez Cachafeiro und Martinez-Reboredo Varela-Villamor, ...).
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 13.12.2012 - 29 C 655/12
    Der Europäische Gerichtshof (Große Kammer) hat in seinem Urteil vom 23.10.2012 (verb. Rs. C-581/10 und C-629/10 - Nelson u.a., ...) bestätigt, dass die Situation von Fluggästen verspäteter Flüge mit der von Fluggästen annullierter Flüge vergleichbar ist, da sie einen ähnlichen Schaden in Form eines Zeitverlustes erleiden und sich somit im Hinblick auf die Anwendung des in Art. 7 VO vorgesehenen Ausgleichsanspruchs in einer vergleichbaren Lage befinden.
  • OLG Hamm, 09.01.2017 - 32 Sa 76/16

    Zuständigkeitsbestimmung; Gerichtsstand des Erfüllungsortes;

    Zudem zitiert der Schriftsatz mehrere Entscheidungen, die die Zuständigkeit am Gericht des Abflug- oder Ankunftsort gem. § 29 ZPO auch in Fällen annehmen, deren einziger internationaler Bezug - wie im vorliegenden Fall - darin liegt, dass Fluggastrechte aus einem grenzüberschreitenden Flug geltend gemacht werden (z.B. AG Düsseldorf, Urt. v. 30.06.2011 - 40 C 1745/11; AG Frankfurt am Main, Urt. v. 134.12.2012 - 29 C 655/12 (11) - jeweils zitiert nach juris) .
  • LG Frankfurt/Main, 26.03.2013 - 24 S 16/13

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verpasster Anschlussflug / Umsteigeflughafen im

    Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13.12.2012 (Az. 29 C 655/12 - 1) ist nach derzeitiger Kammerauffassung jedenfalls im Ergebnis zutreffend.
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