Rechtsprechung
LG Berlin, 26.11.2003 - 29 O 374/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Überwachungskosten auch bei Geschäftsraummiete nur ausnahmsweise sonstige Betriebskosten; Kosten für Anschaffung eines Feuerlöschers keine Betriebskosten; Hauswartkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kosten für Feuerlöscher und Überwachung als Betriebskosten?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kosten für Anschaffung und Montage von Feuerlöschern keine umlagefähigen Betriebskosten - Wohnungsmieter müssen Kosten nicht anteilig tragen
Wird zitiert von ...
- KG, 02.05.2022 - 8 U 90/21
Umlegung von Bewachungskosten ohne Höhenbegrenzung
3.1 Die "Kosten für die Bewachung des Gebäudes" sind Betriebskosten im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrKV, d. h. "Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen." (ebenso OLG Celle…, Urteil vom 16.12.1998 - 2 U 23/98 - ZMR 1999, 238, juris Rn. 9 ff.; OLG Frankfurt…, Urteil vom 12.03.2003 - 7 U 50/02 - ZMR 2004, 182, juris Rn. 4; Senat, Urteil vom 02.10.2003 - 8 U 25/03 - GE 2004, 234, 235; LG Berlin, Urteil vom 26.11.2003 - 29 O 374/03 - GE 2005, 237, juris Rn. 26;… Kinne in: Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 7. Auflage, § 556 BGB Rn. 195).