Rechtsprechung
   AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04 - AK 225/04, 29 OWi 550 Js 6928/04, AK 225/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21256
AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04 - AK 225/04, 29 OWi 550 Js 6928/04, AK 225/04 (https://dejure.org/2005,21256)
AG Freiburg, Entscheidung vom 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04 - AK 225/04, 29 OWi 550 Js 6928/04, AK 225/04 (https://dejure.org/2005,21256)
AG Freiburg, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04 - AK 225/04, 29 OWi 550 Js 6928/04, AK 225/04 (https://dejure.org/2005,21256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,21256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung der Betriebserlaubnisrichtlinie eines Kraftfahrzeugs des Typs Sprinter; Möglichkeit einer Überschreitung der für Lastkraftwagen geltenden Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen mit einem nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lkw-recht.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Höchstgeschwindigkeit Sprinter 4,6 t

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04

    Ordnungswidrige Überschreitung der Autobahnhöchstgeschwindigkeit für

    Auszug aus AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04
    Ein Ausschluss des Vorlagerechts ist auch nicht im Hinblick auf die vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (2 Ss 126/04 unter Bezugnahme auf 2 Ss 80/04 in: VD 2004, 274 ff; VRS 107, 390 ff; DAR 2004, 715 ff) vorgenommenen Bestimmungen zur Auslegung und Tragweite der Betriebserlaubnisrichtlinie anzunehmen.

    Im Einzelnen nimmt der Senat in seinem Beschluss vom 26. August 2004 (2 Ss 126/04) auf seinen Grundsatzbeschluss vom 25. August 2004 (2 Ss 80/04) Bezug, und dort auf 2. a. und b. seiner Entscheidungsgründe (in: VD 2004, 274 ff; VRS 107, 390 ff; DAR 2004, 715 ff).

    Die Verfolgungsbehörden beschränken die Feststellungswirkung der Betriebserlaubnis ebenso wie die Feststellungswirkung der sonstigen Kraftfahrzeugpapiere - also des Kraftfahrzeugbriefs und des Kraftfahrzeugscheins - darauf, dass ein Kraftfahrzeug allgemein betriebssicher ist und am Straßenverkehr teilnehmen darf (OLG Karlsruhe 2 Ss 80/04, a.a.O.).

    Dass nach Erteilung einer EG-Typgenehmigung durch einen Mitgliedsstaat ein Anspruch auf Zulassung dieses Kraftfahrzeugs in jedem Mitgliedstaat besteht, entspricht dem Wortlaut von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO ("ist zu erteilen") und wird von den Verfolgungsbehörden auch unter Hinweis auf Art. 7 Abs. 1 der Betriebserlaubnisrichtlinie nicht in Frage gestellt (OLG Karlsruhe 2 Ss 80/04, a.a.O.).

    Da die deutschen Behörden diese EG-Typgenehmigung jedoch nur bescheinigten und in den amtlichen Papieren ausfertigten, nicht aber überprüften, käme diesen amtlichen Bescheinigungen kein Regelungscharakter zu (OLG Karlsruhe 2 Ss 80/04, a.a.O.).

    Zudem könnten der im Kraftfahrzeugbrief und Kraftfahrzeugschein beschriebene und der tatsächliche Zustand eines Fahrzeuges variieren, da ersterer nach der Ausstellung der Papiere eigenmächtig verändert werden könne, so dass eine Vertrauenswirkung dieser amtlichen Eintragungen im Rechtsverkehr jedenfalls an dieser Veränderbarkeit im Tatsächlichen scheitere (OLG Karlsruhe 2 Ss 80/04, a.a.O.).

    Zwei weitere Verfahren des erkennenden Amtsgerichts 29 OWi 55 Js 35869/03 - AK 6/04 und 29 OWi 550 Js 2838/04 - AK 95/04 mit vergleichbarem Sachverhalt, deren freisprechende Entscheidungen vom 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 25.8.2004 (2 Ss 80/04) und 26.8.2004 (2 Ss 120/04) ebenfalls aufgehoben worden sind, werden im Hinblick auf diese Vorlage im Anschluss ausgesetzt.

  • BayObLG, 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03

    Rechtliche Einordnung einer Kombilimousine mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr

    Auszug aus AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04
    Mit dem Argument, dass die Sprinter-Kraftfahrzeuge über ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2, 8 t verfügen und somit nach § 23 a Abs. 6 lit. a StVZO im nationalem Recht nicht als Personenkraftwagen gelten könnten, hat sich das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Beschluss vom 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03 (= NZV 2004, S. 263 ff; NJW 2004, S. 306 ff; DAR 2003, S. 469 ff; VD 2003, S. 267 ff) auf den Standpunkt gestellt, dass Sprinter-Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 4, 6 t im Straßenverkehr als Lastkraftwagen anzusehen seien mit der Konsequenz, dass sie der in § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO normierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h unterworfen seien.

    Die beiden Obergerichte haben die Frage offengelassen, wie die Diskrepanz zwischen dem von den Zulassungsbehörden angewendeten EU-Recht (Eintragung als Personenkraftwagen aufgrund Betriebserlaubnis nach EG-Typgenehmigung) und dem von den Verfolgungsbehörden angewendeten - entgegenstehenden - nationalen Recht zu bewerten ist (kritisch insoweit Blümel, DAR 2004, S. 39; ähnlich Kramer, Anmerkungen zum Sprinterbeschluss, VD 10/03, S. 268).

    In Deutschland wird wegen dieser Divergenz eine Regelung durch den europäischen Gesetzgeber gefordert, zuletzt auf dem 42. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2004 in Goslar ( Scheibach in: 42. Deutscher Verkehrsgerichtstag, 2004, S. 47 (52), andere forderten eine spezielle bundesgesetzliche Regelung ein (vgl. Blümel, DAR 2004, S. 39 (40), der jedenfalls derzeit noch keine Sperrwirkung für die Schaffung einer - dem europarechtlich geprägten - Zulassungsrecht direkt widersprechenden nationalen Verhaltenssanktionsnorm annimmt).

    Die Forderung nach einer umfassenden Novellierung mit einer bürgerfreundlichen und verständlichen Rechtssprache de lege ferenda (ausdrücklich Blümel, DAR 2004, S. 39, 40) wird nicht genügen und die derzeit bestehende Divergenz zwischen Zulassungs- und Verhaltensrecht bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht auflösen.

  • BayObLG, 14.04.1997 - 2 ObOWi 116/97

    Sonntagsfahrverbot für Kleinlastkraftwagen

    Auszug aus AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04
    Jedoch handelte es sich bei diesen älteren Entscheidungen ausnahmslos um Fälle, in denen die als Lastkraftwagen sanktionierten Kraftfahrzeuge auch als Lastkraftwagen zugelassen waren und somit ein Gleichlauf von Zulassungstatbestand und Normsanktion bestand (BayObLG NZV 1997, 449; OLG Düsseldorf NZV 1991, 483; OLG Hamm VRS 47, 469 und NZV 1997, 323, 324) oder um Fallgestaltungen (BayObLG VRS 101, 457; OLG Schleswig NZV 1991, 163; KG Berlin NZV 1992, 162), in denen für eine Verurteilung kein Abweichen vom zulassungsrechtlichen Status erforderlich war (ebenso Dolde/Bitterich, Rechtsgutachten, S. 19 (23).

    Von den Verfolgungsbehörden wird zur Begründung der neuen Verfolgungspraxis insbesondere die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 14.4.1997 (2 ObOWi 116/97, BayObLGSt 1997, 69 - 71) als maßgeblich erachtet.

  • AG Freiburg, 02.03.2004 - 29 OWi 55 Js 35869/03

    Überschreitung eines Tempolimits für Lastkraftwagen auf der Autobahn: Rechtliche

    Auszug aus AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04
    Am 29.04.2004 erließ das Amtsgericht Freiburg zu obigem Aktenzeichen ein freisprechendes Urteil gegen den Betroffenen, nachdem das erkennende Amtsgericht bereits am 02.03.2004 einen vergleichbaren Sachverhalt durch Freispruch entschieden hatte (AG Freiburg NZV 2004, S. 265 ff).

    Zwei weitere Verfahren des erkennenden Amtsgerichts 29 OWi 55 Js 35869/03 - AK 6/04 und 29 OWi 550 Js 2838/04 - AK 95/04 mit vergleichbarem Sachverhalt, deren freisprechende Entscheidungen vom 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 25.8.2004 (2 Ss 80/04) und 26.8.2004 (2 Ss 120/04) ebenfalls aufgehoben worden sind, werden im Hinblick auf diese Vorlage im Anschluss ausgesetzt.

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04
    Der Europäische Gerichtshof ist im Rahmen des Vorlageverfahrens zwar nicht befugt, nationales innerstaatliches Recht auszulegen, noch seine Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht zu beurteilen, wie ihm dies im Rahmen des Art. 226 EGV möglich wäre ( Schwarze in: Schwarze (Hrsg.), EU-Kommentar, Art. 234 EGV Rz 13; EuGH Rs. 6/64, Costa/E.N.E.L. , Slg. 1964, 1251, 1268; Rs. c-292/92, Hünermund u.a ., Slg. 1993, I-6787 Rn 8. Es gibt jedoch kein deutsches nationales Recht, das ausdrücklich im Widerspruch zur europäischen Betriebserlaubnisrichtlinie steht.

    Jedoch hat der Europäische Gerichtshof bereits in der Rechtssache Costa/E.N.E.L. (EuGH Rs. 6/64, Costa/E.N.E.L., Slg. 1964, 1251, 1268) festgestellt, dass es ein Grundsatz des Gemeinschaftsvertrages ist, dass kein Mitgliedsstaat die Eigenart des Gemeinschaftsrechts antasten darf, im gesamten Bereich der Gemeinschaft einheitlich und vollständig zu gelten.

  • OLG Hamm, 25.02.1997 - 2 Ss OWi 10/97
    Auszug aus AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04
    Jedoch handelte es sich bei diesen älteren Entscheidungen ausnahmslos um Fälle, in denen die als Lastkraftwagen sanktionierten Kraftfahrzeuge auch als Lastkraftwagen zugelassen waren und somit ein Gleichlauf von Zulassungstatbestand und Normsanktion bestand (BayObLG NZV 1997, 449; OLG Düsseldorf NZV 1991, 483; OLG Hamm VRS 47, 469 und NZV 1997, 323, 324) oder um Fallgestaltungen (BayObLG VRS 101, 457; OLG Schleswig NZV 1991, 163; KG Berlin NZV 1992, 162), in denen für eine Verurteilung kein Abweichen vom zulassungsrechtlichen Status erforderlich war (ebenso Dolde/Bitterich, Rechtsgutachten, S. 19 (23).
  • AG Linz am Rhein, 03.08.2004 - 2040 Js 10336/04
    Auszug aus AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04
    Zwar ist damit nicht der Umkehrschluss verbunden, dass gemeinschaftsrechtliche Vorschriften direkten Einfluss auf nationales Recht nehmen könnten (so das Amtsgericht Linz 2040 Js 10336/04 am 3.8.2004 unter Bezugnahme auf die freisprechende Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg).
  • OLG Jena, 12.10.2004 - 1 Ss 208/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Kleintransporter,

    Auszug aus AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04
    Das OLG Thüringen hat am 12.10.2004 einen vergleichbaren Fall verurteilt, indes von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen (NJW 2004, 3579 ff).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04
    Dieses allgemein gültige rechtsstaatliche Prinzip besagt, dass jedermann vorhersehen können muss, welches Verhalten mit Sanktionen bedroht ist, und es postuliert insbesondere, dass der Gesetzgeber, und nicht die rechtsprechende Gewalt über die Sanktionswürdigkeit eines Verhaltens entscheidet (BVerfGE 37, 201; 20, 331; 25, 269; 47, 109, 120; 55, 152; 71, 108, 114; 73, 206, 234; 75, 342; 77, 382; ebenso Tröndle-Fischer, StGB, 51. Aufl., 2003, § 1 Rz 1) .
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2003 - 1 K 649/01

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines "Trike"; Kraftfahrzeugsteuer

    Auszug aus AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04
    Am 11.6.2003 hat das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az: 1 K 649/01) die These aufgestellt, dass die ursprüngliche verkehrsrechtliche Einordnung des streitbefangenen Fahrzeuges als Personenkraftwagen im Fahrzeugbrief unerheblich sei, da die verkehrsrechtliche Einordnung kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend sei.
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

  • BFH, 22.06.2004 - VII R 53/03

    Kraftfahrzeugsteuer: Zweispuriges Kraftfahrzeug Trike kein "Kraftrad"

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93

    Parken auf einem abgegrenzten Gelände einer Autobahntankstelle ist kein

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1991 - 5 Ss OWi 192/91
  • BayObLG, 07.11.2001 - 3 ObOWi 81/01

    Höchtsgeschwindigkeit bei alternativer Zulassung - Lkw und Kraftomnibus

  • OLG Schleswig, 12.12.1990 - 1 Ss OWi 413/90
  • KG, 21.11.1991 - 3 Ws (B) 154/91
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

  • EuGH, 16.01.1974 - 166/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • EuGH, 20.05.1976 - 111/75

    Mazzalai / Ferrovia del Renon

  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05

    Sprinter; Einordnung; Lastkraftwagen; Personenkraftwagen

    Der gegenteiligen Auffassung des Amtsgerichts Freiburg, der zulassungsrechtliche Status eines als PKW zugelassenen Mercedes-Sprinter-Kombifahrzeugs stehe der Bejahung des Tatbestandsmerkmals "Lastkraftwagen" i.S.d. § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO entgegen (vgl. AG Freiburg, Urteil vom 15. März 2004 - 29 OWi 55 Js 35869/03 -, veröffentlicht in NZV 2004, 265) und die unterschiedliche Einstufung eines Fahrzeugs im Zulassungs- und Verhaltensrecht führe im Ergebnis zur Verneinung des Geltungsanspruchs der Betriebserlaubnis-Richtlinie 70/156/EWG (vgl. AG Freiburg, Vorlagebeschluss an den EuGH vom 14. Januar 2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04 -, veröffentlicht in juris), kann aus den genannten Gründen nicht gefolgt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht