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   LG Köln, 21.04.2016 - 29 S 158/15   

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https://dejure.org/2016,56323
LG Köln, 21.04.2016 - 29 S 158/15 (https://dejure.org/2016,56323)
LG Köln, Entscheidung vom 21.04.2016 - 29 S 158/15 (https://dejure.org/2016,56323)
LG Köln, Entscheidung vom 21. April 2016 - 29 S 158/15 (https://dejure.org/2016,56323)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 29 S 158/15
    Denn auch wenn es sich bei § 14 Nr. 4, 2. Halbsatz WEG dogmatisch nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen Aufopferungsanspruch handelt, sind nach ganz allgemeiner Auffassung, der auch die Kammer folgt, auf diesen die §§ 249 ff BGB anwendbar (vgl. Jennißen-Hogenschurz, WEG, 4. Auflage, § 14 Rn. 27; Riecke/Schmidt/Abramenko, WEG, 4. Auflage, § 14 Rn. 37; LG Frankfurt /WuM 2014, 687ff; KG Berlin, WuM 2000, 85f und BayObLG, WuM 1994, 642ff).
  • KG, 28.07.1999 - 24 W 9125/97

    Ersatz des durch Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten veranlassten

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 29 S 158/15
    Denn auch wenn es sich bei § 14 Nr. 4, 2. Halbsatz WEG dogmatisch nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen Aufopferungsanspruch handelt, sind nach ganz allgemeiner Auffassung, der auch die Kammer folgt, auf diesen die §§ 249 ff BGB anwendbar (vgl. Jennißen-Hogenschurz, WEG, 4. Auflage, § 14 Rn. 27; Riecke/Schmidt/Abramenko, WEG, 4. Auflage, § 14 Rn. 37; LG Frankfurt /WuM 2014, 687ff; KG Berlin, WuM 2000, 85f und BayObLG, WuM 1994, 642ff).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 29 S 158/15
    Die Kammer ist auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 21.10.2011, V ZR 265/10, der Auffassung, dass der Frage, ob ein Wohnungseigentümer seinen Schaden im Rahmen von § 14 Nr. 4, 2. Halbsatz WEG gemäß § 249 Abs. 2 BGB fiktiv abrechnen darf, grundsätzliche Bedeutung zukommt.
  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 29 S 158/15
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gehören Leitungen zu dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Versorgungsnetz nicht nur bis zum Eintritt in den räumlichen Bereich des Sondereigentums, sondern jedenfalls bis zu der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit, die sich im räumlichen Bereich des Sondereigentums befinden muss (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2010, V ZR 176/10; zitiert nach Juris).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2016 - 29 S 158/15
    Die Teilungserklärung ist als Bestandteil der Grundbucheintragung nach seinem Wortlaut und Sinn - gegebenenfalls auch im Wege ergänzender Vertragsauslegung - auszulegen, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BGH WuM 2004, 681 ff; zitiert nach Juris).
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