Rechtsprechung
LG Köln, 29.11.2018 - 29 S 48/18 WEG |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarung von Sondervergütungen für den Verwalter für Wohngeldklagen i.R.d. Beschlussfassung auf der Eigentümerversammlung (hier: Festsetzung einer Klagegebühr für den Verwalter)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 27; BGB § 307 Abs. 1
Ungültiger Eigentümerbeschluss über Sondervergütung des Verwalters für Wohngeldklagen - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Sondervergütung des Verwalters für Wohngeldklagen darf die Gebühren eines Rechtsanwaltes nicht überschreiten; §§ 27 WEG, 307 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sondervergütung muss beschränkt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Hausgeldklagen des Verwalters
- mietrecht-dav.de , S. 13 (Leitsatz)
Wohnungseigentumsrecht: Keine pauschale Sondervergütung für Zuarbeit ggü. Anwalt
- anwalt.de (Kurzinformation)
WEG Pauschalbetrag für Verwalter bei Hausgeldklage
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Klagegebühr für WEG-Verwalter für Hausgeldklage muss der Höhe nach im Verhältnis zum rückständigen Betrag begrenzt sein - Pauschalbetrag für jeden Fall unzulässig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sondervergütung muss beschränkt werden! (IMR 2020, 30)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 24.01.2018 - 27 C 136/17
- LG Köln, 29.11.2018 - 29 S 48/18 WEG
Papierfundstellen
- ZMR 2019, 70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Bonn, 24.01.2018 - 27 C 136/17
Verwalter: Pauschale Sondervergütung für Klagen?
Auszug aus LG Köln, 29.11.2018 - 29 S 48/18
Auf die Berufung der Kläger wird das am 24.01.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn, 27 C 136/17, aufgehoben.Die Kläger beantragen, unter Aufhebung des am 24.01.2018 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Bonn, 27 C 136/17 den in der Versammlung vom 13.07.2017 unter TOP 8 B III gefassten Beschluss für ungültig zu erklären.