Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 10.05.2012

Rechtsprechung
   LG Köln, 25.11.2010 - 29 S 88/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35729
LG Köln, 25.11.2010 - 29 S 88/10 (https://dejure.org/2010,35729)
LG Köln, Entscheidung vom 25.11.2010 - 29 S 88/10 (https://dejure.org/2010,35729)
LG Köln, Entscheidung vom 25. November 2010 - 29 S 88/10 (https://dejure.org/2010,35729)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für eine Widerklage gilt nicht das Zulässigkeitserfordernis einer Schlichtung gem. § 10 Abs. 2 Nr. 1 GüSchlG; Zulässigkeitserfordernis einer Schlichtung für die Erhebung einer Widerklage; Erheblichkeit einer Beeinträchtigung i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG durch Installation von ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Für eine Widerklage gilt nicht das Zulässigkeitserfordernis einer Schlichtung gem. § 10 Abs. 2 Nr. 1 GüSchlG; Zulässigkeitserfordernis einer Schlichtung für die Erhebung einer Widerklage; Erheblichkeit einer Beeinträchtigung i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG durch Installation von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch mögliches Erfassen des Sondereigentums durch nachbarliche Kamera erzeugter Überwachungsdruck begründet Beseitigungsanspruch - Schutz des Eigentums durch Kameraattrappen oder Bewegungsmeldern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus LG Köln, 25.11.2010 - 29 S 88/10
    Auch habe der BGH im Urteil vom 16.03.2010 NZM 2010, 373 Voraussetzungen aufgestellt, wann die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung durch Videokameras das allgemeine Persönlichkeitsrecht beeinträchtige.

    die Revision zuzulassen wegen Divergenz der beabsichtigten Entscheidung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.3.2010 (BGH VI ZR 176/09).

    Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf ein Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstück oder der gemeinsame Zugang zu diesem von den Kameras erfasst werden (vgl. BGH NZM 2010, 373 Urteil vom 16.03.2010 VI ZR 176/09 zitiert nach Juris Rn. 11).

    Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen (BGH NZM 2010, 373 Rn. 13.).

    Deshalb ist die Installation einer Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück nicht rechtswidrig, wenn objektiv feststeht, dass dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden, wenn eine solche Erfassung nur durch äußerlich wahrnehmbar technische Veränderungen der Anlage möglich ist und wenn auch sonst Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden ( BGH NZM 2010, 373 Rn. 14).

  • AG Königswinter, 14.04.2010 - 31 C 21/09

    Wohnungseigentümer muss das Sondereigentum eines anderen Eigentümers durch

    Auszug aus LG Köln, 25.11.2010 - 29 S 88/10
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 14.04.2010 - 31 C 21/09 - wird zurückgewiesen.
  • AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18

    Unzulässige Wildcam

    In der Installation der Wildcam lag jedenfalls eine Beeinträchtigung vor, die das Maß des zulässigen gemäß § 14 Nr. 1 WEG überschreitet (vgl. LG Köln, Urteil vom 25.11.2010, 29 S 88/10).
  • AG Bergisch Gladbach, 03.09.2015 - 70 C 17/15

    Digitaler Türspion übt unzulässigen Überwachungsdruck aus!

    Vorliegend kann darüber hinaus dahinstehen, ob der Einbau des digitalen Türspions einschließlich der Türkameraanlage eine bauliche Veränderung darstellt, die vorliegend ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer vorgenommen wurde, denn in der Installation der Türkameraanlage liegt jedenfalls eine Beeinträchtigung vor, die das Maß des zulässigen gemäß § 14 Nr. 1 WEG überschreitet (vgl. LG Köln, Urteil vom 25.11.2010, 29 S 88/10).
  • LG Karlsruhe, 05.12.2017 - 11 S 145/16

    Wohnungseigentumssache: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch bei unzulässigem

    Denn jedenfalls ist keine unmittelbare Beeinträchtigung des Sondereigentums erforderlich; es genügt eine Störung des Gemeinschaftseigentums zumindest dann, wenn sie sich mittelbar auch auf das Sondereigentum des Klägers auswirkt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 17.08.2012 - 318 S 207/10 sowie die Fallgestaltungen bei LG Köln, Urteil vom 25.11.2010 - 29 S 88/10; AG Hanau, Urteil vom 29.3.2012 - 32 C 310/11 - Videokamera auf gemeinsamem Zugang).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 10.05.2012 - 29 S 88/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57049
LG Köln, 10.05.2012 - 29 S 88/10 (https://dejure.org/2012,57049)
LG Köln, Entscheidung vom 10.05.2012 - 29 S 88/10 (https://dejure.org/2012,57049)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 29 S 88/10 (https://dejure.org/2012,57049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch bei durch Kamera erzeugtem Überwachungsdruck?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus LG Köln, 10.05.2012 - 29 S 88/10
    Dieses Urteil der Kammer ist vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 21.10.2011- V ZR 265/10 aufgehoben worden und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, zurückverwiesen worden, damit die für eine Endentscheidung erforderlichen Feststellungen zur Frage, ob ein objektiv ernsthafte Überwachungsverdacht besteht, getroffen werden.

    Der Bundesgerichtshof hat deutlich ausgeführt, dass allein aus dem Beschreiten des Rechtsweges durch die Parteien und die hiermit verbundenen Belastung des nachbarschaftlichen Verhältnisses nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden kann, die Kläger würden sich künftig rechtswidrig verhalten und die Kameras zu einer Überwachung der Beklagten einsetzen (vgl. BGH Urt. vom 21.12.2011 V ZR 265/10 Rn. 12).

  • AG Königswinter, 14.04.2010 - 31 C 21/09

    Wohnungseigentümer muss das Sondereigentum eines anderen Eigentümers durch

    Auszug aus LG Köln, 10.05.2012 - 29 S 88/10
    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 14.04.2010 - 31 C 21/09- teilweise wie folgt abgeändert:.
  • LG Bonn, 21.12.2015 - 17 O 197/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Umwandlung des Darlehensvertrags in

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des LG Köln im Urteil v. 05.08.2010, 15 O 601/09 (BeckRS 2012, 09516); bestätigt durch das OLG Köln im Beschluss v. 17.12.2010, 13 U 176/10 (BeckRS 2014, 0112).
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