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   OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12   

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https://dejure.org/2012,13279
OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12 (https://dejure.org/2012,13279)
OLG München, Entscheidung vom 14.06.2012 - 29 U 1204/12 (https://dejure.org/2012,13279)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 29 U 1204/12 (https://dejure.org/2012,13279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Überschreitung des zulässigen Zitatzwecks bei Übernahme eines Sprachwerks; Verletzung von Verwertungsrechten an einem Buch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der teilweisen Wiedergabe eines Werks in Form eines Zitats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5; UrhG § 51; ZPO § 940
    Das unlesbare Buch

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das unlesbare Buch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Veröffentlichungsverbot für kommentierte Auszüge aus dem Buch 'Mein Kampf'

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Mein Kampf" und die Veröffentlichung in Deutschland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mein Kampf - vorerst keine Veröffentlichungserlaubnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Veröffentlichungsverbot für Hitlers "Mein Kampf" bestätigt

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    VG Berlin, 19.12.2013 - 3 L 1220.13

    Entfernung einer pdf-Kopie von Adolf Hitlers "Mein Kampf" von einer Website

    OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Überschreitung des

    BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Mein Kampf

Sonstiges

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.11.2012)

    Streit um "Mein Kampf": Neue Volte um Hitlers Hetzschrift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 165
  • afp 2012, 395
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02

    Marktstudien

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
    Zu einem darüber hinausgehenden Eingriff in die Rechte des Antragstellers sind die Antragsgegner auch nicht auf Grund der Meinungsfreiheit berechtigt (vgl. BGH GRUR 2005, 940 (942) - Marktstudien m. w. N.).
  • BVerfG, 17.02.2000 - 1 BvR 484/99

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Verurteilung zur Unterlassung einer

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
    Die Grundrechtsgewährleistung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG erfasst nicht Äußerungen, die für sich genommen nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet sind und die von den übrigen Teilen des wissenschaftlichen Werks getrennt werden können, ohne dass die wissenschaftliche Aussage als solche, also der versuchte Erkenntnisgewinn an Wahrheit, darunter erkennbar litte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Februar 2000 - 1 BvR 484/99, juris, dort Tz. 5).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
    aa) Zwar ist dem Antragsteller als juristischer Person des öffentlichen Rechts die Berufung auf Grundrechte wie die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die den Schutz des geistigen Eigentums und hier insbesondere des Urheberrechts erfasst (vgl. BVerfG GRUR 2001, 149 (151) - Germania 3 ), grundsätzlich verwehrt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2008 - 1 BvR 1665/08, juris, dort Tz. 4 m. w. N.), selbst wenn er außerhalb des Bereichs der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben handelt (vgl. BVerfG NVwZ 2008, 778 - Schacht Konrad Tz. 9 m. w. N.).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen II

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
    Eine auf die Unterlassung einer Urheberrechtsverletzung zielende gerichtliche Entscheidung steht der behördlichen Vorprüfung oder Genehmigung des Inhalts einer Veröffentlichung nicht gleich (vgl. BVerfG NJW 2006, 2836 Tz. 21).
  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03

    Verurteilung eines Presseunternehmens zur Unterlassung einer erneuten

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
    (2) Ansprüche gegen ein Presseunternehmen oder dessen Organe auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Beitrags betreffen die Zulässigkeit einer bestimmten Äußerung; diese beurteilt sich nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, auch wenn sie in der Presse veröffentlicht wird (vgl. BVerfG NJW 2007, 2686 (2687) m. w. N.).
  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
    aa) Zwar ist dem Antragsteller als juristischer Person des öffentlichen Rechts die Berufung auf Grundrechte wie die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die den Schutz des geistigen Eigentums und hier insbesondere des Urheberrechts erfasst (vgl. BVerfG GRUR 2001, 149 (151) - Germania 3 ), grundsätzlich verwehrt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2008 - 1 BvR 1665/08, juris, dort Tz. 4 m. w. N.), selbst wenn er außerhalb des Bereichs der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben handelt (vgl. BVerfG NVwZ 2008, 778 - Schacht Konrad Tz. 9 m. w. N.).
  • BVerfG, 11.12.2008 - 1 BvR 1665/08

    Zum Teil wegen fehlender Grundrechtsfähigkeit zum Teil mangels ausreichender

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
    aa) Zwar ist dem Antragsteller als juristischer Person des öffentlichen Rechts die Berufung auf Grundrechte wie die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die den Schutz des geistigen Eigentums und hier insbesondere des Urheberrechts erfasst (vgl. BVerfG GRUR 2001, 149 (151) - Germania 3 ), grundsätzlich verwehrt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2008 - 1 BvR 1665/08, juris, dort Tz. 4 m. w. N.), selbst wenn er außerhalb des Bereichs der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben handelt (vgl. BVerfG NVwZ 2008, 778 - Schacht Konrad Tz. 9 m. w. N.).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
    Vielmehr ist es angesichts der Bedeutung, welche die Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft für die deutsche Staatlichkeit hat (vgl. BVerfG NJW 2010, 47 Tz. 65), ohne weiteres gerechtfertigt, dass der Antragsteller auch die ihm durch das Urheberrecht eröffneten Möglichkeiten nutzt, einer Verbreitung nationalsozialistischer Schriften - mag sie auch strafrechtlich unbedenklich sein - entgegenzuwirken.
  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
    Eine von dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfasste eigene Äußerung des Meinungsträgers liegt auch vor, wenn fremde Äußerungen - etwa als Zitat - zum Bestandteil der eigenen gemacht werden (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 - Zitat aus Anwaltsschreiben Tz. 21 m. w. N.).
  • BVerfG, 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11

    Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in Grundbuchsache

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. April 2012 - 1 BvR 1951/11, juris, dort Tz. 23 m. w. N.).
  • OLG München, 17.04.2007 - 29 W 1295/07
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 32/92

    Umfang der Katalogbildfreiheit; Aufnahme zur Erläuterung des Inhalts

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09

    Kunstausstellung im Online-Archiv

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 6/10

    Echtheitszertifikat

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10

    Blühende Landschaften

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10

    Einkauf Aktuell

  • OLG München, 01.10.2009 - 29 U 2462/09

    Urheberrechtlich relevante Herausgebertätigkeit: Sammelwerk-Urheberrechte an den

  • LG Köln, 02.10.2014 - 14 O 333/13

    Urheberrechtsschutz an militärischen Lageberichten

    Das Zitat darf demgegenüber nicht die Hauptsache des aufnehmenden Werkes darstellen (OLG München, AfP 2012, 395 - Mein Kampf; Dreier, in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 51, Rn. 3).
  • LG Braunschweig, 16.01.2013 - 9 O 1144/12

    Urheberrechtliche Ansprüche bzgl. eines Buches mit Äußerungen von Loriot über

    Zulässig ist ein Zitat nur, wenn nicht nur eine innere Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird, sondern das Zitat auch als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden dient (OLG München WRP 2012, 1298 ff [OLG München 14.06.2012 - 29 U 1204/12] -Das unlesbare Buch; BGH GRUR 2012, 819 ff [BGH 30.11.2011 - I ZR 212/10] -Blühende Landschaften; BGH GRUR 1994, 800, 803 [BGH 30.06.1994 - I ZR 32/92] -Museumskatalog).
  • VG Berlin, 03.06.2014 - 3 K 104.14

    Bereitstellung ausgearbeiteter elektronischer Lehrveranstaltungsskripten

    Die Antragsgegnerin hätte nach diesen Maßgaben selbst gemäß § 97 Abs. 1 UrhG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können; denn nachdem der in Bayern gelegene Nachlass Hitlers gemäß Art. 37 des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 vollständig eingezogen worden war und die Bezirksfinanzdirektion München am 26. Januar 1965 unter anderem die Urheberrechte an "Mein Kampf" dem Freistaat Bayern übertragen hatte (vgl. OLG München, Urteil vom 14. Juni 2012 - 29 U 1204/12 -, juris, m.w.N.), hatte die Antragsgegnerin zu Recht zu befürchten, von dem den Freistaat Bayern vertretenden Bayerischen Staatsministerium für Finanzen als Inhaber der urheberrechtlichen Verwertungsrechte an Hitlers "Mein Kampf" wegen einer Urheberrechtsverletzung belangt zu werden.

    Hierzu hat das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom 14. Juni 2012 (29 U 1204/12, juris) ausgeführt: Dieser Vorschrift liegt zu Grunde, dass das Urheberrecht eine Schranke in der Zitierfreiheit findet.

  • LG Köln, 12.11.2020 - 14 O 163/19

    Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens auf Website nach Informationsgewährung

    Auch darf die Hinzufügung nicht allein zum Ziel haben, dem Endbenutzer das übernommene Werk leichter zugänglich zu machen (vgl. OLG München, AfP 2012, 395 - Mein Kampf; KG, GRUR 1970, 616 (618) - Eintänzer, Urteil der Kammer vom 02.10.2014,14 O 333/13, Afghanistan Papiere, zitiert nach juris Rn. 67 m.w.N.).
  • LG Köln, 15.12.2016 - 14 O 302/15

    Unterlassungsanspruch der Veröffentlichung von Texten (hier: Addendum und

    Auch darf die Hinzufügung nicht allein zum Ziel haben, dem Endbenutzer das übernommene Werk leichter zugänglich zu machen (vgl. OLG München, AfP 2012, 395 - Mein Kampf; KG, GRUR 1970, 616 (618) - Eintänzer, erkennende Kammer, Urt.v. 02.10.2014,14 O 333/13, Afghanistan Papier, zitiert nach juris Rn. 67 m.w.N.).
  • VG Berlin, 19.12.2013 - 3 L 1220.13

    Entfernung einer pdf-Kopie von Adolf Hitlers "Mein Kampf" von einer Website

    Die Antragsgegnerin hätte nach diesen Maßgaben selbst gemäß § 97 Abs. 1 UrhG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können; denn nachdem der in Bayern gelegene Nachlass Hitlers gemäß Art. 37 des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 vollständig eingezogen worden war und die Bezirksfinanzdirektion München am 26. Januar 1965 unter anderem die Urheberrechte an "Mein Kampf" dem Freistaat Bayern übertragen hatte (vgl. OLG München, Urteil vom 14. Juni 2012 - 29 U 1204/12 -, juris, m.w.N.), hatte die Antragsgegnerin zu Recht zu befürchten, von dem den Freistaat Bayern vertretenden Bayerischen Staatsministerium für Finanzen als Inhaber der urheberrechtlichen Verwertungsrechte an Hitlers "Mein Kampf" wegen einer Urheberrechtsverletzung belangt zu werden.
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