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   OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12   

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https://dejure.org/2012,22293
OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12 (https://dejure.org/2012,22293)
OLG München, Entscheidung vom 02.08.2012 - 29 U 1471/12 (https://dejure.org/2012,22293)
OLG München, Entscheidung vom 02. August 2012 - 29 U 1471/12 (https://dejure.org/2012,22293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung für unzulässige medizinische Fernbehandlung via Internet ist unlauter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags im gewerblichen Rechtsschutz; "Unsere Experten sind für Sie da"; Begriff der geschäftlichen Handlung i.S. von § 2 Nr. 1 UWG; Begriff der Fernbehandlung i.S. von § 9 HWG

  • omsels.info PDF

    Unsere Experten sind für Sie da

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Fernbehandlung durch auf den Einzelfall bezogene Beratung zu Krankheiten in einem Internetforum

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gesundheitsportale mit konkreter Krankheitsberatung sind wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreiber eines Internetauftritts muss Werbung für unzulässige medizinische Fernbehandlung unterlassen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Konkrete Krankheitsberatung in Internet-Forum ist wettbewerbswidrige Fernbehandlung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ärztlicher Expertenrat im Internet: Werbung für Diagnosestellung im online-Forum ist unlauter

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Fernbehandlung durch konkrete Krankheitsberatung in einem Internet-Forum

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Krankheitsberatung in Internetforen kann gegen Wettbewerbsrecht verstoßen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 435
  • MMR 2012, 824
  • afp 2013, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12
    Nach dieser Vorschrift darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (vgl. BGH, Urt. v. 18. Februar 2012 - I ZR 81/10 - Tribenuronmethyl , juris, Tz. 16, GRUR 2011, 1043 - TÜV II Tz. 36 m. w. N.).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

    Auszug aus OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12
    Ob an dieser Auslegung festzuhalten ist, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union nunmehr festgestellt hat, dass mit der Richtlinie 2001/83 eine vollständige Harmonisierung des Bereichs der Arzneimittelwerbung erfolgt ist (vgl. GRUR 2008, 267 - Gintec Tz. 39), kann im Streitfall ebenso offenbleiben wie die Frage, ob eine verfassungskonforme Auslegung im vollharmonisierten Bereich (allein) anhand des höherrangigen Unionsrechts, namentlich der europäischen Grundrechte, in Betracht kommt (vgl. BGH GRUR 2012, 647 - INJECTIO Tz. 39 f.).
  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03

    Untersagung der Werbung für Vitaminpräparate und einer auf dieser Basis

    Auszug aus OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12
    Meinungs- und Pressefreiheit sind durch Art. 5 Abs. 1 GG nicht vorbehaltlos gewährt; sie finden vielmehr gemäß Art. 5 Abs. 2 GG ihre Schranken unter anderem in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, zu denen sowohl das Lauterkeitsrecht als auch das Heilmittelwerbegesetz zählen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Juli 2007 - 1 BvR 99/03, - Dr. R " s Vitaminprogramm , juris, dort Tz. 27 m. w. N.).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12
    Jedenfalls die nicht bestrittene Mitgliedschaft der Ärztekammern Hamburg und Schleswig-Holstein führt dazu, dass der Kläger die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG erfüllt (vgl. BGH GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V Tz. 21 m. w. N.).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12
    Anders als Antragsfassungen, welche die konkrete Verletzungsform nur als Beispiel heranziehen, wird hier durch die unmittelbare Bezugnahme auf die konkrete Gestaltung deutlich gemacht, dass Gegenstand des Antrags allein die konkrete Werbemaßnahme sein soll (vgl. BGH GRUR 2011, 742 - Leistungspakete im Preisvergleich Tz. 17 m. w. N.).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

    Auszug aus OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12
    Ob an dieser Auslegung festzuhalten ist, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union nunmehr festgestellt hat, dass mit der Richtlinie 2001/83 eine vollständige Harmonisierung des Bereichs der Arzneimittelwerbung erfolgt ist (vgl. GRUR 2008, 267 - Gintec Tz. 39), kann im Streitfall ebenso offenbleiben wie die Frage, ob eine verfassungskonforme Auslegung im vollharmonisierten Bereich (allein) anhand des höherrangigen Unionsrechts, namentlich der europäischen Grundrechte, in Betracht kommt (vgl. BGH GRUR 2012, 647 - INJECTIO Tz. 39 f.).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97

    Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung

    Auszug aus OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12
    Fördert aber ein Medienunternehmen das Interesse an seinem eigenen Angebot, so liegt eine geschäftliche Handlung i. S. d. § 2 Nr. 1 UWG vor, ohne dass dem der redaktionelle Gehalt des beworbenen Angebots entgegenstünde (vgl. BGH GRUR 2000, 703 (706) - Mattscheibe; Köhler , a. a. O., § 2 UWG Rz. 69; Keller in: Harte/Henning , UWG, 2. Aufl. 2009, § 2 Rz. 86; Veil in: Münchener Kommentar Lauterkeitsrecht, 2006, § 2 UWG Rz. 73).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12
    Die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags ist in der Regel gegeben, wenn der Kläger lediglich ein Verbot der konkret beanstandeten Handlung begehrt (vgl. BGH GRUR 2011, 82 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer Tz. 14 m. w. N.).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12
    Nach dieser Vorschrift darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (vgl. BGH, Urt. v. 18. Februar 2012 - I ZR 81/10 - Tribenuronmethyl , juris, Tz. 16, GRUR 2011, 1043 - TÜV II Tz. 36 m. w. N.).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12
    Zwar hat der Bundesgerichtshof sowohl § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG (vgl. dazu BGH GRUR 2004, 799 (800) - Lebertrankapseln ) als auch § 11 Abs. 1 Nr. 4 HWG (vgl. dazu BGH GRUR 2007, 809 - Krankenhauswerbung Tz. 19) unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben dahin ausgelegt, dass die dort geregelten Werbeverbote nur dann eingreifen, wenn eine Werbemaßnahme zumindest zu einer mittelbaren Gesundheitsgefährdung führen kann.
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01

    Lebertrankapseln

  • OLG München, 09.07.2020 - 6 U 5180/19

    Werbung für digitale medizinische Konsultation durch Ärzte in der Schweiz

    Eine Fernbehandlung im Sinne dieser Vorschrift ist anzunehmen, wenn allein aufgrund einer schriftlichen, fernmündlichen, über andere Medien oder Dritte auf Distanz vermittelten Information eine Diagnose gestellt oder ein Behandlungsvorschlag erteilt wird, ohne den Patienten persönlich gesehen bzw. untersucht zu haben (vgl. Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl. 2014, § 9 HWG Rn. 2; OLG München, GRUR-RR 2012, 435, 436 - Unsere Experten sind für Sie da).

    g) Die Regelung des § 9 HWG ist dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln im Sinne von § 3 a UWG (vgl. OLG München GRUR-RR 2012, 435, 436 - Unsere Experten sind für Sie da), wobei eine Verletzung der Bestimmung - welche dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dient - geeignet ist, die Interessen der Verbraucher spürbar im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG zu beeinträchtigen (vgl. BGH GRUR 2012, 647 Rn. 42 - INJECTIO; OLG München, a.a.O.).

  • OLG München, 25.10.2018 - 6 U 61/18

    Unzulässigkeit der Werbung für eine in Spanien stattfindende medizinische

    Eine Fernbehandlung im Sinne dieser Vorschrift ist anzunehmen, wenn allein aufgrund einer schriftlichen, fernmündlichen, über andere Medien oder Dritte auf Distanz vermittelten Information eine Diagnose gestellt oder ein Behandlungsvorschlag erteilt wird, ohne den Patienten persönlich gesehen bzw. untersucht zu haben (vgl. Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl. 2014, § 9 HWG Rn. 2; OLG München, GRUR-RR 2012, 435, 436 - Unsere Experten sind für Sie da).

    e) Die Regelung des § 9 HWG ist dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln im Sinne von § 3 a UWG/§ 4 Nr. 11 UWG a. F. (vgl. OLG München GRUR-RR 2012, 435, 436 - Unsere Experten sind für Sie da), wobei eine Verletzung der Bestimmung - welche dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dient - geeignet ist, die Interessen der Verbraucher spürbar im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG zu beeinträchtigen (vgl. BGH GRUR 2012, 647 Rn. 42 - INJECTIO; OLG München, a.a.O.).

  • OLG Celle, 14.03.2023 - 13 U 54/22
    Wesentlich ist dabei, dass sich der Behandelnde ohne eigene Wahrnehmung der zu behandelnden Person konkret und individuell zu dieser Person diagnostisch oder therapeutisch äußert ( OLG München, Urteil vom 2. August 2012 - 29 U 1471/12 , juris Rn. 32; Nomos-BR/ Zimmermann HWG, § 9 HWG Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 4 U 83/12

    Irreführung durch Bewerbung des Verkaufs von Orientteppichen mit der

    Gegenstand des Unterlassungsantrags ist damit allein die konkrete Werbeanzeige (vgl. BGH GRUR 2011, 442 - Leistungspakete im Preisvergleich - Rn. 17; OLG München, WRP 2012, 1456 : "Unsere Experten sind für Sie da").
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