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OLG München, 29.07.2010 - 29 U 1589/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Unterlassener Hinweis auf Ausschluss von Call-by-Call und Preselection bei Flatrate-Tarif für Telefondienstleistungen - Ausschluss von Call-by-Call und Preselection
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5a Abs. 2
Anforderungen an die Werbung für eine Flatrate für Telefondienstleistungen - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluss von Call-by-Call und Preselection
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Werbung für eine Flatrate für Telefondienstleistungen
Verfahrensgang
- LG München I, 09.12.2009 - 1 HKO 8112/09
- OLG München, 29.07.2010 - 29 U 1589/10
- BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10
Papierfundstellen
- MMR 2011, 98
- K&R 2010, 826
Wird zitiert von ...
- OLG München, 15.09.2011 - 29 U 982/11
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Internet-Dienstleistungsanbieters …
Diesen ist die im Festnetz gegebene Möglichkeit bekannt, den Betreiber, der eine Gesprächsverbindung herstellt, durch das Verfahren des Call-by-Call zu bestimmen und dadurch zwischen den preisgünstigsten Betreibern auszuwählen (vgl. BGH GRUR 2008, 729 - Werbung für Telefondienstleistungen Tz. 16; Senat, Urt. v. 29. Juli 2010 - 29 U 1589/10 - Ausschluss von Call-by-Call und Preselection , juris, dort Tz. 32).