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   OLG München, 13.08.2020 - 29 U 1872/20   

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https://dejure.org/2020,30400
OLG München, 13.08.2020 - 29 U 1872/20 (https://dejure.org/2020,30400)
OLG München, Entscheidung vom 13.08.2020 - 29 U 1872/20 (https://dejure.org/2020,30400)
OLG München, Entscheidung vom 13. August 2020 - 29 U 1872/20 (https://dejure.org/2020,30400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Abbestelltes Abschlussschreiben - Keine Kostenerstattung für ein Abschlussschreiben, wenn der Schuldner vor Ablauf der Wartefrist, mitteilt unaufgefordert innerhalb der Monatsfrist auf die Sache zurückzukommen

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 677, 683, 670; UWG § 9
    Abbestelltes Abschlussschreiben

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Kosten für unerwünschtes Abschlussschreiben

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung, wenn Abgemahnter von sich aus fristgerechte Abschlusserklärung zu einstweiliger Verfügung ankündigt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Kostenersatz für überflüssiges Abschlussschreiben

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Kostenersatzanspruch für abbestelltes Abschlussschreiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 512
  • MIR 2020, Dok. 079
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach

    Auszug aus OLG München, 13.08.2020 - 29 U 1872/20
    "Wir sind uns einig, dass es hier um die Entscheidung BGH I ZR 59/14 geht.

    Außer dieser Wartefrist ist dem Schuldner eine Erklärungsfrist für die Prüfung zuzubilligen, ob er die Abschlusserklärung abgibt (vgl. BGH GRUR 2015, 822 Rn. 17 - Kosten für Abschlussschreiben II ; BGH GRUR 2017, 1160 Rn. 57 - BretarisGenuair ).

    Danach muss dem Schuldner insgesamt ein der Berufungsfrist entsprechender Zeitraum zur Verfügung stehen, um zu entscheiden, ob er den Unterlassungsanspruch endgültig anerkennen will (BGH GRUR 2015, 822 Rn. 18 - Kosten für Abschlussschreiben II ).

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 263/15

    BretarisGenuair - Verletzung einer Unionsmarke: Tatbestandswirkung der

    Auszug aus OLG München, 13.08.2020 - 29 U 1872/20
    Außer dieser Wartefrist ist dem Schuldner eine Erklärungsfrist für die Prüfung zuzubilligen, ob er die Abschlusserklärung abgibt (vgl. BGH GRUR 2015, 822 Rn. 17 - Kosten für Abschlussschreiben II ; BGH GRUR 2017, 1160 Rn. 57 - BretarisGenuair ).
  • LG München I, 10.03.2020 - 33 O 10414/18

    Kostenerstattung für Versendung eines Abschlussschreibens

    Auszug aus OLG München, 13.08.2020 - 29 U 1872/20
    Das Urteil des LG München vom 10. März 2020, 33 O 10414/18, wird aufgehoben.
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus OLG München, 13.08.2020 - 29 U 1872/20
    Anwaltskosten stellen nur dann einen ersetzbaren Schaden da, wenn diese aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW-RR 2010, 428 Rn. 20).
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