Weitere Entscheidung unten: OLG München, 27.11.1997

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   OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97   

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OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97 (https://dejure.org/2001,4901)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2001 - 29 U 2361/97 (https://dejure.org/2001,4901)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 29 U 2361/97 (https://dejure.org/2001,4901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenschutz; Kennzeichnungskraft; Verwechslungsgefahr; Warenähnlichkeit; Zeichenähnlichkeit; Adidas-Streifen

  • Judicialis

    ZPO § 291; ; ZPO § ... 91 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 ZPO; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 4 Nr. 2; ; MarkenG § 4 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 19; ; UWG § 1; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr - Drei-Streifen-Kennzeichnung gegenüber Zwei-Streifen-Kennzeichnung an gleicher Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 303
  • GRUR-RR 2002, 20 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
    Es entspreche längst gesicherter Rechtsprechung, dass das Gericht jedenfalls im Rahmen der Bemessung des Schutzumfangs einer Kennzeichnung - und nur darum gehe es hier, also um die verhältnismäßig einfache Abgrenzung zwischen geringer, mittlerer/normaler oder hoher Kennzeichnungskraft - die Frage der Bekanntheit einer Kennzeichnung aus eigener Sachkunde auch ohne Verkehrsbefragung selbst beurteilen könne (BGH, GRUR 1960, 126, 127 f - Sternbild).

    Die hohe Bekanntheit der klägerischen Kennzeichnung ist eine allgemeinkundige und deshalb bei dem Gericht offenkundige, nach § 291 ZPO nicht beweisbedürftige Tatsache (BGH GRUR 1960, 126, 127 f. - Sternbild).

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
    Es bedürfe lediglich der Benennung der Tatsachen, auf die sich die Allgemeinkundigkeit der behaupteten Bekanntheit stützt (BGH, GRUR 1999, 161, 163 MAC).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
    Die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH zu Art. 4 Abs. 1 Buchst, b und Art. 5 Abs. 5 Buchst, b MarkenRL unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH, GRUR 1998, 387, 389 - Springende Raubkatze; 1998, 922, 923 - Canon).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
    Die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH zu Art. 4 Abs. 1 Buchst, b und Art. 5 Abs. 5 Buchst, b MarkenRL unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH, GRUR 1998, 387, 389 - Springende Raubkatze; 1998, 922, 923 - Canon).
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
    Der Senat geht davon aus, dass die Beklagte die Zwei-Streifen-Aufmachung auch in den noch streitgegenständlichen Verwendungsformen markenmäßig im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (GRUR Int. 1999, 438, 440 - BMW) und nicht als bloßen Zierrat verwendet.
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Ergänzend verweist der Senat auf die den Parteien bekannten Entscheidungen des OLG Köln vom 24.01.2003 (GRUR-RR 2003, 170) und - zu Sportbekleidung - des OLG München vom 26.07.2001 (GRUR-RR 2001, 303 - nach vorheriger Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch BGH, WRP 2001, 41 - Drei-Streifen- Kennzeichnung).

    Im übrigen ist der Unterschied zwischen einem Drei-Streifen- und einem Vier-Streifen-Muster eher noch unbedeutender als der Unterschied zwischen einer Drei-Streifen- und einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung, wie er in der Entscheidung "Drei-StreifenKennzeichnung" (BGH, WRP 2001, 41; OLG München, GRUR-RR 2001, 303) zur Beurteilung stand.

  • OLG München, 28.04.2016 - 6 U 1576/15

    Schutz bekannter Positionsmarken

    Diese in der Rechtsprechung bereits mehrfach bestätigte Erkenntnis (vgl. z. B. BGH GRUR 1959, 423 - Fußballstiefel; BGH GRUR 1986, 248, 250 - Sporthosen; BGH GRUR 1986, 252, 253 - Sportschuhe; OLG München GRUR-RR 2001, 303 - Drei-Streifen-Kennzeichnung, bestätigt durch Beschluss des BGH v. 02.05.2002 - I ZR 241/01, mit dem die Revision nicht angenommen wurde; OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2003, 274, 275; OLG Köln, Urt. v. 18.02.2005 - 6 U 165/04 = BeckRS 2008, 01713; OLG München, Urt. v. 10.11.2005 - 29 U 2238/05 = BeckRS 2005, 33909; OLG Köln, Urt. v. 16.12.2005 - 6 U 36/05 = BeckRS 2008, 00943) beruht auf dem Umstand, dass Sportschuhe und Sportbekleidungsstücke mit der Drei-Streifen-Kennzeichnung seit Jahrzehnten von deutschen und ausländischen Spitzensportlern (u. a. der Fußball-Bundesligamannschaft des FC Bayern München, der deutschen Fußball-Nationalmannschaft oder ausländischen Fußball-Vereins- oder -nationalmannschaften, aber auch bekannten Spitzensportlern z. B. im Tennis- oder Leichtathletikbereich) getragen werden und somit die DreiStreifen-Kennzeichnung jedermann im Rahmen der Print- und OnlineSportberichterstattung sowie im Rahmen von Fernsehübertragungen deutscher wie internationaler Sportveranstaltungen, aber auch im Straßenbild durch das Tragen von Sport- und Freizeitbekleidung mit der genannten Kennzeichnung begegnet und daher überaus bekannt ist.
  • OLG Köln, 18.02.2005 - 6 U 165/04

    Drei-Streifen-Kennzeichnung

    Zur Begründung ihrer Entscheidung hat die Kammer unter Berufung auf in früheren Verfahren der Parteien ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 - I ZR 21/98 und des Oberlandesgerichts München vom 26.07.2001 - 29 U 2361/97 - ausgeführt, dass die angegriffenen Kennzeichnungen markenmäßig gebraucht würden und Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bestehe.

    Der Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 24.01.2003 (a.a.O. S. 171) den folgenden Feststellungen des OLG München in dessen - zwischen den Parteien des Streitfalls ergangenem - Urteil vom 26.07.2001 - 29 U 23617/97 - (GRUR-RR 2001, 303) angeschlossen:.

  • OLG München, 21.04.2004 - 29 W 1197/04

    Kosten eines in Kennzeichenstreitsache im Revisionsverfahren mitwirkenden

    Mit Urteil vom 26.07.2001 - 29 U 2361/97 hat der Senat die Beklagte verurteilt, es bei Meidung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu unterlassen, Bekleidungsstücke gemäß im Tenor wiedergegebener Abbildungen anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen und/oder einzuführen oder auszuführen sowie zu bewerben, die mit einer Streifenkennzeichnung gemäß den im Tenor wiedergegebenen Abbildungen versehen sind.
  • OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 36/05
    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180).
  • LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 74/04

    Voraussetzungen für eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr; Bekanntheit der

    Zu ganz ähnlichen Zwei-Streifen-Gestaltungen an Sport- und Freizeittextilien, wie sie vorliegend von der Klägerin angegriffen werden, liegen bereits Entscheidungen des BGH (Urteil vom 6.7. 2000, in WRP 2001, 41ff.) und des OLG München (Urteil vom 26.7. 2001, in GRUR-RR 2001, 303ff.) vor, wonach es sich bei einer derartigen Gestaltung um eine Verletzung der für die Klägerin geschützten Bildmarken handelt.
  • OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05

    Sportjacken mit 2 Ärmelstreifen

    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180 .
  • OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02

    UWG -Recht; Verbraucherrecht; Entlüftungsstreifen

    Hierzu hat das OLG München in seinem als Anlage K 17 bei der Akte befindlichen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97, das die Anbringung von zwei Streifen auf Sportkleidung betraf, u.a. folgendes ausgeführt:.
  • LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 41/04

    Verletzung des Markenrechts eines großen Sportartikelherstellers (adidas) durch

    Zu ganz ähnlichen Zwei-Streifen-Gestaltungen an Sport- und Freizeittextilien, wie sie vorliegend von der Klägerin angegriffen werden, liegen bereits Entscheidungen des BGH (Urteil vom 6.7. 2000, in WRP 2001, 41ff.) und des OLG München (Urteil vom 26.7. 2001, in GRUR-RR 2001, 303ff.) vor, wonach es sich bei einer derartigen Gestaltung um eine Verletzung der für die Klägerin geschützten Bildmarken handelt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.11.1997 - 29 U 2361/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,43358
OLG München, 27.11.1997 - 29 U 2361/97 (https://dejure.org/1997,43358)
OLG München, Entscheidung vom 27.11.1997 - 29 U 2361/97 (https://dejure.org/1997,43358)
OLG München, Entscheidung vom 27. November 1997 - 29 U 2361/97 (https://dejure.org/1997,43358)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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