Rechtsprechung
OLG München, 17.09.2009 - 29 U 2945/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Verschleierung des Werbecharakters einer Anzeige in einer Zeitschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93
Produkt-Interview - Getarnte Werbung
Auszug aus OLG München, 17.09.2009 - 29 U 2945/09
Eine getarnte Werbung im Gewande eines redaktionellen Beitrags, die dem Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Text widerspricht, kann auch dann wettbewerbswidrig sein, wenn der Verlag, die Redaktion oder der Verfasser dafür keine Gegenleistung erhalten hat (vgl. BGH GRUR 1997, 541, 543 - Produkt-Interview;… Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4, Rdn. 3.27).Die Feststellung, ob ein redaktioneller Beitrag zugleich eine Werbung für ein darin genanntes Produkt darstellt, kann immer nur von Fall zu Fall erfolgen (vgl. BGH GRUR 1997, 541, 543 - Produkt-Interview).
Der Umstand allein, das in einem redaktionellen Beitrag selbst bei Vorliegen einer Vielzahl vergleichbarer Produkte nur ein Produkt genannt wird, reicht nicht aus, um den betreffenden Beitrag als wettbewerbswidrige getarnte Werbung einzustufen (vgl. BGH GRUR 1997, 541, 542 f. - Produkt-Interview;… Fezer/Hoeren, UWG, § 4-3, Rdn. 38).
- BGH, 03.02.1994 - I ZR 321/91
Kosmetikstudio - Getarnte Werbung
Auszug aus OLG München, 17.09.2009 - 29 U 2945/09
b) Auch die Passivlegitimation der Antragsgegnerin als Verlegerin der Zeitschrift "die a ..." ist gegeben (vgl. BGH GRUR 1994, 441, 443 - Kosmetikstudio). - BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92
Bio-Tabletten - Getarnte Werbung
Auszug aus OLG München, 17.09.2009 - 29 U 2945/09
Voraussetzung ist vielmehr, dass der - mit dem Ziel der Wettbewerbsförderung (dazu BGH WRP 1994, 862, 864 - Bio-Tabletten) - verfasste Beitrag ein Unternehmen oder seine Erzeugnisse über das durch eine sachliche Information bedingte Maß hinaus, d. h. übermäßig oder zu einseitig werbend darstellt (…vgl. Köhler aaO m. w. N.). - BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 217/99
Zur Trennung von Werbung und redaktionellem Text
Auszug aus OLG München, 17.09.2009 - 29 U 2945/09
Mit dem Gebot, redaktionelle Beiträge und Werbung in Zeitschriften zu trennen, darf keine übermäßige Beschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit einhergehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.07.2005 - 1 BvR 217/99 = NJW 2005, 3201).
- OLG Hamburg, 04.08.2010 - 5 U 152/09
Anzeige in redaktioneller Gestalt - Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung in …
An der Bewertung des Senats der "U...®"-Anzeige als Bestandteil einer klar erkennbaren Werbeanzeige und nicht als Information getarnte Werbung ändert auch nichts, dass das OLG München eine in der Zeitschrift "die aktuelle" erschienene "U..."-Werbeanzeige mit Urteil vom 17.9.2009 (29 U 2945/09) (WRP 2010, 433; Anlage AS 6, AS 7) verboten hat.