Rechtsprechung
OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wettbewerbsrecht: Werbung für einen Telefonanschluss ohne Hinweis auf die Unmöglichkeit von Preselection und Call-by-Call - Kein Telekom-Anschluss notwendig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Werbung für einen Telefonanschluss
- Judicialis
- fst-ev.org
Hinweispflicht bei Nichtverfügbarkeit von Preselection und Call-by-Call im Rahmen der werblichen Gestaltung, anderenfalls Irreführung durch Unterlassen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5a Abs. 2; TKG § 40 Abs. 1
"Kein Telekom-Anschluss notwendig"; Anforderungen an die Werbung für einen Telefonanschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung für Telefonanschluss bei fehlender Call-by-Call-Option
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
TK-Anbieter muss auf nicht verfügbare Preselection für bestimmten Telefonanschluss hinweisen
Verfahrensgang
- LG München I, 24.04.2008 - 4 HKO 12566/07
- OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 355 (Ls.)
- MMR 2009, 562
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09
Kein Telekom-Anschluss nötig
Die Revision weist mit Recht darauf hin, dass der Verkehr unter diesen Umständen davon ausgeht, es handele sich bei den beiden genannten Auswahlverfahren um regelmäßig mit einem Telefonanschluss verbundene Möglichkeiten (so auch OLG München, MMR 2009, 562). - BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08
Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der …
Das Berufungsgericht hat zwar abweichend von den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. August 2006 (4 U 43/06), des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. April 2007 (2 U 135/06) sowie des Oberlandesgerichts München vom 12. Oktober 2006 (29 U 4584/05) und vom 5. Februar 2009 (29 U 3255/08) angenommen, dass keine Verpflichtung der Beklagten bestanden hat, in der streitgegenständlichen Werbung für ihre Telefon-Flatrates auf das Fehlen von Preselection-Optionen hinzuweisen. - OLG München, 29.07.2010 - 29 U 1589/10
Wettbewerbsverstoß: Unterlassener Hinweis auf Ausschluss von Call-by-Call und …
Angesichts der neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hält der Senat an der in seinem Urteil vom 5. Februar 2009 - 29 U 3255/08 - Kein Telekom-Anschluss notwendig (MMR 2009, 562) geäußerten Auffassung zur Wesentlichkeit des Fehlens der Preselection-Option auch bei Flatrate-Angeboten nicht fest. - OLG München, 15.09.2011 - 29 U 982/11
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Internet-Dienstleistungsanbieters …
Zudem hat die Beklagte in der angegriffenen Werbung gemäß Anlage K 1 in keiner Weise auf das Festnetzangebot der Klägerin Bezug genommen und auf diese Weise eine entsprechende Verkehrserwartung geweckt; darin unterscheidet sich der Streitfall signifikant von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 846 - Kein T-Anschluss nötig ;… MMR 2010, 184 [auch diese Entscheidung betraf einen Fall, in dem unter Bezugnahme auf die Klägerin geworben worden war, wie der Vorentscheidung des OLG Frankfurt, Urt. v. 29. Mai 2008 - 6 U 108/07, juris, dort Tz. 62, entnommen werden kann]) und des Senats (a.a.O., - Ausschluss von Call-by-Call und Preselection und MMR 2009, 562 - Kein T-Anschluss notwendig ) zu Grunde lagen.