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   OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3285/16   

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https://dejure.org/2017,20781
OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3285/16 (https://dejure.org/2017,20781)
OLG München, Entscheidung vom 16.03.2017 - 29 U 3285/16 (https://dejure.org/2017,20781)
OLG München, Entscheidung vom 16. März 2017 - 29 U 3285/16 (https://dejure.org/2017,20781)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3, § 5 Abs. 1 2 Nr. 2, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3; UGP-RL Art. 5 Abs. 1, Abs. 4, Art. 6 Abs. 1
    Unterbliebene Rabattberücksichtigung bei Rechnungslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Für Wettbewerbsverstoß kein systematischer Rechtsbruch durch Unternehmen erforderlich

  • kanzlei.biz

    Nichtgewährung zugesagter Rabatte zum Zwecke der Kundenrückgewinnung

  • rewis.io

    Unterbliebene Rabattberücksichtigung bei Rechnungslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbliebene Rabattberücksichtigung

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Nichtgewährung von angekündigten Rabatten durch einen Mobilfunkanbieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Einzelfall führt zum Wettbewerbsverstoß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Telefondienstleister kann Nichtberücksichtigung vertraglich vereinbarter Rabatte zu unterlassen haben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für Wettbewerbsverstöße auch bei "einfachen" Fehlern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3285/16
    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht dem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung Änderung der Voreinstellung (GRUR 2007, 987) nicht entgegen.
  • OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09

    Wettbewerbsverstoß: Begriff der Wettbewerbshandlung; Unterlassungsanspruch gegen

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3285/16
    Die Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen gegen den Vertragspartner, insbesondere von Zahlungsansprüchen, durch den Unternehmer steht stets in einem objektiven Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 2 Rn. 84; Senat GRUR-RR 2010, 50).
  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 200/11

    Wettbewerbsverstoß einer Bierbrauerei: Irreführung durch Verwendung einer

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3285/16
    a) Eine Irreführungsgefahr ist in besonderen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hinzunehmen, wenn die Belange der Allgemeinheit und der Mitbewerber nicht in erheblichem Maße ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen werden, weil die bewirkte Fehlvorstellung zwar von Bedeutung, gleichwohl aber für die Verbraucherentscheidung letztlich nur von geringem Gewicht ist und schutzwürdige Interessen des auf Unterlassung Inan-spruchgenommenen entgegenstehen (BGH Beschluss vom 16.8.2012 - I ZR 200/11, BeckRS 2012, 20580 - Über 400 Jahre Brautradition).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-388/13

    UPC Magyarország - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG -

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3285/16
    Das Telekommunikationsunternehmen hatte einer Privatperson auf dessen Anfrage, auf welchen Zeitraum sich die im Jahr 2010 ausgestellte Rechnung bezog, wohl versehentlich angegeben, die Rechnung beziehe sich auf den "Zeitraum vom 11.1.2010 bis einschließlich 10.2.2011", obwohl der Zeitraum tatsächlich am 10.01.2011 endete (vgl. EuGH GRUR 2015, 600 ff. - Nemzeti Fogyasztövedelmi Hatösäg/UPCMagyarorszägKft.).
  • LG München I, 20.06.2016 - 4 HKO 9215/15

    Unterlassungsanspruch gegen den Abschluss von Telekommunikationsverträgen ohne

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3285/16
    Das Urteil des LG München I vom 20.06.2016 mit dem Aktenzeichen 4 HK O 9215/15 dahingehend abzuändern, dass es aufgehoben und die Klage abgewiesen wird.
  • LG Berlin, 04.05.2018 - 92 O 2/17

    Wettbewerbswidriges Verhalten im Telekommunikationsdienstleistungssektor:

    Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG bedeutet "geschäftliche Handlung" jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt (vgl. auch OLG München, GRUR-RR 2017, 316, 317).
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