Rechtsprechung
OLG München, 16.08.2007 - 29 U 3340/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
Verfahrensgang
- LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
- OLG München, 16.08.2007 - 29 U 3340/07
Wird zitiert von ...
- OLG München, 30.06.2016 - 6 U 531/16
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Die streitgegenständliche Konstellation entspreche fast exakt derjenigen, die das OLG München bereits mit Beschluss vom 16.08.2007, Az. 29 U 3340/07, zu Recht als dringlichkeitsschädlich eingestuft habe.Ebenso kann hier offen bleiben, ob bereits die Stellung eines Fristverlängerungsantrags um einen Monat für die Berufungsbegründungsfrist unabhängig vom tatsächlichen Eingang der Berufungsbegründung als dringlichkeitsschädlich anzusehen ist, wie die Entscheidung des 29. Senats des OLG München in seinem von den Antragsgegnerinnen zitierten Beschluss vom 16.08.2007 - 29 U 3340/07 (Anlage AG 33) verstanden werden könnte (…vgl. auch die Nachweise bei Voß, a. a. O., § 940 Rn. 86 Fn. 277 hinsichtlich gleichlautender Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte).