Rechtsprechung
OLG München, 07.02.2008 - 29 U 3520/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Urheberrechtsverletzung: Zugänglichmachen eines Computerprogramms im Internet in Wege des Application Service Providing
- webshoprecht.de
Software - Urheberrechtsschutz - Wettbewerbsverstöße
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung der Urheberrechte an einem Computerprogramm durch Zugänglichmachung im Internet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung der Urheberrechte an einem Computerprogramm durch Zugänglichmachung im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§§ 15, 19a, § 69c, 97 UrhG
Software auf einem Server darf nicht einfach Dritten zur Online-Nutzung überlassen werden / Application Service Providing (ASP) - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Nutzung einer Software über Application Service Providing ist urheberrechtlich relevante Nutzung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Software-Nutzung mittels ASP ist Urheberrechtsverletzung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Software-Nutzung mittels ASP ist Urheberrechtsverletzung
Verfahrensgang
- LG München I, 09.05.2007 - 21 O 21798/05
- OLG München, 07.02.2008 - 29 U 3520/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG München I, 23.12.2009 - 16 HKO 14917/05
Rücktritt vom Werkvertrag: Leistung nach Ablauf der Nacherfüllungsfrist
Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 29 U 3520/07
Die Beklagte, die Anspruchsgrund und -höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs bestreitet, zudem - unter Bezugnahme auf im Verfahren 16 HK O 14917/05 Landgericht München I im Wege der Drittwiderklage geltend gemachte Mängelgewährleistungsansprüche (in Bezug auf die weiterentwickelte Software T. R5) - hilfsweise Aufrechnung mit Gegenansprüchen in Höhe von 1.477.247,68 Euro erklärte, beantragte in erster Instanz,. - BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53
GEMA-Aufschlag
Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 29 U 3520/07
Nicht verbunden in diesem Sinne sind regelmäßig die Beschäftigten eines Betriebes (BGHZ 17, 376, 380f. - Betriebsfeier ). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus OLG München, 07.02.2008 - 29 U 3520/07
Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
- OLG Köln, 10.09.2021 - 6 U 34/21 Er kann indes nicht in Höhe von 9 Prozentpunkten, sondern lediglich in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend gemacht werden, weil es sich um eine Schadensersatzforderung handelt, sodass keine Entgeltforderung im Sinne von § 288 Abs. 2 BGB vorliegt (vgl. OLG München, Urteil vom 07.02.2008 - 29 U 3520/07, GRUR-RR 2009, 91 Rn. 50;… Dornis in BeckOGK BGB, Stand: 01.03.2020, § 286 Rn. 202.4, mwN).