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   OLG München, 31.03.2011 - 29 U 3822/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23489
OLG München, 31.03.2011 - 29 U 3822/10 (https://dejure.org/2011,23489)
OLG München, Entscheidung vom 31.03.2011 - 29 U 3822/10 (https://dejure.org/2011,23489)
OLG München, Entscheidung vom 31. März 2011 - 29 U 3822/10 (https://dejure.org/2011,23489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Datum des Poststempels” ist keine wirksame Ergänzung der Fristangabe in einer Widerrufsbelehrung

  • heise.de (Pressemeldung, 26.05.2011)

    Fristenhinweis bei Widerrufsbelehrungen unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Fristenhinweis ("Datum des Poststempels") bei Widerrufsbelehrungen unwirksam

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Widerrufsbelehrung mit Hinweis auf Datum des Poststempels

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hinweis auf Fristwahrung bei Datum des Poststempels in Widerrufsbelehrung unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Fristenhinweis ("Datum des Poststempels") bei Widerrufsbelehrungen unwirksam -

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: Kein Hinweis auf Poststempel im Zusammenhang mit fristwahrender Ausübung des Widerrufsrechts!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    DCM Renditefonds - Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen Banken droht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    DCM Renditefonds - Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen Banken droht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristenhinweis "Datum des Poststempels" bei Widerrufsbelehrungen unwirksam

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus OLG München, 31.03.2011 - 29 U 3822/10
    Mit einer gerichtlichen Geltendmachung, für deren Untersagung es am Rechtsschutzbedürfnis fehlte (vgl. dazu BGH NJW-RR 2010, 554 - Fischdosendeckel Tz. 14 m.w.N.), hat das nichts zu tun (vgl. BGH, a.a.O. - Fischdosendeckel Tz. 27).
  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus OLG München, 31.03.2011 - 29 U 3822/10
    Eine Allgemeine Vertragsbedingung liegt vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden (vgl. BGH NJW 1996, 2574 [2575] m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 09.03.2006 - 1 U 134/05

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines ein Gesellschaftsverhältnis begründenden

    Auszug aus OLG München, 31.03.2011 - 29 U 3822/10
    Er erweckt den Anschein, dassfür die Wirksamkeit eines Widerrufs die rechtzeitige Absendung eines Schreibens (Einwurf in den Briefkasten) nicht ausreiche, sondern das Schreiben auch (und dies notwendigerweise) mit einem Poststempel versehen sein müsse, der mindestens das Datum des letzten Tages der Frist trägt; zudem wird der Anschein erweckt, andere Übermittlungswege als die der Postsendung wie Telefax oder persönliche Übergabe seien unwirksam (vgl. OLG München, Beschl. v. 12. Juli 2007 - 3 U 2669/07, vorgelegt als Anlage K 6; OLG Oldenburg NJW 2006, 3076).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG München, 31.03.2011 - 29 U 3822/10
    Macht der Verwender dadurch von einer Klausel Gebrauch, dass er sich auf sie beruft und Rechte für sich aus ihr herleitet, verwendet er sie weiter (vgl. BGB NJW 2010, 989 Tz. 18 m. w. N.; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. 2011, § 1 UKlaG Rz. 8).
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