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   OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16   

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https://dejure.org/2017,11098
OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16 (https://dejure.org/2017,11098)
OLG München, Entscheidung vom 26.01.2017 - 29 U 3841/16 (https://dejure.org/2017,11098)
OLG München, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 29 U 3841/16 (https://dejure.org/2017,11098)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § ... 7 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2 Nr. 2, § 8 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 3 Nr. 1, § 12 Abs. 2; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1, § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 286, § 294 Abs. 1 u. Abs. 2, § 377 Abs. 3, § 398, § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 920 Abs. 2, § 936
    Vermeintliche Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen eines im Internet angebotenen Gewinnspiels

  • webshoprecht.de

    Einholung von Werbe-Opt-Ins mittels des Code-Ident-Verfahrens

  • JurPC

    Gewinne-ein-iphone.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren über eine einstweilige Verfügung

  • adresshandel-und-recht.de

    Einholung von Werbe-Opt-Ins mittels Code-Ident-Verfahrens

  • rewis.io

    Vermeintliche Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen eines im Internet angebotenen Gewinnspiels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren über eine einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren über eine einstweilige Verfügung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: gewinne-ein-iphone.de

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beweislast für die Einwilligung zu Werbeanrufen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast bei Werbe-Einwilligung mittels Code-Ident-Verfahrens

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Telefonwerbung - Werbender trägt Beweislast für vorherige Einwilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 630
  • MMR 2017, 632
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.12.2004 - XI ZR 17/03

    Zur Hinweispflicht des Berufungsgerichts, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz

    Auszug aus OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16
    Zudem beruht das Verbot der abweichenden Beurteilung der Aussagen von Zeugen durch das Berufungsgericht ohne deren erneute Vernehmung darauf, dass eine derartige Abweichung das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§§ 286, 398 ZPO) verletzt (vgl. BGH Beschluss vom 21. Dezember 2004 - XI ZR 17/03, juris, dort Tz. 15; NJW 1997, 466).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16
    aa) Die Antragsgegnerin ist für das Vorliegen einer Einwilligung darlegungs- und glaubhaftma-chungsbelastet (vgl. BGH GRUR 2013, 1259 - Empfehlungs-E-Mail Tz. 24; GRUR 2004, 517 [519] - E-Mail-Werbung; ::0::in: ::0::UWG Rz. 154 m. w. N.).
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16
    Steht ein Zeuge im Berufungsverfahren als Beweismittel nicht zur Verfügung, so führt das nicht dazu, dass das Berufungsgericht an die nicht bindenden Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts entgegen § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ausnahmsweise doch gebunden wäre; vielmehr kann dann das Berufungsgericht die Neufeststellungen - zu denen es zwingend verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 2014, 550 Tz. 21 m. w. N.) - nur auf die ihm im Übrigen vorliegenden Erkenntnisquellen, insbesondere die Niederschrift der Vernehmung des Zeugen im ersten Rechtszug, stützen und muss diese in eigener Verantwortung darauf überprüfen, ob sie ihm den erforderlichen Grad der Gewissheit, die entsprechende Tatsachenbehauptung sei richtig, zu vermitteln vermögen (vgl. BGH, a. a. O., - Yttrium-Aluminium-Granat Tz. 29 zu einem verstorbenen Zeugen; NJW 2007, 2919 Tz. 32 f., 35; Heßler in: ::2::Rz. 8 a. E.; Ball in: ::1::Rz. 15; Rimmelspacher in: ::0::zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 529 Rn. 19; a. A. BGH NJW 2007, 372 Tz. 25 jeweils zur Zeugnisverweigerung im Berufungsverfahren).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 3/13

    Wettbewerbsverstoß: Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung ohne

    Auszug aus OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16
    Es besteht auch kein Anlass, ihr in dieser Hinsicht Nachweiserleichterungen in Form einer tatsächlichen Vermutung oder auch in Form einer sekundären Darlegungslast zuzubilligen (vgl. BGH GRUR-RR 2014, 117 - Werbeanruf Tz. 5).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16
    Es ist der Antragstellerin nicht möglich, die Verletzungsform durch Aufnahme weiterer Merkmale der Verletzungshandlung in den Antrag näher zu konkretisieren; gegen den Unterlassungsantrag bestehen unter diesen Umständen keine Bedenken (vgl. BGH GRUR 2011, 936 - Double-opt-in-Verfahren Tz. 19).
  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 326/14

    Berufungsverfahren: Gehörsverstoß durch unterlassene erneute Vernehmung eines

    Auszug aus OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16
    bbb) Dieser eigenständigen Würdigung durch den Senat steht nicht entgegen, dass ein Berufungsgericht einen bereits im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen grundsätzlich nochmals vernehmen muss, wenn es dessen Glaubwürdigkeit abweichend vom Erstrichter beurteilen will (vgl. BGH GRUR 2016, 1260 - Yttrium-Aluminium-Granat Tz. 29; NJW-RR 2015, 1200 Tz. 11; NJW 2015, 74 Tz. 23; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16
    Zudem beruht das Verbot der abweichenden Beurteilung der Aussagen von Zeugen durch das Berufungsgericht ohne deren erneute Vernehmung darauf, dass eine derartige Abweichung das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§§ 286, 398 ZPO) verletzt (vgl. BGH Beschluss vom 21. Dezember 2004 - XI ZR 17/03, juris, dort Tz. 15; NJW 1997, 466).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 147/12

    Sicherungsgrundschuld: Einrede des Eigentümers aus dem Sicherungsvertrag bei

    Auszug aus OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16
    Steht ein Zeuge im Berufungsverfahren als Beweismittel nicht zur Verfügung, so führt das nicht dazu, dass das Berufungsgericht an die nicht bindenden Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts entgegen § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ausnahmsweise doch gebunden wäre; vielmehr kann dann das Berufungsgericht die Neufeststellungen - zu denen es zwingend verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 2014, 550 Tz. 21 m. w. N.) - nur auf die ihm im Übrigen vorliegenden Erkenntnisquellen, insbesondere die Niederschrift der Vernehmung des Zeugen im ersten Rechtszug, stützen und muss diese in eigener Verantwortung darauf überprüfen, ob sie ihm den erforderlichen Grad der Gewissheit, die entsprechende Tatsachenbehauptung sei richtig, zu vermitteln vermögen (vgl. BGH, a. a. O., - Yttrium-Aluminium-Granat Tz. 29 zu einem verstorbenen Zeugen; NJW 2007, 2919 Tz. 32 f., 35; Heßler in: ::2::Rz. 8 a. E.; Ball in: ::1::Rz. 15; Rimmelspacher in: ::0::zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 529 Rn. 19; a. A. BGH NJW 2007, 372 Tz. 25 jeweils zur Zeugnisverweigerung im Berufungsverfahren).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 46/15

    Orthopädietechniker - Wettbewerbsverstoß: Erfordernis der Meisterpräsenz bei

    Auszug aus OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16
    Zwar sind Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (vgl. BGH GRUR 2017, 194 - Orthopädietechniker Tz. 36 m. w. N.).
  • BGH, 25.04.2007 - VIII ZR 234/06

    Wirksamkeit einer einmalig geleisteten Mietvorauszahlung gegenüber dem

    Auszug aus OLG München, 26.01.2017 - 29 U 3841/16
    Steht ein Zeuge im Berufungsverfahren als Beweismittel nicht zur Verfügung, so führt das nicht dazu, dass das Berufungsgericht an die nicht bindenden Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts entgegen § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ausnahmsweise doch gebunden wäre; vielmehr kann dann das Berufungsgericht die Neufeststellungen - zu denen es zwingend verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 2014, 550 Tz. 21 m. w. N.) - nur auf die ihm im Übrigen vorliegenden Erkenntnisquellen, insbesondere die Niederschrift der Vernehmung des Zeugen im ersten Rechtszug, stützen und muss diese in eigener Verantwortung darauf überprüfen, ob sie ihm den erforderlichen Grad der Gewissheit, die entsprechende Tatsachenbehauptung sei richtig, zu vermitteln vermögen (vgl. BGH, a. a. O., - Yttrium-Aluminium-Granat Tz. 29 zu einem verstorbenen Zeugen; NJW 2007, 2919 Tz. 32 f., 35; Heßler in: ::2::Rz. 8 a. E.; Ball in: ::1::Rz. 15; Rimmelspacher in: ::0::zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 529 Rn. 19; a. A. BGH NJW 2007, 372 Tz. 25 jeweils zur Zeugnisverweigerung im Berufungsverfahren).
  • BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14

    Berufungsverfahren: Verneinung der Glaubwürdigkeit des erstinstanzlich

  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

  • BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen

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