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   OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18   

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OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18 (https://dejure.org/2019,5329)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.2019 - 29 U 3889/18 (https://dejure.org/2019,5329)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 29 U 3889/18 (https://dejure.org/2019,5329)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • BAYERN | RECHT

    TMG § 7 Abs. 4; ZPO § 97 Abs. 1, § 517, § 529, § 533 Nr. 1, § 542 Abs. 2 S. 1; UWG § 12 Abs. 2; § 7 Abs. 4 Satz 3 TMG; GG Art. 14
    Fehlende Dringlichkeit für Sperrung des Zugangs zu einem Internetportal

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 935, § 940; UWG § 12 Abs. 2, § 25; TMG § 7 Abs. 4
    Keine Dringlichkeitsvermutung im Urheberrecht

  • JurPC

    Wissenschaftsverlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Veröffentlichung auf einem Internetportal

  • Wolters Kluwer
  • online-und-recht.de

    Kein Eilverfahren bei Ansprüchen gegen Access-Provider bei Online-Urheberrechtsverstößen

  • kanzlei.biz

    Anforderungen an die Dringlichkeit für die Zugangssperrung zu einem Internetportal

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussicht; urheberrechtlich geschützte Werke; Kenntnis; Verletzung; Sperrung des Zugangs; Dringlichkeitsvermutung; Access-Provider

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 14 GG

  • rewis.io

    Keine Dringlichkeitsvermutung im Urheberrecht

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Kenntnis permanenter Urheberrechtverletzungen

  • rewis.io

    Fehlende Dringlichkeit für Sperrung des Zugangs zu einem Internetportal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Access-Provider; einstweilige Verfügung; Plattform; Verfügungsgrund; Dringlichkeit; Portal; Zugangssperre; Sperrmaßnahme; werkbezogen; kerngleich

  • rechtsportal.de

    Erfolgsaussicht; urheberrechtlich geschützte Werke; Kenntnis; Verletzung; Sperrung des Zugangs; Dringlichkeitsvermutung; Access-Provider

  • rechtsportal.de

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Veröffentlichung auf einem Internetportal

  • rechtsportal.de

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Veröffentlichung von geschützten Inhalten auf einem Internetportal

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Wissenschaftsverlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Access-Sperren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Dringlichkeitsvermutung im Urheberrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss der Dringlichkeit bei Zuwarten über einen Monat ab Kenntnis von urheberrechtlicher Verletzungshandlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Eilverfahren gegen Access-Provider wenn Urheberrechtsverletzungen im allgemeinen länger bekannt

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss der Dringlichkeit bei Zuwarten über einen Monat ab Kenntnis von urheberrechtlicher Verletzungshandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 507
  • MMR 2019, 317
  • ZUM 2019, 592
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

    Auszug aus OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18
    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG findet im Urheberrecht keine Anwendung (vgl. Senat GRUR-RR 2017, 89 - Kein Vollgas, dort Tz. 79, und WRP 2012, 1297 - Das unlesbare Buch, dort Tz. 59; OLG Düsseldorf WRP 2015, 1541 - Dringlichkeit und Säumnisverfahren, dort Tz. 6).

    a) Der Annahme der Dringlichkeit kann ein Verhalten des Antragstellers entgegenstehen, dem zu entnehmen ist, dass er die Angelegenheit selbst nicht als dringend ansieht (vgl. BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung [zu § 25 UWG a.F.]; Senat GRUR-RR 2017, 89 - Kein Vollgas, dort Tz. 80).

    Nach ständiger Rechtsprechung der für die Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts zuständigen Senate des Oberlandesgerichts München kann nicht mehr von Dringlichkeit ausgegangen werden, wenn ein Antragsteller länger als einen Monat ab Erlangung der Kenntnis von der Verletzungshandlung und der Person des Verletzers zuwartet, bevor er den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt (vgl. Senat GRUR-RR 2017, 89 - Kein Vollgas, dort Tz. 80 und GRUR-RR 2008, 310 [312] - Jackpot-Werbung).

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    Auszug aus OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18
    Die beantragte und zur Verfügung stehende Sperrmaßnahme ist nicht auf ein bestimmtes Schutzrecht ausgerichtet (vgl. BGH GRUR 2018, 1044 Tz. 27 und Tz. 32 - Dead Island), sondern darauf, dass den Kunden der Zugang zu den Portalen insgesamt nicht mehr vermittelt wird und sie somit auf sämtliche Inhalte der Portale nicht mehr zugreifen können.

    Ist aber die begehrte Sperrmaßnahme nicht schutzrechtsbezogen und ergibt sich der Anspruch auf diese auch nicht (allein) aus der Verletzung eines konkreten Schutzrechts, sondern vielmehr daraus, dass über die Portale eine Vielzahl von Schutzrechten laufend verletzt werden (Verhältnismäßigkeit, vgl. § 7 Abs. 4 Satz 2 TMG), ist auch hinsichtlich der Frage der Dringlichkeit eine auf das einzelne Schutzrecht bezogene Betrachtungsweise nicht angezeigt (vgl. BGH GRUR 2018, 1044 Tz. 27 - Dead Island zu der Frage, ob bei nicht schutzrechtsbezogenen Maßnahmen im Rahmen der Störerhaftung der vorangegangene Hinweis auf eine Rechtsverletzung auf das gleiche Werk bezogen sein muss).

  • OLG München, 06.06.2002 - 29 U 2131/02

    Keine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise i.S.d. § 3 UWG durch

    Auszug aus OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18
    Der Rechteinhaber muss daher nicht, sobald er von einer Rechtsverletzung und der Website Kenntnis hat, gegen die Accessprovider vorgehen, um sich nicht dringlichkeitsschädlich zu verhalten, sondern erst, wenn er zudem davon Kenntnis hat, dass ein Vorgehen gegen den Portalbetreiber und dessen Hostprovider aussichtslos ist und er Kenntnis davon hat, dass sich auf dem Portal hauptsächlich rechtswidrige Inhalte befinden, oder er die Augen vor diesen Kenntnissen verschließt (vgl. Retzer in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 12 Rn. 312; Senat GRUR-RR 2002, 357, 358).
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18
    Zudem muss sie gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 TMG verhältnismäßig sein, was voraussetzt, dass es sich nicht nur um eine vereinzelte Rechtsverletzung handelt, sondern die rechtswidrigen Inhalte auf der Website überwiegen (vgl. BGH GRUR 2016, 268 Tz. 55 - Störerhaftung des Accessproviders zum Anspruch auf Sperrung des Zugangs zu einer Website aus Störerhaftung).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18
    a) Der Annahme der Dringlichkeit kann ein Verhalten des Antragstellers entgegenstehen, dem zu entnehmen ist, dass er die Angelegenheit selbst nicht als dringend ansieht (vgl. BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung [zu § 25 UWG a.F.]; Senat GRUR-RR 2017, 89 - Kein Vollgas, dort Tz. 80).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18
    Nach ständiger Rechtsprechung der für die Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts zuständigen Senate des Oberlandesgerichts München kann nicht mehr von Dringlichkeit ausgegangen werden, wenn ein Antragsteller länger als einen Monat ab Erlangung der Kenntnis von der Verletzungshandlung und der Person des Verletzers zuwartet, bevor er den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt (vgl. Senat GRUR-RR 2017, 89 - Kein Vollgas, dort Tz. 80 und GRUR-RR 2008, 310 [312] - Jackpot-Werbung).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 20 U 196/14

    Dringlichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Versäumen eines

    Auszug aus OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18
    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG findet im Urheberrecht keine Anwendung (vgl. Senat GRUR-RR 2017, 89 - Kein Vollgas, dort Tz. 79, und WRP 2012, 1297 - Das unlesbare Buch, dort Tz. 59; OLG Düsseldorf WRP 2015, 1541 - Dringlichkeit und Säumnisverfahren, dort Tz. 6).
  • OLG München, 17.11.2016 - 29 U 3281/16
    Auszug aus OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18
    Die Dringlichkeit kann jedoch wieder aufleben, wenn sich die Umstände wesentlich ändern, z.B. der Verletzer sein Verhalten intensiviert (Senat, Urteil vom 17.11.2016, Az. 29 U 3281/16, juris, dort Tz. 15 - Epigenetik; Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 3.19 m.w.N.).
  • LG München I, 21.09.2018 - 21 O 11606/18

    Fehlende Dringlichkeit für Sperrung eines Internetzugangs durch Access-Provider

    Auszug aus OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18
    das Urteil des Landgerichts München I vom 21. September 2018, Az. 21 O 11606/18, abzuändern und im Wege der einstweiligen Verfügung wie folgt zu erkennen:.
  • OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20

    Unterlassunganspruch aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung wegen der

    Denn selbst wenn man mit dem OLG München (Urt. v. 7.2.2019 -29 U 3889/18) davon ausgeht, dass im Ergebnis eine werkbezogene Sichtweise nicht in Betracht komme, weil das Unterlassungsbegehren letztlich auf die Sperre der Domain insgesamt hinauslaufe und der Antragstellerin bereits seit dringlichkeitsschädlicher Zeit bekannt sei, dass auf der Webseite Urheberrechtsverletzungen begangen werden, lässt sich jedenfalls vorliegend ein Eilbedürfnis wegen der hohen Bekanntheit der Künstlerin und der sich fast nahtlos an eine aktuelle Veröffentlichung anschließenden Rechtsverletzung nicht verneinen.
  • LG Hamburg, 12.05.2021 - 310 O 99/21

    Edit Policy: Quad9 in Störerhaftung - neue Rechtsunsicherheit für DNS-Resolver

    Es kann offen bleiben, ob man mit dem OLG München (GRUR 2019, 507) davon ausgehen soll, dass im Ergebnis eine (wie hier von der Antragstellerin herangezogene) werkbezogene Sichtweise dann nicht in Betracht kommen soll, wenn das Unterlassungsbegehren letztlich auf die Sperre einer Domain - oder wie hier: eines spezifischen Zugangswegs zu einer Seite - insgesamt hinauslaufe und der Rechteinhaberin bereits seit dringlichkeitsschädlicher Zeit bekannt sei, dass auf der betroffenen Webseite Urheberrechtsverletzungen begangen werden.
  • LG Dortmund, 24.05.2023 - 8 O 1/23

    Einstweiliger Rechtsschutz, Spielevermittler, Kartellverbot, Verbandsprivileg,

    Sofern nicht besondere rechtfertigende Gründe vorliegen, ist allerdings ein Zeitraum von mehr als vier Wochen als dringlichkeitsschädlich zu beurteilen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.8.2020, VI-U (Kart) 10/20; Beschluss vom 22.7.2020, VI-U (Kart) 9/20; Urteil vom 14.11.2018, VI-U (Kart) 7/18 - MQB-Hintersitzlehnen, Rn. 106 bei juris; Beschluss vom 3.4.2018, VI-W (Kart) 2/18 - Herausgabe von Beweismitteln I, Rn. 38 bei juris; Beschluss vom 13.9.2016, VI-W (Kart) 9/16; vom 17.10.2014, VI-W (Kart) 5/14; so auch OLG München, Urteil vom 7.2.2019, 29 U 3889/18 - Wissenschaftsverlage, Rn. 184 bei juris: ein Monat).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
    Sofern nicht besondere rechtfertigende Gründe vorliegen, ist allerdings ein Zeitraum von mehr als vier Wochen dringlichkeitsschädlich (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 05.08.2020, VI-U (Kart) 10/20 ; Beschluss vom 22.07.2020, VI-U (Kart) 9/20 ; Urteil vom 14.11.2018, VI-U (Kart) 7/18 - MQB-Hintersitzlehnen , Rn. 106 bei juris; Beschluss vom 03.04.2018, VI-W (Kart) 2/18 - Herausgabe von Beweismitteln I, Rn. 38 bei juris; Beschluss vom 13.9.2016, VI-W (Kart) 9/16 ; vom 17.10.2014, VI-W (Kart) 5/14 ; so auch OLG München, Urteil vom 07.02.2019, 29 U 3889/18 - Wissenschaftsverlage , Rn. 184 bei juris: ein Monat).
  • LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21

    Unlautere Herabsetzung durch pauschalen Vorwurf des Angebots von Fälschungen

    Nach ständiger Rechtsprechung der für die Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts zuständigen Senate des Oberlandesgerichts München kann nicht mehr von Dringlichkeit ausgegangen werden, wenn ein Antragsteller länger als einen Monat ab Erlangung der Kenntnis von der Verletzungshandlung und der Person des Verletzers zuwartet, bevor er den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt (vgl. OLG München, WRP 2019, 798 Rn. 23 - Wissenschaftsverlage; WRP 2016, 1557 Rn. 111 - Kein Vollgas; GRUR-RR 2008, 310, 312 - Jackpot-Werbung).
  • OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten bei laufender Verletzung von Schutzrechten

    aa) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 07.02.2019 (GRUR 2019, 507) entschieden hat, ist bei einem Antrag der hier streitgegenständlichen Art zu berücksichtigen, dass das Begehren der Antragstellerinnen auf die Sperrung des Zugangs zu den antragsgegenständlichen Portalen insgesamt gerichtet ist und die Anträge zwar werksbezogen formuliert sind, die konkret beantragte Maßnahme der DNS-Sperre tatsächlich aber nicht schutzrechtsbezogen wirkt.
  • KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23

    Streitwert-Taktik - Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch

    Denn die Grundsätze der Selbstwiderlegung wurden zwar in Ansehung der gesetzlichen Dringlichkeitsvermutung im Wettbewerbsrecht entwickelt, enthalten aber einen verallgemeinerungsfähigen Ausschlussgedanken hinsichtlich des Verfügungsgrundes, der in anderen Rechtsgebieten ebenfalls Gültigkeit besitzt (OLG München, Urteil vom 07.02.2019 - 29 U 3889/18 - GRUR 2019, 507, Rn. 183, 184 nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - NJW-RR 2019, 105, Rdnr. 21 nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2018 - 4 U 1675/17 - Rn. 1 nach juris; Senat, Urteil vom 09.02.2001 - 5 U 9667/00 - NJW-RR 2001, 1201, Rdnr. 14, juris; Senat, Beschluss vom 19.05.2021 - 5 W 70/21 - unter II 1 a).
  • OLG München, 05.08.2021 - 29 U 1726/21

    Irreführende Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel in Fruchtgummiform

    Sie ist aber durch ein Verhalten des Antragstellers als widerlegt anzusehen, dem zu entnehmen ist, dass er die Angelegenheit selbst nicht als dringend ansieht (vgl. BGH, GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; Senat, GRUR-RR 2017, 89 Rn. 80 - Kein Vollgas; Senat, GRUR 2019, 507 Rn. 26 - Wissenschaftsverlage).
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