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   OLG München, 08.02.1996 - 29 U 3903/95   

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https://dejure.org/1996,3314
OLG München, 08.02.1996 - 29 U 3903/95 (https://dejure.org/1996,3314)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.1996 - 29 U 3903/95 (https://dejure.org/1996,3314)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - 29 U 3903/95 (https://dejure.org/1996,3314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Übertragung eines Nutzungsrechts an einem Senderecht durch einen Lizenznehmer auf einen Unterlizenznehmer; Wirkung einer im Lizenzvertrag enthaltenen Einschränkung der Berechtigung zur Rechtsübertragung an einen bestimmten Empfängerkreis; Folge der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Accatone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 551
  • GRUR 1996, 972
  • ZUM 1996, 420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 27.04.2011 - 6 O 428/10

    Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung: Weiterveräußerung ohne Einwilligung

    Nur auf diese - hier nicht einschlägige - Konstellation beziehen sich die von den Beklagten zitierten Entscheidungen (OLG Frankfurt a.M. (U.v. 5.7.1990 - 6 U 60/89, Anlage B 23; OLG München (U.v. 8.2.1996 - 29 U 3903/95), Anlage B 24; OLG Frankfurt a.M. (U.v. 3.11.1998 - 11 U 20/98), Anlage B 25).
  • LG München I, 01.10.1997 - 21 O 15510/97

    Vorliegen eines Anspruches auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund

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  • BGH, 18.10.2004 - II ZB 30/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Einwurfs der Berufungsbegründung

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Fragen der Anforderungen, die an einen Prozeßbevollmächtigten hinsichtlich der Organisation seines Büros zu stellen sind, um die fristgerechte Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht sicherzustellen, grundsätzlich geklärt: Er muß die notwendigen Vorkehrungen und Kontrollmaßnahmen treffen, die geeignet sind, zuverlässig sicherzustellen, daß fristwahrende Schriftsätze das Gericht rechtzeitig erreichen (speziell zu Botengängen durch Auszubildende BGH, Beschl. v. 20. März 1997 - IX ZB 5/97, NJW-RR 1997, 551, 552; Urt. v. 17. Dezember 1997 - IV ZR 93/97, BGHR ZPO § 233 Büropersonal 12; zur Organisationspflicht beim Postausgang BGH, Urt. v. 11. Juli 1990 - XII ZR 55/89, BGHR ZPO § 233 Büropersonal 4).
  • LG Köln, 30.08.2006 - 28 O 770/04

    Herstellung und Vertrieb von Tonträgern auf dem Klassik-Sektor; Zuständigkeit

    Ansonsten kommt nur eine schuldrechtliche Beschränkung eines eingeräumten Nutzungsrechts in Betracht, deren Verletzung dann aber keine Urheberrechtsverletzung darstellt (Dreier/Schulze, UrhG, § 31 Rn. 9; OLG München ZUM 1996, 420: Beschränkung der Übertragbarkeit auf Dritte "innerhalb des Lizenzgebietes").
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