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   OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3923/16   

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https://dejure.org/2017,20284
OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3923/16 (https://dejure.org/2017,20284)
OLG München, Entscheidung vom 16.03.2017 - 29 U 3923/16 (https://dejure.org/2017,20284)
OLG München, Entscheidung vom 16. März 2017 - 29 U 3923/16 (https://dejure.org/2017,20284)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 8 Abs. 3 Nr. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, § 823 Abs. 1, Abs. 2, § 1004; StGB § 263
    Wettbewerbsverhältnis zwischen KFZ-Versicherung und Abschleppunternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Schutzbriefversicherung auf Unterlassung der Abrechnung von gegenüber ADAC-Mitgliedern erbrachten Abschleppleistungen durch einen Abschleppunternehmer

  • rewis.io

    Wettbewerbsverhältnis zwischen KFZ-Versicherung und Abschleppunternehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pannenhilfe

  • rechtsportal.de

    Anspruch einer Schutzbriefversicherung auf Unterlassung der Abrechnung von gegenüber ADAC-Mitgliedern erbrachten Abschleppleistungen durch einen Abschleppunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen KFZ-Versicherung und Abschleppunternehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückzahlungsanspruch eines Kfz-Schutzbriefversicherers bei Abrechnung von Abschleppleistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 15 U 37/16

    Ansprüche eines Anbieters von Schutzbriefversicherungen gegen einen

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3923/16
    Hilfsweise macht sie sich den Vortrag der Beklagten hinsichtlich deren Vorgehens bei Vermittlung des Einsatzes durch den ADAC im Wege des äquipollenten Parteivorbringens zu eigen und stützt die Unterlassungsansprüche unter Berufung auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.01.2017, Az. I-15 U 37/16 (Anlage K 70) ergänzend auch auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 3 RDG.

    Eine Divergenz zur Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 26.01.2017, Az. I-15 U 37/16 (Anlage K 70) liegt aufgrund der erheblich abweichenden Antragsstellung und der sich schon daraus ergebenden anderen rechtlichen Bewertung nicht vor.

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3923/16
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2017, Az. I ZR 253/14, juris, Tz. 45 - World of Warcraft II m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 389/12

    Haftung bei Mehrfachversicherung: Rechtsfolgen kollidierender

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3923/16
    Die Versicherungs- bzw. Clubbedingungen sind nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.2014, Az. IV ZR 389/12, juris, Tz. 15).
  • OLG Köln, 16.12.2016 - 6 U 166/15

    Ansprüche eines Anbieters von Kfz-Schutzbriefen gegen ein Abschleppunternehmen

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3923/16
    c) Auszahlung der Beträge liegt jeweils eine konkludente Genehmigung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.12.2016, Az. 6 U 166/15, Anlage K 72).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3923/16
    Vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (BGH NJW 1989, 900, 901).
  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3923/16
    Auch wenn die Parteien keine gleichartigen Waren oder Dienstleistungen innerhalb des gleichen Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen, kann ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehen, nämlich dann, wenn zwischen den Vorteilen, die jemand durch eine Maßnahme für sein Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die ein anderer dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH GRUR 2014, 1114, Tz. 32 - nickelfrei).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Auszug aus OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3923/16
    Stellt sich die in Rede stehende Wettbewerbshandlung als Förderung fremden Wettbewerbs dar, muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (vgl. BGH GRUR 2014, 573 Tz. 19 -Werbung für Fremdprodukte).
  • OLG Jena, 31.01.2018 - 2 U 105/17

    Pannenhilfe, ADAC, Abrechnung von Leistungen, Rückzahlung

    Dass die vom ADAC eingeschalteten Abschleppunternehmen insoweit zur Rückzahlung verpflichtet sind, entspricht unter Zugrundelegung des von den Parteien vorgetragenen Sachverhaltes der einhelligen Auffassung der bislang mit diesen Angelegenheiten befassten Oberlandesgerichte, denen sich der Senat anschließt (OLG Köln WRP 2017, 1007; OLG München BeckRS 2017, 113578; vgl. im Ergebnis auch OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 103128).
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