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   OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09   

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OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09 (https://dejure.org/2010,6693)
OLG München, Entscheidung vom 06.05.2010 - 29 U 4316/09 (https://dejure.org/2010,6693)
OLG München, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 29 U 4316/09 (https://dejure.org/2010,6693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Zulassungspflicht für die Auseinzelung von Fertigspritzen aus einem zugelassenen Fertigarzneimittel - Fertigspritzen

  • webshoprecht.de

    Auseinzelung von Fertigspritzen aus einem zugelassenen Fertigarzneimittel - Fertigspritzen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Fertigspritzen"; Umfang der Zulassungspflicht für Arzneimittel; Zulässigkeit der Weitergabe aus einem zugelassenen Fertigarzneimittel ausgeeinzelter Fertigspritzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Fertigspritzen"; Umfang der Zulassungspflicht für Arzneimittel; Zulässigkeit der Weitergabe aus einem zugelassenen Fertigarzneimittel ausgeeinzelter Fertigspritzen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Apotheker dürfen Arzneimittel in Einzeldosen abfüllen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 107
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 193/06

    CE-Kennzeichnung

    Auszug aus OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09
    Unerheblich ist, ob ein Arzneimittel an individuelle Bedürfnisse des Patienten angepasst werden muss, oder aufgrund der Fachvorgaben immer in derselben Zusammensetzung angefertigt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 169 ff. - Tz. 19 - CE-Kennzeichnung ).

    Es geht vielmehr um die Frage, inwiefern die durch die Person des Herstellers eines Arzneimittels oder den Ort seiner Herstellung vermittelte Produktsicherheit erlaubnisfrei ist (BGH GRUR 2010, 169 ff. - Tz. 21 - CE-Kennzeichnung ).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09
    Die Rechtsprechung (BSGE 89, 184 ff.) geht davon aus, dass ein Arzneimittel auch dann, wenn es zum Verkehr zugelassen ist, grundsätzlich nicht zu Lasten der Krankenversicherung in einem Anwendungsgebiet verordnet werden kann, auf das sich die Zulassung nicht erstreckt.
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09
    Das Inverkehrbringen und Bewerben von zulassungspflichtigen Arzneimitteln ohne Zulassung, stellt einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel und damit ein unlauteres Marktverhalten dar (vgl. BGH GRUR 2006, 513 ff. - Tz. 37 - Arzneimittelwerbung im Internet ; NJW 2005, 2705, 2707 - Atemtest; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Auflage 2010, § 4 Rn. 11.147).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09
    Zwischen dem Kläger und dem Beklagten besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, an dessen Vorliegen im Interesse eines wirksamen wettbewerblichen Individualschutzes keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker ).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 LC 265/05

    Gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in der Apotheke als Teil des

    Auszug aus OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09
    Werden gem. § 9 ApBetrO Arzneimittel im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs über den in § 8 ApBetrO genannten Umfang hinaus hergestellt, handelt es sich um eine Großherstellung (vgl. auch Niedersächsisches OVG, GesR 2006, 461 ff. - Tz. 35).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09
    Das Inverkehrbringen und Bewerben von zulassungspflichtigen Arzneimitteln ohne Zulassung, stellt einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel und damit ein unlauteres Marktverhalten dar (vgl. BGH GRUR 2006, 513 ff. - Tz. 37 - Arzneimittelwerbung im Internet ; NJW 2005, 2705, 2707 - Atemtest; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Auflage 2010, § 4 Rn. 11.147).
  • Drs-Bund, 09.06.2005 - BT-Drs 15/5656
    Auszug aus OLG München, 06.05.2010 - 29 U 4316/09
    ... Eine industrielle Herstellung bedeutet in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch eine breite Herstellung nach einheitlichen Vorschriften." Auf die Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drs. 15/5656 vom 9. Juni 2005, S. 6), in § 4 Abs. 1 S. 1 AMG nach dem Wort "Apotheken" noch die Wörter "im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes" einzufügen, hat die Bundesregierung mitgeteilt (BT-Drs. 15/5656, S. 16), dass dem Änderungsvorschlag nicht zugestimmt werde, da dieses Anliegen bereits in § 4 Abs. 1 S. 1 1. Alt. AMG erschöpfend berücksichtigt sei.
  • OLG Köln, 22.02.2017 - 6 U 101/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung einer Apotheke als "Tattoo-Apotheke"

    Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bestimmung der Frage, ob ein Fertigarzneimittels vorliegt, in Abgrenzung zum Defektur- oder Rezepturarzneimittel (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.03.2003 - 6 U 160/02, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 25.07.2002 - 3 U 322/01, MD 2003, 205; Winnands in Kügel/Müller/Hofmann, AMG, § 21 Rn. 17; Rehmann, AMG, 3. Aufl., § 21 Rn. 1, 3 f.; wohl auch OLG München, Urteil vom 06.05.2010 - 29 U 4316/09, GRUR-RR 2011, 107; aA OLG Schleswig, Urteil vom 27.11.2001 - 6 U 57/01, OLGR 2002, 75).
  • LG Hamburg, 04.02.2021 - 312 O 112/20

    Wettbewerbsverstoß: Vertrieb eines in ein anderes Behältnis abgefüllten nicht

    Auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG München (GRUR-RR 2011, 107) betraf einen derartigen, aufgrund der dort bestehenden Zulassung nicht vergleichbaren Fall.
  • VG Schleswig, 16.03.2017 - 1 A 123/14

    Erlaubnis- und Zulassungsfreiheit von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln

    Wesentliches Kennzeichen des Rezepturarzneimittels ist es, dass der Empfänger des herzustellenden Arzneimittels schon bei Beginn des Herstellungsvorgangs bekannt ist und es eine patientenindividuelle Herstellung gibt (Cyran/Rotta, Apothekenbetriebsordnung, Kommentar, Stand: September 2012, § 1a, Rn. 86; OLG München, Urt. v. 06.05.2010 - 29 U 4316/09 -, juris Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 15 U 21/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fertigarzneimitteln auf der Basis von

    - Rezepturarzneimittel werden nicht für eine abstrakte, sondern für eine konkrete Anwendung hergestellt (OLG München, PharmR 2010, 476).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 5 KN 182/10

    Ranibizumab

    Schließlich sei zu berücksichtigen, dass auch das Oberlandesgericht (OLG) München (Urteil v. 06.05.2010 - 29 U 4316/09) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit davon ausgegangen sei, dass es keinen Verstoß gegen die Zulassungspflicht für Arzneimittel darstelle, wenn ein Apotheker in seiner Apotheke aus einem zugelassenen Fertigarzneimittel Fertigspritzen auseinzele und an andere Apotheken weitergebe, sofern es sich um individuelle Zubereitungen für Patienten nach Rezeptur handele und das Abfüllen in unveränderter Form erfolge.

    Angesichts der obigen Überlegungen kommt es nicht auf die zwischen dem OLG München (Urteil v. 06.05.2010 - 29 U 4316/09) und dem Hanseatischen OLG (Urteil v. 24.02.2011 - 3 U 12/09) kontrovers diskutierte Frage, ob die Auseinzelung von Lucentis arzneimittelrechtlich zulässig ist, nicht an.

  • OLG Hamburg, 24.02.2011 - 3 U 12/09

    Abfüllen von Fertigspritzen - Arzneimittelherstellung: Erfordernis zentraler

    Angesichts des eingreifenden autonomen gemeinschaftsrechtlichen Zulassungsregimes der VO (EG) 726/2004 vermögen nationale Ausnahmebestimmungen - etwa § 21 Abs. 2 AMG - das Handeln des Beklagten nicht zu legitimieren (a.A. OLG München, Urteil vom 6.5.2010, Az. 29 U 4316/09, PharmaR 2010, 476; Anlage K 36).

    Die Revision ist zuzulassen, weil der erkennende Senat von dem Urteil des OLG München vom 6.5.2010, Az. 29 U 4316/09 (PharmaR 2010, 476; Anlage K 36) abweicht und folglich die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 ZPO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2023 - 3 LB 11/22

    Abgabefertige Packung; apothekenüblicher Betrieb; arzneimittelrechtliche

    f) Auch eine vom Beklagten im Berufungsverfahren geforderte etwaige Subsidiaritätsregel, die die Herstellung eines Rezepturarzneimittels im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG i. V. m. § 1a Abs. 8 ApBetrO nur erlaubt, wenn kein vergleichbares Fertigarzneimittel am Markt verfügbar ist, mithin eine Versorgungslücke besteht, kann weder arzneimittel- noch apothekenrechtlichen Vorschriften entnommen werden (vgl. OLG München, Urt. v. 06.05.2010 - 29 U 4316/09 -, juris Rn. 31; Rehmann, AMG , 5. Aufl. 2020, § 4 Rn. 1; Krüger, in: Kügel/Müller/Hofmann, AMG , 3. Aufl. 2022, § 4 Rn. 6; Pfeil/Pieck, ApBetrO , 15. EL 2021, § 1a Rn. 105b).
  • VG Darmstadt, 02.03.2011 - 4 K 1759/09

    Arzneimittelrechts

    Denn insoweit unterliegen Apotheker bereits der Überwachung aufgrund des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung (vgl. OLG München, Urteil vom 6. Mai 2010, 29 U 4316/09, zitiert nach JURIS).
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