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   OLG München, 19.12.1996 - 29 U 4400/92   

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https://dejure.org/1996,10664
OLG München, 19.12.1996 - 29 U 4400/92 (https://dejure.org/1996,10664)
OLG München, Entscheidung vom 19.12.1996 - 29 U 4400/92 (https://dejure.org/1996,10664)
OLG München, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 29 U 4400/92 (https://dejure.org/1996,10664)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 29.04.2008 - 3 U 1240/07

    Markenrecht: Wiedergabe der Bildmarke eines bekannten Automobilherstellers an

    Insoweit haben die Ausführungen des OLG München vom 19.12.1996 im Verfahren 29 U 4400/92, dort II a-d (OLGR München 1997, 138 f) immer noch Gültigkeit.
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04

    Klage der Adam-Opel-AG gegen einen Spielzeughersteller abgewiesen

    Dies hat bereits das OLG München in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 19.12.1996 (Az. 29 U 4400/92, Anlage B 3) ebenfalls aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung festgestellt.

    Wird das Spielzeugmodell zusätzlich zu seiner sofort erkennbaren Abbildlichkeit mit der Marke und/oder der Typenbezeichnung an derselben Stelle des Vorbildes versehen, so wird dies der Verkehr als Erläuterung der Abbildlichkeit , als nähere Bezeichnung, welches Originalvorbild im Modell nachgebildet ist, und damit letztlich als Teil der originalgetreuen Nachbildung der Originalfahrzeuge deuten (EuGH GRUR 2007, 318, Rn. 44 - Adam Opel/AUTEC; OLG München, Urt. v. 29.12.1996 - 29 U 4400/92, Anlage B 3).

  • LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17

    Keine unlautere gezielte Behinderung auch bei zu Unrecht erfolgter

    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte Grenzbeschlagnahmeanträge nach der VO (EG) 608/2013 stellt, ohne auf die sog. Spielzeug-Rechtsprechung (etwa EuGH GRUR 2007, 318 - Adam Opel/Autec, BGH GRUR 2010, 726 - Opel-Blitz II oder OLG München, Entscheidung vom 19.12.1996, Az. 29 U 4400/92 = BeckRS 2014, 23117) hinzuweisen, und dass sich diese Grenzbeschlagnahmeanträge nicht nur gegen die Klägerin richten, sondern generell sämtliche Importeure von mit Marken der Beklagten versehenen verkleinerten Automodellen gleichermaßen betreffen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.07.1993 - 29 U 4400/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7539
OLG München, 14.07.1993 - 29 U 4400/92 (https://dejure.org/1993,7539)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.1993 - 29 U 4400/92 (https://dejure.org/1993,7539)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 29 U 4400/92 (https://dejure.org/1993,7539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    WZG § 24 Abs. 1 § 25 Abs. 1; UWG § 1
    Verletzung der Kennzeichnungsrechte des Fahrzeugherstellers durch Spielzeughersteller

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus OLG München, 14.07.1993 - 29 U 4400/92
    Wettbewerbswidrig handelt, wer die Qualität seiner Waren oder Leistungen mit denen geschätzter Konkurrenzerzeugnisse in Beziehung setzt, um den guten Ruf der Waren oder Leistungen eines Mitbewerbers als Vorspann für die eigene Werbung auszunutzen (BGH GRUR 1983, 247/248 "Rolls Royce").

    Denn allein mit dem Hinweis auf eine solche tatsächliche Position läßt sich der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht begründen (BGH GRUR 1983, 247/248 li. Sp. "Rolls-Royce").

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

    Auszug aus OLG München, 14.07.1993 - 29 U 4400/92
    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß die Anlehnung an fremde Waren durch gleichstellende Bezugnahme zur Empfehlung der eigenen Ware gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstoßen kann (BGH GRUR 1982" 247 "Rolle Royce"; BGH GRUR 1985# 550 »Dimple"; BGH NJW 1986, 381 "Rolex"; BGH GRUR 19911 609/612 -SL", jeweils m. w. N.; Baumbach-Hefermehl, a.a.O. § 1 UWG , Rdnr. 547 - 551a).
  • BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81

    Vertrieb eigener Zusatzgeräte zu einer fremden Hauptware - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG München, 14.07.1993 - 29 U 4400/92
    So ist es insbesondere grundsätzlich erlaubt, Ersatzteile für fremde Erzeugnisse herzustellen und unter Angabe ihrer Eignung zu vertreiben (BGH GRUR 1984, 282 "Teleconverter" (für Leica)).
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