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   OLG München, 13.02.2003 - 29 U 4541/02   

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https://dejure.org/2003,6480
OLG München, 13.02.2003 - 29 U 4541/02 (https://dejure.org/2003,6480)
OLG München, Entscheidung vom 13.02.2003 - 29 U 4541/02 (https://dejure.org/2003,6480)
OLG München, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 29 U 4541/02 (https://dejure.org/2003,6480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    MarkenG § 5 Abs. 2
    Fluessiggas-bayern.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kennzeichenrechtlicher Schutz für den Firmenbestandteil "Flüssiggas-Bayern"; Verbindung der an sich "farblosen" Begriffe "Flüssiggas" und "Bayern"; Vorliegen einer gewissen, wenn auch schwachen Unterscheidungskraft; Verwendung der Internet-Domain "fluessiggas-bayern.de"; ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 15; ; MarkenG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15; MarkenG § 5
    Zur Unterscheidungskraft von Firmenbestandteilen im Bereich des

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Fluessiggas-bayern.de

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 343 (Ls.)
  • MMR 2003, 397
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG München, 13.02.2003 - 29 U 4541/02
    Allerdings setzt der Schutz aus § 5 MarkenG einen befugten Gebrauch voraus (vgl. BGH WRP 2002, 691, 692 - vossius.de); eine Firma, die gegen § 3 UWG verstößt, genießt keinen Rechtsschutz (vgl. Fezer, Markengesetz, 3. Aufl., § 15, Rdn. 116).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.04.2002 - 1 ZR 317/99 = WRP 2002, 691 - vossius.de, auf das sich die Beklagte in diesem Zusammenhang bezogen hat, ist im Streitfall nicht einschlägig.

    Kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens einem Dritten die Verwendung dieses Zeichens als Domain-Name im geschäftlichen Verkehr verbieten, kommt ein auf Freigabe gerichteter Beseitigungsanspruch in Betracht, wenn der Dritte kein berechtigtes Interesse vorweisen kann, diesen Domain-Namen außerhalb des sachlichen oder räumlichen Wirkungsfelds des kennzeichenrechtlichen Anspruchs - etwa für private Zwecke oder für ein Unternehmen in einer anderen Branche - zu verwenden (vgl. BGH WRP 2002, 691 - vossius.de).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus OLG München, 13.02.2003 - 29 U 4541/02
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann der vom Schutz des vollständigen Firmennamens abgeleitete Schutz als Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG beansprucht werden, sofern es sich um einen unterscheidungsfähigen Firmenbestandteil handelt, der nach seiner Art im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (vgl. BGH WRP 2002, 1066 - defacto).

    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG, die unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände vorzunehmen ist, besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien und der Kennzeichnungskraft des Zeichens der Klägerin (vgl. BGH WRP 2002, 1066, 1067 - defacto).

  • OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99

    Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten

    Auszug aus OLG München, 13.02.2003 - 29 U 4541/02
    Bei der Klägerin ist auf den gesondert schutzfähigen Firmenbestandteil "Flüssiggas-Bayern" abzustellen (vgl. BGH aaO), bei der Beklagten auf die Second-Level-Domain "fluessiggas-bayern"; die Top-Level-Domain ".de" bleibt bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit außer Betracht (vgl. Fezer aaO § 3 Rdn. 336; Senat ZUM 2000, 69, 70).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 13.02.2003 - 29 U 4541/02
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. BGH NJW 2003, 65).
  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 13.02.2003 - 29 U 4541/02
    Nicht entscheidungserheblich ist insoweit, ob den Elementen "Flüssiggas" und "Bayern" je für sich allein von Haus aus namensmäßige Unterscheidungskraft zukommt (vgl. BGH GRUR 1957, 561, 562 - Rhein-Chemie), und auch nicht, ob diese Begriffe jeweils für sich einem Freihaltungsbedürfnis unterliegen (vgl. BGH B1PMZ 2001, 210, 211 - Windsurfing Chiemsee).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG München, 13.02.2003 - 29 U 4541/02
    Der kennzeichenrechtliche Schutz aus § 5, § 15 MarkenG geht in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vor (vgl. BGH WRP 2002, 694, 696 - shell.de; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 12, Rdn. 10).
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