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   OLG München, 20.01.2000 - 29 U 4724/99   

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https://dejure.org/2000,4179
OLG München, 20.01.2000 - 29 U 4724/99 (https://dejure.org/2000,4179)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.2000 - 29 U 4724/99 (https://dejure.org/2000,4179)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 29 U 4724/99 (https://dejure.org/2000,4179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberschutz; Bücherverlag; Buchnutzungsrecht; Zweckübertragungsprinzip; Wiederverwertung eines Buches; Neuherausgabe eines Buches; Urheberbenennung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Literaturlexikon / Literaturhandbuch

  • Judicialis

    UrhG § 13; ; UrhG § 2; ; UrhG § 16; ; UrhG § 17; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 14; ; UrhG § 13 S. 2; ; VerlG § 47 Abs. 2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechteeinräumung; Anforderungen an die Benennung des Urhebers bei einem Literaturhandbuch mit zahlreichen Beiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 404
  • NJW-RR 2000, 1574
  • GRUR 2001, 51 (Ls.)
  • ZUM 2000, 404
  • afp 2000, 410
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG München I, 18.09.2008 - 7 O 8506/07

    Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf

    Diese entgangene Werbewirkung ist nach den Grundsätzen der Berechnung eines materiellen Schadens zu bestimmen (vgl. Schricker/Wild, § 97 Rdn. 77; OLG München ZUM 2000, 404, 407).
  • LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 354/18

    Zur Benennung des ehemaligen Bearbeiters eines Werks als Miturheber

    In jedem Fall muss die Namensnennung so erfolgen, dass das Werk durch die Form der Namensnennung dem Urheber zugeschrieben wird (OLG München ZUM 2000, 404, 407; Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 13 Rn. 11; Dreier/Schulze, a.a.O., § 13 Rn. 21; Fromm/Nordemann-Dustmann, UrhG, 11. Aufl. 2014, § 13 Rn. 22).

    Nicht ausreichen soll es insofern, wenn die Verfasser einzelner in einem Buch enthaltener Beiträge am Ende des Buchs in alphabetischer Aufzählung genannt werden, ohne dass eine Zuordnung der einzelnen Bearbeiter zu den konkreten Beiträgen möglich ist (OLG München NJW-RR 2000, 1574, 1576 [OLG München 20.01.2000 - 29 U 4724/99] ; vgl. auch AG Frankfurt a.M. AfP 2006, 283 [AG Frankfurt am Main 17.03.2006 - 31 C 26891/05-16] : Nennung nur im Impressum einer Webseite).

    Weder aus dem Vorwort noch aus dem alphabetischen Bearbeiterverzeichnis kann der Leser des Werks eindeutig entnehmen, welche Kapitel oder Abschnitte dem Kläger als (Mit-)Urheber zuzuordnen sind (vgl. OLG München NJW-RR 2000, 1574, 1576 [OLG München 20.01.2000 - 29 U 4724/99] ; AG Frankfurt a.M. AfP 2006, 283 [AG Frankfurt am Main 17.03.2006 - 31 C 26891/05-16] ).

  • LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07

    Wird der Autor nicht genannt gibt es doppelten Schadensersatz

    Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung gehört zu den wesentlichen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Berechtigungen, die ihren Grund in den besonderen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (BGH, GRUR 1972, 713 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; GRUR 1995, 671 - Namensnennungsrecht des Architekten; OLG München, NJW-RR 2000, 1574 ff. - Literaturhandbuch; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393 ff. - Informationsbroschüre).

    Für einen auf dem Gebiet der Literatur tätigen Wissenschaftler sei beispielsweise von wesentlicher Bedeutung, dass er durch die Namensnennung auf seine wissenschaftlichen Leistungen hinweisen kann (OLG München, NJW-RR 2000, 1574 ff. - Literaturhandbuch).

  • AG Köln, 21.04.2011 - 137 C 691/10

    Es besteht kein Anspruch auf Zahlung für die Nutzung von Bildern im Internet

    Dann kann auf sich beruhen, ob der unbekannt gebliebene Lichtbildner Berufsfotograph ist und es deshalb von erheblicher Bedeutung für ihn ist, dass durch Namensnennung auf seine Leistungen hingewiesen wird (vgl. OLG München NJW-RR 2000, 1574).
  • AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12

    Urheberrechtsverletzung bei unberechtigter Bildnutzung auf eBay

    Es ist nicht dargelegt, dass es für ihn als eine auf dem Gebiet der Produktfotografie tätige Person von wesentlicher Bedeutung ist, dass er durch Namensnennung auf seine diesbezüglichen Leistungen hinweisen kann (vgl. OLG München NJW-RR 2000, 1574).
  • AG Frankfurt/Main, 17.03.2006 - 31 C 2689/05
    Die Vorschrift des § 13, 2 UrhG gewährt das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung seinem Wortlaut und seiner Entstehungsgeschichte nach uneingeschränkt; auch mit Wesen und Natur des Rechts auf Anbringung der Urheberbezeichnung lässt es sich nicht vereinbaren, dieses unbeschränkt gewährte Recht aufgrund angeblicher Verkehrsgewohnheiten, oder einer angeblichen Branchenübung von vornherein entfallen zu lassen; es ist Ausfluss und besondere Erscheinungsform des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft im Sinne des § 13, 1 UrhG ( BGH, Urt. v. 16.06.1994, I ZR 3/92 , GRUR 1995, 671 [672]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.1997, 20 U 31/97 , MMR 1998, 147 [148]; OLG München, Urt. v. 20.01.2000, 29 U 4724/99 , NJW-RR 2000, 1574 [1576]; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 04.05.2004, 11 U 6/02 , MMR 2004, 476 [477f.]).

    Dem wird alleine eine Nennung im unmittelbaren örtlichen Zusammenhang zum Werk gerecht (in diesem Sinne OLG München, Urt. v. 20.01.2000, 29 U 4724/99 , NJR-RR 2000, 1574 [1576] für die Benennung des Urhebers in einem Mitarbeiterverzeichnis ohne Zuordnungsmöglichkeit zu einzelnen Beiträgen).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.11.2004 - 237 C 134/04
    Außerdem kommen auch die von der Klägerseite zitierten Entscheidungen (OLG München ZUM 2000, 404; LG Berlin ZUM 98, 673 sowie LG München 1 ZUM 95, 57) nicht zu dem Ergebnis, dass neben einem Zuschlag von 100 % als Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zusätzlich noch eine immaterielle Geldentschädigung zu zahlen wäre.
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