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   OLG München, 25.02.2010 - 29 U 5347/09   

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https://dejure.org/2010,2412
OLG München, 25.02.2010 - 29 U 5347/09 (https://dejure.org/2010,2412)
OLG München, Entscheidung vom 25.02.2010 - 29 U 5347/09 (https://dejure.org/2010,2412)
OLG München, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 29 U 5347/09 (https://dejure.org/2010,2412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Verbraucherverständnis bezüglich des Bestandteils "akut" in einer Arzneimittelbezeichnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung des Bestandteils "akut" in der Bezeichnung eines Arzneimittels gegen Sodbrennen

  • arzneimittel-und-recht.de

    UWG § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, § 3, § 4 Nr. 11; HWG § 3 Nr. 1; AMG § 8 Abs. 1 Nr. 2
    Verwendung des Zusatzes "akut" bei der Arzneimittelbezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung des Bestandteils "akut" in der Bezeichnung eines Arzneimittels gegen Sodbrennen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz)

    Verbraucherverständnis bezüglich des Bestandteils "akut" in der Arzneimittelbezeichnung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Arzneimittel-Reklame mit "akut" bedeutet nicht "sehr schnelle Wirkung"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arzneimittel-Bezeichnung "akut" steht für plötzlich auftretende, starke Beschwerden

  • loh.de (Kurzinformation)
  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelbezeichnung "akut": Beschwerdelindernde Wirkung nach 1-2 Stunden angemessen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    OTC-Omeprazol darf den Namenszusatz "akut" tragen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 396 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 124/07

    Metoprolol

    Auszug aus OLG München, 25.02.2010 - 29 U 5347/09
    Bei in Bezug auf Heilmittel gemachten Angaben ist es in aller Regel nicht zweifelhaft, ob eine Maßnahme als Werbung anzusehen ist oder nicht (vgl. BGH GRUR 2009, 990, Tz. 12 - Metoprolol m. w. N.).

    Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass bei der Beachtung und Durchsetzung eines Verbots in Sonderfällen eine nähere Prüfung dieser Frage erforderlich sein könnte, belastet dies die Antragsgegnerin daher nicht in einer Weise, die die Beurteilung des Antrags als nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO rechtfertigte (vgl. BGH GRUR 2009, 990, Tz. 12 - Metoprolol m. w. N.).

  • BGH, 02.05.1996 - I ZR 99/94

    HerzASS - HWG - Erinnerungswerbung; HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Auszug aus OLG München, 25.02.2010 - 29 U 5347/09
    Gemäß Art. 86 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG gelten die Bestimmungen des Titels VIII indes nicht für die Etikettierung und die Packungsbeilage (Art. 54-69) (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 988, Tz. 9 - Arzneimittelpräsentation im Internet; vgl. ferner BGH GRUR 1996, 806, 807 - HerzASS (zur Rechtslage unter der Geltung der Richtlinie 92/28/EWG)).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG München, 25.02.2010 - 29 U 5347/09
    Die vorstehenden Feststellungen zum Verkehrsverständnis kann der Senat ohne sachverständige Hilfe treffen, weil die Mitglieder des Senats zu den angesprochenen Verbrauchern gehören (vgl. BGHZ 156, 250, 255 - Marktführerschaft) und weil der Senat aufgrund der ständigen Befassung mit wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten hinreichend sachkundig ist.
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung

    Auszug aus OLG München, 25.02.2010 - 29 U 5347/09
    Allerdings erwartet der informierte und aufmerksame Durchschnittsverbraucher, auf dessen Verständnis es ankommt (vgl. BGH, Teilurteil vom 21.07.2005 - I ZR 94/02 = BGHReport 2006, 666, 667 - Ginseng-Präparat), bei einer derartigen Arzneimittelbezeichnung unter Berücksichtigung der Indikationsangaben auf der Umverpackung (Anlage A 2) "Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen", dass es sich um ein Arzneimittel handelt, das bei Sodbrennen bzw. saurem Aufstoßen eine Besserung akuter Beschwerden in einem angemessenen Zeitraum bewirkt; eine Angabe zu einer sehr schnellen ("akuten") Wirkung in dem vom Antragsteller behaupteten Sinn wird der genannte Durchschnittsverbraucher dem Bezeichnungsbestandteil "akut" indes nicht entnehmen.
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 223/06

    Arzneimittelpräsentation im Internet

    Auszug aus OLG München, 25.02.2010 - 29 U 5347/09
    Gemäß Art. 86 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG gelten die Bestimmungen des Titels VIII indes nicht für die Etikettierung und die Packungsbeilage (Art. 54-69) (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 988, Tz. 9 - Arzneimittelpräsentation im Internet; vgl. ferner BGH GRUR 1996, 806, 807 - HerzASS (zur Rechtslage unter der Geltung der Richtlinie 92/28/EWG)).
  • VG Köln, 05.02.2013 - 7 K 6575/10

    "akut"

    Außerdem setzte sich das BfArM mit dem Urteil des OLG München vom 25.02.2010 - 29 U 5347/09 - (Vorinstanz: LG München, Urteil vom 20.11.2009 - 7 O 17092/09 -) zur Wettbewerbsgemäßheit des Bezeichnungszusatzes "akut" auseinander.

    Die Klägerin verwies in diesem Zusammenhang auf das Urteil des OLG München vom 25.02.2010 - 29 U 5347/09 -, durch das sie sich in ihrer Auffassung bestätigt sieht.

    Dies vorausgesetzt, schließt sich die Kammer der Auffassung des LG München I, Urteil vom 20.11.2009 - 7 O 17092/09 -, juris; aufgehoben durch OLG Müchen, Urteil vom 25.02.2010 -, PharmR 2010, 233-234 (hierzu Brixius, PharmR 2010, 234-237), das in dem das streitbefangene Arzneimittel betreffenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren ausgeführt hat, mit "akut" verbinde sich bei den angesprochenen Verkehrskreisen ein sehr schnell, zumindest aber schneller als andere Präparate wirkendes Produkt, ausdrücklich an.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 13 A 719/13

    Verbot der Zulassung eines Arzneimittels wegen irreführender Bezzeichnung bei

    Dass das Oberlandesgericht München in seinem eine Irreführung verneinenden Urteil vom 25. Februar 2010 - 29 U 5347/09 - in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren von diesem rechtlichen Maßstab ausgegangen wäre, vermag der beschließende Senat nicht zu erkennen.

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ergibt sich auch nicht daraus, dass das Oberlandesgericht München in dem Urteil vom 25. Februar 2010 - 29 U 5347/09 - entschieden hat, der Bestandteil "akut" in der Bezeichnung des streitgegenständlichen Arzneimittels verstoße nicht gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 AMG.

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