Rechtsprechung
OLG München, 03.12.2020 - 29 U 7047/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unzulässige und wettbewerbswidrige Beratung über die Möglichkeit des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen durch Legal-Tech-Anbieter auf Grundlage einer Inkassoerlaubnis
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- VH24 -, Legal Tech, Rechtsberatung, Beratung zum Widerruf von Lebensversicherungsverträgen, Inkassoerlaubnis, Rechtsdienstleistung, Erfolgshonorar, Versicherungsberater
Verfahrensgang
- LG München I, 26.11.2019 - 33 O 18393/18
- OLG München, 03.12.2020 - 29 U 7047/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12
Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …
Auszug aus OLG München, 03.12.2020 - 29 U 7047/19
Wie von Landgericht zutreffend ausgeführt besteht der Unterlassungsanspruch nicht nur gegen die Beklagte zu 1), sondern auch gegen die Beklagten zu 2) und zu 3) als deren Geschäftsführer, da, wie sich auch aus dem Vortrag der Beklagten ergibt, das hier in Streit stehende Geschäftsmodell der Beklagten gerade auf Verstöße gegen des RDG angelegt ist (vgl. BGH GRUR 2014, 883 Rn. 31 - Geschäftsführerhaftung). - BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18
Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen …
Auszug aus OLG München, 03.12.2020 - 29 U 7047/19
Tatsächlich können die Beklagten das von ihnen betriebene Geschäftsmodell auch mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO nicht weiterbetreiben, da Versicherungsberater dem Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2019, Az. I ZR 67/18, juris - Erfolgshonorar für Versicherungsberater). - LG München I, 26.11.2019 - 33 O 18393/18
Unterlassungsanspruch
Auszug aus OLG München, 03.12.2020 - 29 U 7047/19
Unter teilweiser Abänderung des am 26.11.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Geschäftszeichen 33 O 18393/18 wird die Klage insgesamt abgewiesen.
- OLG Rostock, 02.08.2021 - 2 U 17/20
Policenaufkäufer - Mitbewerberbehinderung bzw. Vertragsbruchverleitung im Rahmen …
Nur der Vollständigkeit halber merkt der Senat an, dass das von der Beklagten zu der Frage eines Verstoßes gegen § 34d Abs. 2 Satz 1 GewO mit der Gegenerklärung als Anlage B19 (Band VI Blatt 167 ff. d.A.) vorgelegte Urteil des Oberlandesgerichts München vom 03.12.2020 (Az.: 29 U 7047/19) entgegen der insoweit wenigstens missverständlichen Darstellung in der Gegenerklärung - Seite 46 - sich nicht zu dem Fall eines (Auf-) Käufers verhält und insofern auch keine Rückschlüsse auf den vorliegenden Fall zulässt. - LG Düsseldorf, 21.10.2021 - 37 O 137/19 Ob die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, sich als Versicherungsberaterin registrieren zu lassen, weil sie ohne eine solche Registrierung ihre Tätigkeit nicht ausüben dürfte, ist - im Gegensatz zu dem Sachverhalt der der unter BeckRS 2020, 41808 veröffentlichten Entscheidung des OLG München zugrunde lag - nicht Gegenstand des Rechtsstreits.