Rechtsprechung
OLG München, 03.12.2020 - 29 U 7047/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,44580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unzulässige und wettbewerbswidrige Beratung über die Möglichkeit des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen durch Legal-Tech-Anbieter auf Grundlage einer Inkassoerlaubnis
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- VH24 -, Legal Tech, Rechtsberatung, Beratung zum Widerruf von Lebensversicherungsverträgen, Inkassoerlaubnis, Rechtsdienstleistung, Erfolgshonorar, Versicherungsberater
Verfahrensgang
- LG München I, 26.11.2019 - 33 O 18393/18
- OLG München, 03.12.2020 - 29 U 7047/19
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 02.08.2021 - 2 U 17/20
Policenaufkäufer - Mitbewerberbehinderung bzw. Vertragsbruchverleitung im Rahmen …
Nur der Vollständigkeit halber merkt der Senat an, dass das von der Beklagten zu der Frage eines Verstoßes gegen § 34d Abs. 2 Satz 1 GewO mit der Gegenerklärung als Anlage B19 (Band VI Blatt 167 ff. d.A.) vorgelegte Urteil des Oberlandesgerichts München vom 03.12.2020 (Az.: 29 U 7047/19) entgegen der insoweit wenigstens missverständlichen Darstellung in der Gegenerklärung - Seite 46 - sich nicht zu dem Fall eines (Auf-) Käufers verhält und insofern auch keine Rückschlüsse auf den vorliegenden Fall zulässt. - LG Düsseldorf, 21.10.2021 - 37 O 137/19 Ob die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, sich als Versicherungsberaterin registrieren zu lassen, weil sie ohne eine solche Registrierung ihre Tätigkeit nicht ausüben dürfte, ist - im Gegensatz zu dem Sachverhalt der der unter BeckRS 2020, 41808 veröffentlichten Entscheidung des OLG München zugrunde lag - nicht Gegenstand des Rechtsstreits.