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OLG München, 03.09.2015 - 29 U 721/15 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
UWG §§ 8 IV 1, 12 I 2
Rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung bei Verselbständigung der Abmahntätigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Missbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kopfhörer-Registrierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Missbrauch bei Verselbständigung der Abmahntätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
§ 8 Abs. 4 UWG
Missbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
Verfahrensgang
- LG München I, 29.01.2015 - 17 HKO 12330/14
- OLG München, 03.09.2015 - 29 U 721/15
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 210
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 02.02.2018 - 5 U 110/16
Sittenwidrige Schädigung durch rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche …
Dem Urteil des OLG München vom 3. September 2015, 29 U 721/15 (= GRUR-RR 2016, 210), ist zu entnehmen, dass das Amtsgericht Meißen dem hiesigen Beklagten zu 1) mit Beschluss vom 7. Januar 2013, 103 C 597/12, Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung gewährt und ihm den Beklagten zu 3) beigeordnet hat.Dies lässt sich jedoch mit seinem früheren Vorbringen nicht vereinbaren, das Vorgehen gegen neue Wettbewerbsverstöße habe aus Zahlungseingängen aus der Abmahntätigkeit finanziert werden sollen, dementsprechend habe er den Beklagten zu 1) von der Verfolgung von Verstößen abgehalten, wenn keine Mittel auf dem von ihm geführten Fremdgeldkonto vorhanden gewesen seien (vgl. auch OLG München GRUR-RR 2016, 210, sowie Anlage K 9 zur Klageschrift).
- LG München I, 31.01.2017 - 33 O 20356/15
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind allerdings nicht berechtigt im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 2 UWG und begründen keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen (vgl. OLG München GRUR-RR 2016, 210 - Rechtsverfolgung mit Fremdgeldkonto unter Verweis auf BGH GRUR 2012, 730 - Bauheizgerät).Die Abmahntätigkeit der Klägerin steht damit in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrer gewerblichen Tätigkeit; dies begründet den Vorwurf des Missbrauchs im Sinne des § 8 Abs. 4 S. 1 UWG (vgl. OLG München GRUR-RR 2016, 210 - Rechtsverfolgung mit Fremdgeldkonto).
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