Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.06.2016 - 29 U 97/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
Bank als bloße Zahlstelle im bargeldlosen Zahlungsverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.09.2015 - 25 O 330/14
- OLG Frankfurt, 27.06.2016 - 29 U 97/16
- BGH, 30.04.2020 - IX ZR 162/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 14.06.2005 - 27 U 85/04
Prüfung der Anfechtbarkeit vorausabgetretener Mieten
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2016 - 29 U 97/16
Denn wenn die Parteien nicht vereinbart hätten, dass die Beklagte die auf dem streitgegenständlichen Konto des Insolvenzschuldners eingehenden Mietzahlungen einziehen und mit ihren Darlehensforderungen verrechnen durfte, wäre die Zwangsverwaltung angeordnet worden und hätte die Beklagte die Zahlungen ebenfalls vereinnahmen und behalten dürfen (vgl. OLG Hamm NZM 2006, 397, 398). - BGH, 03.04.2012 - XI ZR 39/11
Insolvenzanfechtung: Konkludente Genehmigung gebuchter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2016 - 29 U 97/16
Die Bank handelt als reine Zahlstelle, solange sie sich darauf beschränkt, ihren Verpflichtungen unter dem Girovertrag nachzukommen (BGH NZI 2012, 506). - BGH, 13.06.2013 - IX ZR 259/12
Insolvenzanfechtung gegenüber kontoführender Bank hinsichtlich der Umbuchung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2016 - 29 U 97/16
Im bargeldlosen Zahlungsverkehr ist regelmäßig nicht die Bank, sondern nur der Zuwendungsempfänger Anfechtungsgegner, sofern die Bank nur in ihrer Funktion als Zahlstelle gehandelt hat (BGH NZI 2012, 931; ZIP 2013, 1826).
Rechtsprechung
SG Bremen, 12.01.2018 - S 29 U 97/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Bremen, 12.01.2018 - S 29 U 97/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2020 - L 14 U 40/18