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   BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 10/07   

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https://dejure.org/2009,26306
BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 10/07 (https://dejure.org/2009,26306)
BPatG, Entscheidung vom 01.04.2009 - 29 W (pat) 10/07 (https://dejure.org/2009,26306)
BPatG, Entscheidung vom 01. April 2009 - 29 W (pat) 10/07 (https://dejure.org/2009,26306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Der Gegenstand der Dienstleistung ist keine Marke

  • kanzlei.biz

    Der Gegenstand der Dienstleistung ist keine Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Quickalbum" als Marke mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Begriff "Quickalbum" für Bereiche Foto, Daten und IT nicht eintragbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 10/07
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRIN-ZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

    Zum einen bedarf es für die Bejahung des Schutzhindernisses gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG keines Nachweises, dass das angemeldete Zeichen bereits im Verkehr geläufig ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 f., Rdnr. 37 bis 47 -DAS PRINZIP DER BE-QUEMLICHKEIT).

  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 171/00

    Entscheidung im Streit um den Filmtitel "Winnetous Rückkehr"

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 10/07
    d) Aus dem von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Titelschutz lassen sich ebenfalls keine Rückschlüsse auf die Eignung des angemeldeten Zeichens als Herkunftshinweis ableiten, da die Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werktiteln gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG grundsätzlich niedriger anzusetzen sind als an die Unterscheidungskraft von Marken (vgl. BGH GRUR 2003, 440, Rdnr. 20 bis 22 -Winnetous Rückkehr).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 10/07
    Zudem reicht es für die Verneinung der Unterscheidungskraft aus, wenn die angesprochenen Verkehrskreise der Marke von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit beschreibendem Sinngehalt entnehmen können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 10/07
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRIN-ZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 10/07
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19 -FUSSBALL WM 2006).
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