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   BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06   

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https://dejure.org/2009,22314
BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06 (https://dejure.org/2009,22314)
BPatG, Entscheidung vom 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06 (https://dejure.org/2009,22314)
BPatG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 29 W (pat) 101/06 (https://dejure.org/2009,22314)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "VOLLEROTIK" für Bereiche Bekleidung und Filme als Marke nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "VOLLEROTIK" nicht als Marke eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "VOLLEROTIK" nicht als Marke eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 -BIOMILD).

    Eine Schutz begründende Mehrdeutigkeit ergibt sich daraus jedoch nicht, da es für die Verneinung der Unterscheidungskraft und das Bestehen eines Freihaltungsbedürfnisses ausreicht, wenn die Verkehrsteilnehmer dem Zeichen von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit beschreibendem Sinngehalt entnehmen können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude; EuGH GRUR 2004, 680, Rdnr. 38 -BIOMILD).

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06
    Eine Schutz begründende Mehrdeutigkeit ergibt sich daraus jedoch nicht, da es für die Verneinung der Unterscheidungskraft und das Bestehen eines Freihaltungsbedürfnisses ausreicht, wenn die Verkehrsteilnehmer dem Zeichen von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit beschreibendem Sinngehalt entnehmen können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude; EuGH GRUR 2004, 680, Rdnr. 38 -BIOMILD).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06
    Auf Grund des engen Bezugs zwischen Inhalt und Übermittlungsmedium wird der Verkehr das angemeldete Zeichen nicht als geeignet ansehen, als betrieblicher Herkunftshinweis zu dienen (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06
    "Videofilme und Videokassetten; Computersoftware; Magnetaufzeichnungsträger, CDs; Druckereierzeugnisse, insbesondere Zeitungen und Periodika" können Vollerotik, d. h. pornografische Handlungen, Abbildungen oder Texte zum Inhalt haben (vgl. BGH GRUR 2003, 342, Rdnr. 14 -Winnetou).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06
    a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06
    Von der Eintragung sind darüber hinaus solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLE-MINT).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06
    Zum anderen reicht der Umstand, dass es sich bei einem Zeichen um eine Wortschöpfung handelt, nicht aus, um ihm die notwendige Unterscheidungskraft zukommen zu lassen (vgl. EuGH, a. a. O., 1029 f., Rdnr. 37 bis 47 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2005, 578 -LOKMAUS).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06
    Von der Eintragung sind darüber hinaus solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLE-MINT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 28.01.2009 - 29 W (pat) 101/06
    a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 97/05

    Kein Markenschutz für "FUSSBALL WM 2006"

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