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   BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06   

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BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06 (https://dejure.org/2007,31094)
BPatG, Entscheidung vom 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06 (https://dejure.org/2007,31094)
BPatG, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - 29 W (pat) 137/06 (https://dejure.org/2007,31094)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2006, 60 ff. - Rn. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859 ff. - Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Denn abzustellen ist jeweils auf den Gesamteindruck der Zeichen (vgl. BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling), es sei denn, die Marke wird durch einen Bestandteil alleine geprägt.

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2006, 60 ff. - Rn. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859 ff. - Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Um die Markenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH GRUR 2006, 60 ff. - coccodrillo).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2006, 60 ff. - Rn. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859 ff. - Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Bei den nur im weiteren Sinn oder nicht ausschließlich unmittelbar mit Geld in Verbindung stehenden Dienstleistungen "Finanzwesen; Versicherungswesen; Vermögensberatung und -verwaltung; Aktienanalysen, Kreditberatung, Kreditvermittlung; Finanzdienstleistungen; Steuerberatung" besteht die Gefahr der Verwechslung der Vergleichszeichen unter dem Gesichtspunkt der Markenusurpation i. S. d. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu "Thomson Life" (GRUR 2005, 1042 ff.) und des Bundesgerichtshofs zu "Malteserkreuz" (GRUR 2006, 859 ff.).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2006, 60 ff. - Rn. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859 ff. - Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Um die Markenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH GRUR 2006, 60 ff. - coccodrillo).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 20 U 65/03

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Markenrichtlinie

    Auszug aus BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06
    Ausgehend von der Vorlagefrage, die sich auf den Fall einer Unternehmensbezeichnung bezog (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2004, 322 - THOMSON-LIFE), hat der Europäische Gerichtshof als weitere Möglichkeiten, in denen die usurpierte Marke ihre selbständig kennzeichnende Stellung nicht verliert, die Verbindung mit einem bekannten Handelsnamen oder einer bekannten Marke genannt.
  • BPatG, 26.06.2002 - 29 W (pat) 15/02

    Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie des Rates

    Auszug aus BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06
    Sie werden in gleichem Maße tangiert, wenn überhaupt eine gedankliche Verbindung zwischen den Marken hergestellt wird, die Anlass zu Verwechslungen gibt (vgl. BPatG GRUR 2003, 64 ff. - T-Flexitel/FLEXITEL).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06
    Bei den nur im weiteren Sinn oder nicht ausschließlich unmittelbar mit Geld in Verbindung stehenden Dienstleistungen "Finanzwesen; Versicherungswesen; Vermögensberatung und -verwaltung; Aktienanalysen, Kreditberatung, Kreditvermittlung; Finanzdienstleistungen; Steuerberatung" besteht die Gefahr der Verwechslung der Vergleichszeichen unter dem Gesichtspunkt der Markenusurpation i. S. d. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu "Thomson Life" (GRUR 2005, 1042 ff.) und des Bundesgerichtshofs zu "Malteserkreuz" (GRUR 2006, 859 ff.).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06
    Voraussetzung für eine solche Prägung ist, dass die anderen Bestandteile einer mehrgliedrigen Marke so weitgehend in den Hintergrund treten, dass sie den Gesamteindruck des Zeichens nicht mitbestimmen (vgl. BGH GRUR 2004, 778 - Urlaub direkt; GRUR 2003, 880 ff. - City Plus).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06
    Sie werden üblicherweise von denselben Unternehmen erbracht, entsprechen sich in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und haben für die angesprochenen Verkehrskreise denselben Nutzen (vgl. BGH GRUR 2001, 164 ff. - Wintergarten; GRUR 2002, 544 ff. - BANK 24).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 04.05.2007 - 29 W (pat) 137/06
    Um die Markenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH GRUR 2006, 60 ff. - coccodrillo).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BPatG, 03.02.2016 - 29 W (pat) 25/13

    (Markenbeschwerdeverfahren - "ned tax/NeD Tax (geschäftliche Bezeichnung)/NeD Tax

    Nichts anderes gilt für die Dienstleistung " strategische Vermögensberatung ", da Steuerberatung für Vermögensverwalter bezüglich des verwalteten Vermögens mit zum Aufgabenkreis gehört und vom Steuerberatungsgesetz (vgl. § 4 Nr. 4 StBerG) abgedeckt ist (BPatG, Beschluss vom 04.05.2007, 29 W (pat) 137/06).
  • BPatG, 05.11.2020 - 30 W (pat) 521/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "ADWOTAX/ADVITAX" - Einrede mangelnder Benutzung -

    Nichts Anderes gilt für die Dienstleistung "Vermögensverwaltung", da Steuerberatung für Vermögensverwalter bezüglich des verwalteten Vermögens mit zum Aufgabenkreis gehört und vom Steuerberatungsgesetz (§ 4 Nr. 4 StBerG) abgedeckt ist (vgl. BPatG, Beschluss vom 04.05.2007, 29 W (pat) 137/06).
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