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   BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09   

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https://dejure.org/2009,1325
BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09 (https://dejure.org/2009,1325)
BPatG, Entscheidung vom 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09 (https://dejure.org/2009,1325)
BPatG, Entscheidung vom 28. September 2009 - 29 W (pat) 18/09 (https://dejure.org/2009,1325)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "East Side Gallery/EASTSIDE BERLIN (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    "EASTSIDE BERLIN" vs. "East Side Gallery"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "East Side Gallery/EASTSIDE BERLIN (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Ser

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "East Side Gallery/EASTSIDE BERLIN (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens - ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "East Side Gallery/EASTSIDE BERLIN (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens - ...

  • sewoma.de

    EASTSIDE BERLIN ./. East Side Gallery

  • kanzlei.biz

    "EASTSIDE BERLIN" vs. "East Side Gallery"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "East Side Gallery/EASTSIDE BERLIN (Wort-Bild-Marke)" - Warenidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09
    Somit wird der Verkehr nicht annehmen, es handele sich um eine weitere Serienmarke des Beschwerdeführers (vgl. u. a. BGH GRUR 1999, 735, 737 - MONOLAM/POLYFLAM).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09
    Als Gesamtbegriff wird der Verkehr die angegriffene Marke daher nicht in ihre Einzelbestandteile zerlegen und insbesondere nicht die Wortfolge "East Side" gesondert herausgreifen (vgl. BGH GRUR 2004, 598, Rdnr. 17 - Kleiner Feigling).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09
    Nur wenn diese den Gesamteindruck der beiden Marken prägen oder maßgeblich mitbestimmen würden, wären die Zeichen als ähnlich anzusehen (vgl. BGH GRUR 2008, 1002, 1005, Rdnr. 35 - Schuhpark; GRUR 2008, 505, 510, Rdnr. 35 - TUC-Salzcracker).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09
    Er nimmt nämlich eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rdnr. 27 und 28 - THOMSON LIFE).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09
    Nur wenn diese den Gesamteindruck der beiden Marken prägen oder maßgeblich mitbestimmen würden, wären die Zeichen als ähnlich anzusehen (vgl. BGH GRUR 2008, 1002, 1005, Rdnr. 35 - Schuhpark; GRUR 2008, 505, 510, Rdnr. 35 - TUC-Salzcracker).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09
    Eine völlig fehlende Ähnlichkeit in einem Bereich kann durch das Vorliegen der anderen Tatbestandsmerkmale nicht kompensiert werden (vgl. EuGH GRUR 98, 922 - CANON; BGH GRUR 99, 995 - HONKA).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09
    Sie setzt voraus, dass die beteiligten Verkehrskreise zwar die Unterschiede zwischen den Vergleichsmarken erkennen und insoweit keinen unmittelbaren Verwechslungen unterliegen, gleichwohl einen in beiden Marken übereinstimmend oder wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke werten, diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion beimessen und deshalb die übrigen (abweichenden) Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke ansehen (vgl. u. a. BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2008, 258, 261, Rdnr. 31 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09
    Schließlich fehlen weitere für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft der Marke im gesamten Bundesgebiet erforderliche Angaben, wie beispielsweise zum Marktanteil, zum Werbeaufwand sowie zum Teil der beteiligten Verkehrskreise, die die Waren auf Grund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen (vgl. BGH GRUR 2007, 1071, 1072, Rdnr. 27 - Kinder II).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09
    Sie setzt voraus, dass die beteiligten Verkehrskreise zwar die Unterschiede zwischen den Vergleichsmarken erkennen und insoweit keinen unmittelbaren Verwechslungen unterliegen, gleichwohl einen in beiden Marken übereinstimmend oder wesensgleich enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke werten, diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion beimessen und deshalb die übrigen (abweichenden) Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke ansehen (vgl. u. a. BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2008, 258, 261, Rdnr. 31 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 28.09.2009 - 29 W (pat) 18/09
    Eine völlig fehlende Ähnlichkeit in einem Bereich kann durch das Vorliegen der anderen Tatbestandsmerkmale nicht kompensiert werden (vgl. EuGH GRUR 98, 922 - CANON; BGH GRUR 99, 995 - HONKA).
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