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   BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10   

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BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10 (https://dejure.org/2011,2000)
BPatG, Entscheidung vom 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10 (https://dejure.org/2011,2000)
BPatG, Entscheidung vom 23. November 2011 - 29 W (pat) 196/10 (https://dejure.org/2011,2000)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG, Art 103 Abs 1 GG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Küchenzauber" - keine Unterscheidungskraft - kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Zurückweisung der Anmeldung des Wortzeichens "Küchenzauber"

  • kanzlei.biz

    "Küchenzauber"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Küchenzauber" - keine Unterscheidungskraft - kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Küchenzauber" - keine Unterscheidungskraft - kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Küchenzauber" - keine Unterscheidungskraft - kein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 Rdnr. 24 -SAT 2; GRUR 2006, 411, 412 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).

    bb) Auch die - bei Zeichen, die aus mehreren Worten oder Wortbestandteilen zusammengefügt sind  - vorzunehmende Gesamtbetrachtung (EuGH GRUR 2004, 943, 944 Rdnr. 28 - SAT 2; a. a. O. Rdnr. 96 - Postkantoor) führt vorliegend nicht zu einem Bedeutungsgehalt, der über die Summe der Einzelbestandteile des Wortzeichens hinausgehen würde.

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rdnr. 53 - Henkel; BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).

    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10
    Niemand kann sich auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (EuGH GRUR 2009, 667, 668 Rdnr. 18 - Volks.Handy, Volks.Camcorder, Volks.Kredit und SCHWABENPOST).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

    Auszug aus BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt aber nur dann vor, wenn die fragliche Entscheidung auf der Vorenthaltung des rechtlichen Gehörs beruht oder beruhen kann (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 1997, 637, 638 f. - Top Selection; GRUR 2003, 1067, 1068 - Bach-Blüten-Ohrkerze).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, welches die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rdnr. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rdnr. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854 Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10
    Da es sich bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft um eine Rechtsfrage handelt, die das DPMA und das BPatG aufgrund eigener Sachkunde anhand der Bedeutung des Zeichens und seines Verständnisses im Verkehr im Wege einer Prognose zu beantworten haben (EuGH GRUR Int. 2005, 135 Rdnr. 53 - Maglite; BGH a. a. O. Rdnr. 17 -Marlene-Dietrich-Bildnis II), ist für die Annahme des Schutzhindernisses gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG kein lexikalischer oder sonstiger Nachweis erforderlich, dass die Angabe oder das Zeichen bereits geläufig ist oder verwendet wird (EuGH GRUR 2004, 1027 Rdnr. 37 ff. - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR Int. 2011, 400 Rdnr. 40 - Zahl 1000; BGH GRUR 2008, 1002 Rdnr. 30 - Schuhpark; GRUR 2011, 158 Rdnr. 12 - Hefteinband).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, welches die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rdnr. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rdnr. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854 Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/00

    "BachBlüten Ohrkerze"; Versagung rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 68/09

    Hefteinband

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • BPatG, 12.12.2006 - 24 W (pat) 140/05
  • BPatG, 05.12.2006 - 24 W (pat) 250/04
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

  • BPatG, 13.10.2010 - 26 W (pat) 160/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pfirsich-Zauber" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 03.08.2011 - 26 W (pat) 43/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Küchenzauber" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAMOMILLA" - Freihaltungsbedürfnis -

    Nach der Senatsrechtsprechung führt daher die Tatsache, dass ein Zeichen für eine Ware beschreibend ist, in der Regel auch zur Schutzunfähigkeit in Bezug auf die entsprechenden Einzel- und Großhandelsdienstleistungen bzw. sonstigen Vertriebsdienstleistungen der Klasse 35 (vgl. BPatG, Beschluss vom 18.01.2012, 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; Beschluss vom 23.11.2011, 29 W (pat) 196/10 - Küchenzauber; Beschluss vom 18.05.2011, 29 W (pat) 62/10 - winestyle; Beschluss vom 25.06.2010, 29 W (pat) 505/10 - Klebewelten.de; Beschluss vom 10.01.2007, 29 W (pat) 43/04 - print24).
  • BPatG, 11.05.2015 - 26 W (pat) 72/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Shopping Compass" - Unterscheidungskraft -

    Wegen dieses engen funktionalen und damit beschreibenden Zusammenhangs zwischen den angemeldeten Vertriebsdienstleistungen und den zu vertreibenden Waren wird der Verkehr die Bezeichnung "Shopping Compass" als reinen Sachhinweis und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen (vgl. BPatG 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; 29 W (pat) 196/10 - Küchenzauber; 29 W (pat) 62/10 - winestyle; 29 W (pat) 505/10 - Klebewelten.de; 29 W (pat) 43/04 - print24).
  • BPatG, 23.02.2022 - 29 W (pat) 36/20
    Hinzu kommt, dass sich bei Einzel- und Großhandelsdienstleistungen mit Waren der beschreibende Begriffsinhalt für Waren in der Regel auch auf die entsprechenden Einzel- und Großhandelsdienstleistungen der Klasse 35 bezieht (vgl. BPatG, Beschluss vom 27.05.2014, 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; Beschluss vom 18.01.2012, 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; Beschluss vom 23.11.2011, 29 W (pat) 196/10 - Küchenzauber).
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