Rechtsprechung
BPatG, 13.12.1995 - 29 W (pat) 203/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14
Markenbeschwerdeverfahren - "FAVORIT" - Unterscheidungskraft - kein …
Ferner fehlt jeglicher Bezug zu den als Favorit zu qualifizierenden Dienstleistungen (BPatG 29 W (pat) 203/92 - FAVOURITE).ddd) Bei der angemeldeten Bezeichnung "FAVORIT" handelt es sich auch nicht um ein geläufiges, alltägliches Werbeschlagwort (BPatG 29 W (pat) 203/92 - FAVORITE; 27 W (pat) 3/03 - FAVORIT - OfficeFlow).
ee) Die zuvor dargelegte Verwendung des Begriffs "FAVORIT" lässt somit nicht den Schluss zu, dass der angesprochene Verkehr das Anmeldezeichen in Alleinstellung, also ohne einen konkretisierenden Bezug zu einer Person, einer bestimmten Zeit oder einer konkreten Ware oder Dienstleistung als beschreibende Angabe oder als allgemeine Werbeaussage versteht (BPatG 29 W (pat) 203/92 - FAVORITE).
- BPatG, 25.08.2022 - 30 W (pat) 18/21 Zudem sei nicht ersichtlich, dass deutsche Kosmetikprodukthersteller mit der Bezeichnung FAVE jemals ihre Produkte "beschrieben" oder "beworben" hätten bzw. dass hieran in Zukunft ein Bedürfnis bestehe (vgl. BPatG 29 W (pat) 203/92 - FAVOURITE).
Entgegen dem Vorbringen der Anmelderin steht einer Zurückweisung der Anmeldung auch nicht die Entscheidung BPatG 29 W (pat) 203/92 entgegen, in der das Gericht die Schutzfähigkeit des angemeldeten Zeichens "FAVOURITE" festgestellt hat.
- BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 559/17
Markenbeschwerdeverfahren - "TEAFAVS" - fehlende Unterscheidungskraft
Im Gegensatz zu ähnlichen Entscheidungen des BPatG fehlt hier nicht jeglicher Bezug zu den als Favorit zu qualifizierenden Waren, denn ein zusätzlicher die Person oder Sache konkretisierender Begriff, wie hier "TEA", verdeutlicht, welches Produkt bevorzugt wird (BPatG 29 W (pat) 203/92 - FAVOURITE; 32 W (pat) 75/02 - My favourite music; 25 W (pat) 97/06 - myfavorite; 26 W (pat) 522/14 - FAVORIT). - BPatG, 13.12.2005 - 27 W (pat) 3/03 Ungeachtet dessen kann nicht festgestellt werden, dass es außerhalb recht komplexer Werbesätze in Alleinstellung verwendet würde und deshalb werblich verbraucht wäre (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 29 W (pat) 203/92 - FAVORITE).