Rechtsprechung
   BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12565
BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03 (https://dejure.org/2006,12565)
BPatG, Entscheidung vom 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03 (https://dejure.org/2006,12565)
BPatG, Entscheidung vom 05. April 2006 - 29 W (pat) 206/03 (https://dejure.org/2006,12565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 1039
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03
    Nicht anders zu verstehen ist die Entscheidung des BGH zu BerlinCard (GRUR 2005, 417, 419), wenn er fordert, dass die Annahme eines hinreichend engen beschreibenden Bezugs zu allen angemeldeten Waren und Dienstleistungen in generalisierender Weise nicht ausreichend ist, sondern in concreto für die einzelne angemeldete Ware und für die einzelne angemeldete Dienstleistung zu prüfen ist.

    Da nur das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab zugrunde zu legen, d. h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH Mitt. 2005, 511 - Rn. 23 - THOMSON LIFE/LIFE; GRUR 2004, 1027 - Rn. 42 ff. - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2003, 604 - Rn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH Mitt. 2005, 511 - Rn. 23 - THOMSON LIFE/LIFE; GRUR 2004, 1027 - Rn. 42 ff. - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2003, 604 - Rn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

    Auszug aus BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03
    Die Unterscheidungskraft ist dabei zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2005, 763, 764 - HAVE A BREAK; MarkenR 2004, 116, 120 Rn. 50 - Waschmittelflasche; MarkenR 2003, 187, 190 Rn. 41 - Linde u. a.).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03
    Zusätzlich sind sie - was auch für Buchtitel gilt - dem Markenschutz zugänglich (BGH GRUR 2000, 882 f. - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 f.- REICH UND SCHOEN).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH Mitt. 2005, 511 - Rn. 23 - THOMSON LIFE/LIFE; GRUR 2004, 1027 - Rn. 42 ff. - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2003, 604 - Rn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

    Auszug aus BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03
    Dem Anmelder steht - und zwar für jede der angemeldeten Waren und Dienstleistungen - ein subjektives öffentliches Recht auf Eintragung zu (BGH GRUR 1977, 717, 718 - Cokies).
  • BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03
    Die Eintragung der Marke steht - nach einhelliger Auffassung (Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 33 Rn. 8; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 33 Rn. 3; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 33 Rn. 4; BPatG GRUR 1999, 740, 742 - BONUS II) - nicht im Ermessen des Deutschen Patent- und Markenamts, sondern ist eine gebundene Entscheidung.
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH Mitt. 2005, 511 - Rn. 23 - THOMSON LIFE/LIFE; GRUR 2004, 1027 - Rn. 42 ff. - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; GRUR 2003, 604 - Rn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03
    Zusätzlich sind sie - was auch für Buchtitel gilt - dem Markenschutz zugänglich (BGH GRUR 2000, 882 f. - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042 f.- REICH UND SCHOEN).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BPatG, 27.05.2003 - 29 W (pat) 176/02
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BPatG, 27.06.2007 - 29 W (pat) 97/05
    Dieser Dienstleistungsbegriff ist hinreichend bestimmt und stellt damit eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Schutzfähigkeit dar (vgl. BPatG GRUR 2006, 1039, 1040 - Rätsel total).
  • BPatG, 15.06.2011 - 26 W (pat) 96/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Frankfurt Hahn" - zum Bestimmtheitserfordernis des

    Die angegebenen Waren und Dienstleistungen müssen zusätzlich so hinreichend klar bestimmt sein, dass der Schutzumfang der Marke auch im Registerverfahren schnell, umfassend und unmissverständlich feststellbar ist und sich die Waren und Dienstleistungen nach ihrem Inhalt und Umfang klar und eindeutig von anderen Waren und Dienstleistungen abgrenzen lassen (vgl. BGH GRUR 1985, 1055, 1056 Datenverarbeitungsprogramme als Ware ; BPatG Mitt. 1979, 34 f.; BPatG BlPMZ 1991, 247; BPatGE 32, 78, 81; BPatG BlPMZ 2001, 158 Fertighäuser ; BPatG GRUR 2006, 1039, 1040 Rätsel total ; HABM-BK MarkenR 2002, 441, 442 BioGeneriX ; vgl. auch Schmidt GRUR 2001, 653, 656 f.).
  • BPatG, 15.04.2008 - 24 W (pat) 47/07

    Küchenbrunnen"ausreichende Unterscheidungskraft für Küchengeräte und alkoholfreie

    Ob die Markenstelle ein derartiges Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, welches den an die Bestimmtheit zu stellenden Anforderungen (§ 32 Abs. 3 MarkenG) ersichtlich nicht gerecht wird (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 32 Rdn. 38), zur Durchführung einer sinnvollen und sachgerechten Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke nicht vorab hätte klären müssen und ob nicht ggf. bereits ein verfahrensfehlerhaftes Unterlassen der Klärung zur Aufhebung der Beschlüsse der Markenstelle und zur Zurückverweisung (§ 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG) führen würde (vgl. hierzu BPatG GRUR 2006, 1039, 1040 f. "Rätsel total"; BPatG BlPMZ 2007, 164, 165 "Apotheke am Rathaus"), braucht hier nicht entschieden zu werden, nachdem die erforderliche Konkretisierung des Warenverzeichnisses im Beschwerdeverfahren erfolgt ist.
  • BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 62/04
    Selbst wenn die individuellen Abweichungen zu der Standardschriftart "Caflisch Script Bold" erkannt werden sollten, so ist doch zu berücksichtigen, dass der Verkehr durch die Werbung in den Print- als auch in den elektronischen Medien regelmäßig an unterschiedliche Schrifttypen gewöhnt ist (vgl. BPatG GRUR 2006, 1039, 1041 - RÄTSEL total).
  • BPatG, 13.02.2008 - 29 W (pat) 63/04
    Selbst wenn die individuellen Abweichungen zu der Standardschriftart "Caflisch Script Bold" erkannt werden sollten, so ist doch zu berücksichtigen, dass der Verkehr durch die Werbung in den Print- als auch in den elektronischen Medien regelmäßig an unterschiedliche Schrifttypen gewöhnt ist (vgl. BPatG GRUR 2006, 1039, 1041 - RÄTSEL total).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht