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   BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04   

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BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04 (https://dejure.org/2006,26841)
BPatG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04 (https://dejure.org/2006,26841)
BPatG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 29 W (pat) 25/04 (https://dejure.org/2006,26841)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04
    Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - SabÂl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N.; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).

    Waren und Dienstleistungen sind dann als ähnlich anzusehen, wenn unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH WRP 2004, 357, 359 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).

  • BPatG, 28.07.2004 - 32 W (pat) 356/02
    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04
    Da die - hier gleich lautenden - Wortanfänge im allgemeinen ohnehin stärker beachtet werden als nachfolgende Wortteile (BGH GRUR 2002, 1067, 1070 - DKV/OKV) wird der Verkehr gerade dem Wortbeginn "advo-" eine erhöhte Aufmerksamkeit widmen, nachdem dieser noch dazu eine für die deutsche Sprache ungewöhnliche Buchstabenfolge aufweist (vgl. PAVIS PROMA, verwechselt wurden auch: 32 W (pat) 356/02 Advobox/ADVOFAX; 33 W (pat) 256/02 Advo-Care/AdvoCard).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04
    Da die - hier gleich lautenden - Wortanfänge im allgemeinen ohnehin stärker beachtet werden als nachfolgende Wortteile (BGH GRUR 2002, 1067, 1070 - DKV/OKV) wird der Verkehr gerade dem Wortbeginn "advo-" eine erhöhte Aufmerksamkeit widmen, nachdem dieser noch dazu eine für die deutsche Sprache ungewöhnliche Buchstabenfolge aufweist (vgl. PAVIS PROMA, verwechselt wurden auch: 32 W (pat) 356/02 Advobox/ADVOFAX; 33 W (pat) 256/02 Advo-Care/AdvoCard).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04
    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es darauf an, wie die Marke vom angesprochenen Durchschnittsverbraucher, der nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, als Ganzes wahrgenommen wird (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 843 Rn. 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions) wobei die gegebenen Übereinstimmungen mehr zu berücksichtigen sind als die Unterschiede zwischen den Vergleichszeichen (GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04
    Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - SabÂl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N.; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04
    Waren und Dienstleistungen sind dann als ähnlich anzusehen, wenn unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH WRP 2004, 357, 359 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BPatG, 10.02.2004 - 33 W (pat) 256/02
    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04
    Da die - hier gleich lautenden - Wortanfänge im allgemeinen ohnehin stärker beachtet werden als nachfolgende Wortteile (BGH GRUR 2002, 1067, 1070 - DKV/OKV) wird der Verkehr gerade dem Wortbeginn "advo-" eine erhöhte Aufmerksamkeit widmen, nachdem dieser noch dazu eine für die deutsche Sprache ungewöhnliche Buchstabenfolge aufweist (vgl. PAVIS PROMA, verwechselt wurden auch: 32 W (pat) 356/02 Advobox/ADVOFAX; 33 W (pat) 256/02 Advo-Care/AdvoCard).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04
    Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - SabÂl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N.; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04
    Waren und Dienstleistungen sind dann als ähnlich anzusehen, wenn unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, so enge Berührungspunkte bestehen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, die Waren bzw. Dienstleistungen stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH WRP 2004, 357, 359 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04
    Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - SabÂl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N.; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

  • OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11

    Winkeladvokat ist Ehrverletzung!

    Auch das Bundespatentgericht misst dem Begriff des Winkeladvokaten eine negative, pejorative Bedeutung bei (BPatG, Beschluss vom 08.03.2006, Az.: 29 W (pat) 25/04), Tz 22 -zitiert nach juris-).- Auf dieser Basis liegt in der Titulierung als Winkeladvokat eine Ehrverletzung.
  • BPatG, 21.05.2014 - 29 W (pat) 59/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Advotipp/Advo (Gemeinschaftsmarke)" - zur

    Was die von der angegriffenen Marke beanspruchte Dienstleistung "Werbung" betrifft, ist ebenfalls keine Ähnlichkeit zu den geschützten Waren und Dienstleistungen der Widerspruchsmarke gegeben (vgl. BPatG, Beschluss vom 08.03.2006, 29 W (pat) 25/04: keine Ähnlichkeit zwischen "Werbung" einerseits und "Software; bespielte CDs, MCs und Schallplatten; Codekarten, Magnetkarten und Chipkarten; Druckereierzeugnisse; Kundenkarten aus Kunststoff; Versicherungswesen; Vermittlung von Versicherungen; Finanzwesen; Ausgabe von Kreditkarten; Sammeln und Liefern von Nachrichten, Errichten und Betreiben einer Datenbank; rechtliche Beratung" andererseits; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 29.03.2011, 26 W (pat) 20/10 für "Werbung" zu "Druckereierzeugnisse").

    Die den Parteien vorab übersandte Recherche des Senats hat ergeben (Bl. 30/31 d. A.), dass der Begriff "Advokat" mittlerweile wieder vielfach als Synonym für "Anwalt/Rechtsanwalt" allgemein Verwendung findet (anders noch BPatG, Beschluss vom 08.03.2006, 29 W (pat) 25/04 - adv§katphone./.Advophone).

  • BPatG, 30.07.2015 - 29 W (pat) 100/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "AUTOSTADT BITBURG (Wort-Bild-Marke)/Autostadt" - zur

    a) Zwischen der Dienstleistung "Werbung" und den Druckereierzeugnissen der Widerspruchsmarke in Klasse 16 besteht keine Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit (BPatG, Beschluss vom 14.03.2007, 29 W (pat) 170/04; Beschluss vom 08.03.2006, 29 W (pat) 25/04; Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 16. Aufl. 2014, S. 73 m. w. N.).
  • BPatG, 09.11.2016 - 29 W (pat) 14/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "AdvoEurope/Advo (Unionswortmarke)" - nachträgliche

    Der Begriff "Advokat" wird mittlerweile wieder vielfach als Synonym für "Anwalt/Rechtsanwalt" allgemein verwendet (anders noch BPatG, Beschluss vom 08.03.2006, 29 W (pat) 25/04 -adv§katphone./.Advophone).
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