Rechtsprechung
BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 27/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG
Die Wortmarke "Verlorene Generation” ist in Hinblick auf Waren und Dienstleistungen mit geologischen Inhalten eintragungsfähig - openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Verlorene Generation" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Verlorene Generation" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Verlorene Generation" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Verlorene Generation" als Marke für Software und Datenträger eintragbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ausreichende Unterscheidungskraft für Marke "Verlorene Generation"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 27/09
Darüber hinaus bezieht sich die angemeldete Marke auch nicht auf Umstände, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt werden und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (vgl. BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006; BPatG MarkenR 2007, 35, 37 - BuchPartner ). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 27/09
Der angemeldeten Marke kann für die fraglichen Waren und Dienstleistungen weder ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden noch handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (…vgl. BGH a. a. O. - Cityservice; BGH GRUR 1999, 1089 - YES). - BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06
STREETBALL
Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 27/09
Für die jetzt noch beanspruchten Waren und Dienstleistungen verfügt die Wortfolge "Verlorene Generation" nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG über das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft, da ihm nach dem Verständnis der maßgeblichen Verbraucherkreise die konkrete Eignung zukommt, als Unterscheidungsmittel für die betriebliche Herkunft aufgefasst zu werden (vgl. allgemein zu den Anforderungen an die Unterscheidungskraft zuletzt BGH GRUR 2009, 411 - STREETBALL ). - BPatG, 07.08.2006 - 25 W (pat) 73/04
Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren
Auszug aus BPatG, 04.02.2010 - 29 W (pat) 27/09
Darüber hinaus bezieht sich die angemeldete Marke auch nicht auf Umstände, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt werden und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (vgl. BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006; BPatG MarkenR 2007, 35, 37 - BuchPartner ).