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BPatG, 16.10.2002 - 29 W (pat) 367/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99
AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge
Auszug aus BPatG, 16.10.2002 - 29 W (pat) 367/00
Da die Anmelderin mit "Spiele, Spielzeug (ausgenommen Spielgeräte)" einen Oberbegriff für ihre Marke in Anspruch genommen hatte, unter den auch fußballbezogene Waren fallen konnten (vgl. BGH GRUR 2002, 261-263 - AC), stellte das Zeichenwort vor der Einschränkung insoweit eine unmittelbar beschreibende Angabe dar.
- BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06
Marke "kicker" - Mehr als nur Fußball
Die Eintragbarkeit werde auch nicht durch den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 16. Oktober 2002 zu der Wort-/Bildmarke "kicker" begründet (Az. 29 W (pat) 367/00), da er sich lediglich mit den nicht von der Zurückweisung umfassten Waren "Spiele, Spielzeug (ausgenommen Spielgeräte und solche, die Fußball zum Gegenstand haben)" beschäftige.Des Weiteren verweist die Beschwerdeführerin auf die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke EU 004 539 425 -kicker, die Eintragung der nationalen Marke 397 17 437 -kicker und auf den zu letztgenannter Marke im Löschungsverfahren ergangenen Beschluss des Bundespatentgerichts vom 16. Oktober 2002 (Az. 29 W (pat) 367/00).
- BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 96/06 Die Eintragbarkeit werde auch nicht durch den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 16. Oktober 2002 zu der Wort-/Bildmarke "kicker" begründet (Az. 29 W (pat) 367/00), da er sich lediglich mit den nicht von der Zurückweisung umfassten Waren "Spiele, Spielzeug (ausgenommen Spielgeräte und solche, die Fußball zum Gegenstand haben)" beschäftige.
Des Weiteren verweist die Beschwerdeführerin auf die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke EU 004 539 425 -kicker, die Eintragung der nationalen Marke 397 17 437 -kicker und auf den zu letztgenannter Marke im Löschungsverfahren ergangenen Beschluss des Bundespatentgerichts vom 16. Oktober 2002 (Az. 29 W (pat) 367/00).