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   BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02   

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https://dejure.org/2004,26104
BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02 (https://dejure.org/2004,26104)
BPatG, Entscheidung vom 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02 (https://dejure.org/2004,26104)
BPatG, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 29 W (pat) 38/02 (https://dejure.org/2004,26104)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 18.02.2004 - 29 W (pat) 7/04
    Auszug aus BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02
    Ebenso wie Flussnamen zur konkreten Beschreibung von Energiedienstleistungen ungeeignet sind, weil sie die spezifischen Eigenschaften der jeweiligen Energieträger nicht erkennen lassen, kann daher auch im Bereich der Windenergie die Angabe der geografischen Herkunft grundsätzlich nicht zur Beschreibung dienen (vgl BPatG 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie; 29 W (pat) 7/04 - LIPPE ENERGIE).

    Vor dem Hintergrund einer solchen branchenspezifischen Benutzungspraxis erscheint eine Berufung auf mangelnde Unterscheidungskraft kaum möglich (vgl BPatG 28 W (pat) 181/02 - 1er Reihe; 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie; 29 W (pat) 7/04.

  • BPatG, 30.10.2002 - 29 W (pat) 357/00
    Auszug aus BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02
    Ebenso wie Flussnamen zur konkreten Beschreibung von Energiedienstleistungen ungeeignet sind, weil sie die spezifischen Eigenschaften der jeweiligen Energieträger nicht erkennen lassen, kann daher auch im Bereich der Windenergie die Angabe der geografischen Herkunft grundsätzlich nicht zur Beschreibung dienen (vgl BPatG 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie; 29 W (pat) 7/04 - LIPPE ENERGIE).

    Vor dem Hintergrund einer solchen branchenspezifischen Benutzungspraxis erscheint eine Berufung auf mangelnde Unterscheidungskraft kaum möglich (vgl BPatG 28 W (pat) 181/02 - 1er Reihe; 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie; 29 W (pat) 7/04.

  • BPatG, 04.12.2002 - 28 W (pat) 181/02
    Auszug aus BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02
    Vor dem Hintergrund einer solchen branchenspezifischen Benutzungspraxis erscheint eine Berufung auf mangelnde Unterscheidungskraft kaum möglich (vgl BPatG 28 W (pat) 181/02 - 1er Reihe; 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie; 29 W (pat) 7/04.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02
    Ein Schutzhindernis liegt nur dann vor, wenn das Zeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der beanspruchten Dienstleistungen beschreibt (vgl EuGH GRUR 2004, 146, 147 f - Doublemint).
  • BPatG, 10.02.2004 - 33 W (pat) 167/03
    Auszug aus BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich in verschiedenen Branchen die Übung herausgebildet hat, Unternehmenskennzeichnungen zu bilden, die sich aus dem Namen des Flusses oder einer Region und einem weiteren Begriff, der sich am Unternehmensgegenstand orientiert, zusammensetzen (vgl BPatG 33 W (pat) 167/03 - Bavaria Equity).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st Rspr, vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02
    Dieses Schutzhindernis besteht auch dann, wenn eine Benutzung als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber in Zukunft jederzeit erfolgen kann (st Rspr; vgl BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE - mwN.).
  • BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02

    KielNET

    Auf Grund dieser besonderen Branchenübung ist davon auszugehen, dass das angesprochene Publikum in der Kombination einer geografischen Angabe mit dem Bestandteil "Net" den Hinweis auf einen regionalen Anbieter erkennt (vgl. BPatG 29 W (pat) 38/02 - Frankenwind; 29 W (pat) 7/04 - Lippe Energie, 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie).
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