Rechtsprechung
   BPatG, 21.02.2011 - 29 W (pat) 39/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11938
BPatG, 21.02.2011 - 29 W (pat) 39/09 (https://dejure.org/2011,11938)
BPatG, Entscheidung vom 21.02.2011 - 29 W (pat) 39/09 (https://dejure.org/2011,11938)
BPatG, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 29 W (pat) 39/09 (https://dejure.org/2011,11938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 RVG, § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 Abs 1 S 2 MarkenG, § 63 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Höhe des Gegenstandswertes im Falle unbenutzter Marken (hier: 50.000,- EUR) - zur Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern - zur Kostenauferlegung im Beschwerdeverfahren - Zulassung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirtschaftliche Nachteile für die Allgemeinheit im Fall der Rechtsbeständigkeit einer angegriffenen Marke als Grundlage für die Bewertung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit in einem Löschungsverfahren

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Höhe des Gegenstandswertes im Falle unbenutzter Marken (hier: 50.000,- EUR) - zur Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern - zur Kostenauferlegung im Beschwerdeverfahren - Zulassung der ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Höhe des Gegenstandswertes im Falle unbenutzter Marken (hier: 50.000,- EUR) - zur Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern - zur Kostenauferlegung im Beschwerdeverfahren - Zulassung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)

  • BPatG, 26.02.2020 - 29 W (pat) 24/17

    Anspruch auf Löschung der aufgrund Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Farbmarke

    Auch der erkennende Senat hält mit der Mehrheit der Markensenate des BPatG in Markenlöschungsverfahren für unbenutzte und solche Marken, zum Umfang von deren Benutzung nichts vorgetragen ist, diesen Schätzbetrag im Regelfall für angemessen (vgl. BPatG 26 W (pat) 77/13; 26 W (pat) 50/14; 29 W (pat) 7/13; 30 W (pat) 1/14; 27 W (pat) 57/07; 27 W (pat) 103/12; 28 W (pat) 58/12; 29 W (pat) 39/09; 29 W (pat) 15/10; 24 W (pat) 20/07; 24 W (pat) 45/12; 26 W (pat) 2/10; 26 W (pat) 47/12), wobei allerdings bei der Festsetzung im Hinblick auf den Popularcharakter des Löschungsantrags bisher maßgeblich auf das Interesse der Allgemeinheit an der Löschung der Marke abgestellt wird (BPatGE 41, 100, 101 - COTTO).
  • BPatG, 08.02.2012 - 25 W (pat) 16/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gegenstandswert im

    Im Löschungsverfahren ist bei unbenutzten Marken ein Gegenstandswert in Höhe von 25.000,-- Euro nach wie vor angemessen (Abgrenzung zu den Entscheidungen des BPatG 26 W (pat) 128/03 vom 25. Juli 2007 - Dual Mode und 29 W (pat) 39/09 vom 21. Februar 2011 - Andernacher Geysir).

    Zum Teil wird inzwischen insoweit auch in Bezug auf unbenutzte Marken eine Untergrenze von 50.000,- Euro angenommen (vgl. die Entscheidungen 26 W (pat) 128/03 vom 25. Juli 2007 - Dual Mode und 29 W (pat) 39/09 vom 21. Februar 2011 - Andernacher Geysir, veröffentlich jeweils in Pavis Proma; vgl. Fuchs-Wissemann in Ekey/Klippel/Bender, Markenrecht, Band 1, 2. Aufl. § 71 MarkenG, Rdn. 9), was dem 12, 5-fachen Satz des Regelwerts nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG entspricht.

  • BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 803/15
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht