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   BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12   

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https://dejure.org/2014,11578
BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12 (https://dejure.org/2014,11578)
BPatG, Entscheidung vom 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12 (https://dejure.org/2014,11578)
BPatG, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 29 W (pat) 41/12 (https://dejure.org/2014,11578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "CAMOMILLA" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit des zur Eintragung angemeldeten Wortzeichens "CAMOMILLA"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAMOMILLA" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAMOMILLA" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (37)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH, GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36, Campina Melkunie/HABM [BIOMILD]; GRUR 2004, 674, 678, Rdnr. 54 u. 95 - Postkantoor; GRUR 2004, 146, 147, Rdnr. 31 - Wrigley/HABM [DOUBLEMINT]).

    Dabei kommt es auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren bzw. Dienstleistungen an, jedoch ist auch das Allgemeininteresse an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftig beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdnr. 35 u. 37 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, 678, Rdnr. 95-97 - Postkantoor; BGH, Beschluss vom 06.11.2013, I ZB 57/12, Rdnr. 28 - smartbook; GRUR 2012, 276, Rdnr. 8 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12
    Bei der Beurteilung der Eintragungsfähigkeit ist auf das Verständnis eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der angesprochenen Verkehrskreise abzustellen (EuGH, GRUR 2006, 411, 412 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943, 944 Rdnr. 24 - SAT 2; BGH, GRUR 2006, 850, 854 Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Zu berücksichtigen ist aber vor allem, dass sich diese Bedeutung umso mehr für den mit den fraglichen Waren und Dienstleistungen befassten Handel erschließt, der als maßgeblicher Verkehrskreis bei der Entscheidung ebenfalls zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411 ff., Rdnr. 26 - Matratzen Concord/Hukla; BPatG, Beschluss vom 27.08.2013, 25 W (pat) 16/12 - Glorious; zu italienischen Begriffen vgl. BPatG, Beschluss vom 26.11.2013, 27 W (pat) 9/13 - Bottega; Beschluss vom 9.02.2011, 28 W (pat) 18/10 - Grandioso; Beschluss vom 16.06.2010, 28 W (pat) 28/10 - Porco; Beschluss vom 17.08.2007, 28 W (pat) 99/06 - Capolavoro; Beschluss vom 24.07.2007, 24 W (pat) 28/06 - Rapido; Beschluss vom 09.03.2007, 24 W (pat) 110/05 - Bagno; Beschluss vom 23.11.2005, 28 W (pat) 202/04 - Superleggera).

  • BPatG, 23.04.2013 - 25 W (pat) 62/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Macchiato" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Auszug aus BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12
    Ausgehend hiervon ist die Bezeichnung geeignet, auch insoweit Merkmale der Textilwaren, nämlich den Farbton des Stoffes zu beschreiben (vgl. zu Farbangaben BPatG, Beschluss vom 25 W (pat) 62/12 - Macchiato; 27 W (pat) 568/10 - ALMOND).
  • BPatG, 27.02.2023 - 26 W (pat) 52/20
    cc) Auf dem Schmuck- und Uhrensektor spielt motivorientiertes Design eine besonders wichtige Rolle (vgl. BPatG 29 W (pat) 41/12 - Camomilla; BPatG 28 W (pat) 123/09 - Froschkönig).

    In der Regel führt die Tatsache, dass ein Zeichen für eine Ware beschreibend ist, auch zur Schutzunfähigkeit in Bezug auf die entsprechenden Handelsdienstleistungen der Klasse 35, da zwischen diesen Tätigkeiten und den Waren, mit denen Handel getrieben werden soll, eine funktionelle Nähe besteht (BPatG 29 W (pat) 28/16 - Bodenarena; 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; 29 W (pat) 196/10 - Küchenzauber; 29 W (pat) 62/10 - winestyle; 29 W (pat) 505/10 - Klebewelten.de; 29 W (pat) 43/04 - print24).

    Denn Handels- bzw. Vertriebsdienstleistungen zeichnen sich u. a. durch das Sortiment aus (BPatG 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA).

  • BPatG, 28.09.2022 - 26 W (pat) 18/19
    Denn in der Regel führt die Tatsache, dass ein Zeichen für eine Ware beschreibend ist, auch zur Schutzunfähigkeit in Bezug auf die entsprechenden Handelsdienstleistungen der Klasse 35, da zwischen diesen Tätigkeiten und den Waren, mit denen Handel getrieben werden soll, eine funktionelle Nähe besteht (BPatG 29 W (pat) 28/16 - Bodenarena; 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; 29 W (pat) 196/10 - Küchenzauber; 29 W (pat) 62/10 - winestyle; 29 W (pat) 505/10 - Klebewelten.de; 29 W (pat) 43/04 - print24).

    Denn Handels- bzw. Vertriebsdienstleistungen zeichnen sich u. a. durch das Sortiment aus (BPatG 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA).

  • BPatG, 07.05.2014 - 29 W (pat) 74/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Elfenreich" - Freihaltungsbedürfnis -

    Diese kann darin bestehen, dass ein wörtlich benanntes Ausstattungsmerkmal wesensbestimmende oder zumindest wichtige Eigenschaften der Waren verkörpert (vgl. BPatG, Beschluss vom 27.05.2014, 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; Beschluss vom 16.01.2013, 26 W (pat) 503/12 - Margerite; BPatG a.a.O. - Froschkönig; Beschluss vom 04.11.2010, 25 W (pat) 195/09 - Schwarze Eulen), was für den hier relevanten Warensektor - wie oben erläutert - zu bejahen ist.

    Angaben, die im Marktauftritt eines Handelsunternehmens diese Umstände charakterisieren, können daher Merkmale der Dienstleistungen unmittelbar beschreiben und werden zudem in der Regel von den angesprochenen Verkehrskreisen nur als Sachhinweise, nicht aber als betriebliche Herkunftshinweise aufgefasst (vgl. BPatG, Beschluss vom 27.05.2014, 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA).

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