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   BPatG, 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06   

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BPatG, 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06 (https://dejure.org/2009,25041)
BPatG, Entscheidung vom 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06 (https://dejure.org/2009,25041)
BPatG, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 29 W (pat) 43/06 (https://dejure.org/2009,25041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Die italienische Stadt "SAPRI" als Wortmarke

  • kanzlei.biz

    Die italienische Stadt "SAPRI" als Wortmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort bzw. eine Wortfolge der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das (die) vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solche(s) und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19 FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06
    Weder lassen die gegenwärtigen Verhältnisse noch die zukünftigen nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegenden wirtschaftlichen Entwicklungen eine beschreibende Verwendung der Bezeichnung "SAPRI" im Hinblick auf die beschwerdegegenständlichen Waren erwarten (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 726, Nr. 31 und 37 -Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Allgemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 -BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06
    Der Zusatz "nämlich mit figürlichen Motiven der Bildenden Kunst" ändert und konkretisiert den wirtschaftlichen Charakter der Druckereierzeugnisse, Postkarten und Kalender, so dass den Anforderungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften an die Einschränkung von Waren-/Dienstleistungsverzeichnissen Genüge getan ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 679, Rdnr. 114 und 115 -Postkantoor).
  • EuG, 25.10.2005 - T-379/03

    Peek & Cloppenburg / HABM (Cloppenburg) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 21.01.2009 - 29 W (pat) 43/06
    Zur Begründung trägt sie vor, dass der Beschwerde auf Grund des Urteils des Gerichts Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 2005 (EuG GRUR Int. 2006, 47 -Cloppenburg) hätte abgeholfen werden müssen.
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