Rechtsprechung
BPatG, 05.08.2009 - 29 W (pat) 5/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- markenmagazin:recht (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
- Berücksichtigung von Voreintragungen durch das DPMA und Mitwirkungspflicht des Anmelders
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Kanzlei Prof. Schweizer
Erneute Zurückverweisung und Zulassung der Rechtsbeschwerde im Markeneintragungsverfahren
- Kanzlei Prof. Schweizer
Erneute Zurückverweisung und Zulassung der Rechtsbeschwerde im Markeneintragungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- markenmagazin:recht (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
- Berücksichtigung von Voreintragungen durch das DPMA und Mitwirkungspflicht des Anmelders
Verfahrensgang
- BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 5/06
- BPatG, 05.08.2009 - 29 W (pat) 5/06
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 122/09
Markenbeschwerdeverfahren - "mykaraokeradio" - Freihaltungsbedürfnis - keine …
Der 29. Senat des Bundespatentgerichts, aus dessen Beschluss vom 5.8.2009 (BPatG PAVIS PROMA Az. 29 W (pat) 5/06 - TV Schwaben) die Anmelderin eine Pflicht zum Vergleich des angemeldeten mit anderen bereits eingetragenen Zeichen herleitet, hat die aus seiner Sicht maßgeblichen Fragen dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. - BPatG, 15.12.2009 - 24 W (pat) 15/08 Die vom Anmelder aufgezeigten Voreintragungen vergleichbarer Marken und die von ihm zitierte Entscheidung des 29. Senats des Bundespatentgerichts in der Sache 29 W (pat) 5/06 vom 5. August 2009 "TV SCHWABEN" rechtfertigen keine andere Beurteilung.
- BPatG, 22.03.2010 - 27 W (pat) 233/09
Markenbeschwerdeverfahren - "Trend Event" - keine Unterscheidungskraft
All dies gibt auch dann keinen Anspruch darauf, dem Deutschen Patent- und Markenamt Gelegenheit zu einer Differenzierung zu geben, wenn man der Rechtsprechung des 29. Senats (Beschluss vom 5. August 2009, Az: 29 W (pat) 5/06 - TV Schwaben) folgt, zumal die Anmelderin im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt -auch im Erinnerungsverfahren - keine Ausführungen gemacht hat und auf die ihrer Ansicht nach vergleichbaren Fälle noch nicht hingewiesen hat.
Rechtsprechung
BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 5/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Kanzlei Prof. Schweizer
Uneinheitliche Praxis der Markenstellen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 5/06
- BPatG, 05.08.2009 - 29 W (pat) 5/06
Wird zitiert von ...
- BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
CASHFLOW
Allerdings sind in jüngster Zeit Beschlüsse eines Senats des BPatG ergangen, mit denen dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts nach § 68 Abs. 2 MarkenG der Beitritt zum Beschwerdeverfahren anheim gegeben worden ist im Hinblick auf die Frage, inwieweit der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG das DPMA bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung zu einer gleich bleibenden Eintragungspraxis und einheitlichen Behandlung von gleich gelagerten Fällen bzw. von Serienmarken verpflichtet (u. a. Beschluss vom 13.12.2006 in der Sache 29 W (pat) 5/06 - TV SCHWABEN ).