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   BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 509/13   

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https://dejure.org/2013,14532
BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 509/13 (https://dejure.org/2013,14532)
BPatG, Entscheidung vom 08.05.2013 - 29 W (pat) 509/13 (https://dejure.org/2013,14532)
BPatG, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 29 W (pat) 509/13 (https://dejure.org/2013,14532)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 6 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Schweizer-Kreuz)" - Nachahmung eines Hoheitszeichens

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachahmung eines Hoheitszeichens kann nicht als Marke eingetragen werden / Schweizer Kreuz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit eines Bildzeichens (weißes Kreuz auf schwarzem Grund im abgerundeten Rechteck) bei Ähnlichkeit mit dem Schweizer Nationalwappen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Schweizer-Kreuz)" - Nachahmung eines Hoheitszeichens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Schweizer-Kreuz)" - Nachahmung eines Hoheitszeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Marken mit Schweizerkreuz, EU-Sternenkranz und Co

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Schutzfähigkeit eines Bildzeichens bei Ähnlichkeit mit dem Schweizer Nationalwappen

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Markeneintragung wegen zu großer Ähnlichkeit mit Schweizer Wappen nicht möglich

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 510/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "weißes Kreuz auf blauem Grund im abgerundeten

    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 509/13
    Auch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum habe in seinen "Richtlinien in Markensachen" (Anlage BE 4, Bl. 8 GA im Parallelverfahren 29 W (pat) 510/13) u. a. ausgeführt, dass ein weißes Kreuz auf andersfarbigem Grund nicht mit dem Schweizer Kreuz verwechselt werde.

    Da sie aber auf ein militärisches Feldzeichen zurückgeht, hat sie eine quadratische Form (vgl. Erläuternder Bericht - Schutz der Herkunftsbezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes (Swissness-Vorlage) vom 28. November 2007 zu Art. 3, Bl. 63 VA im Parallelverfahren 29 W (pat) 510/13).

  • BPatG, 09.12.2008 - 33 W (pat) 32/07

    Flaggenball

    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 509/13
    Der gesetzgeberische Zweck des § 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 Satz 1 MarkenG liegt darin zu verhindern, dass öffentliche Hoheitszeichen für geschäftliche Zwecke ausgenutzt oder gar missbraucht werden, zumal sie auch nicht Gegenstand von Monopolrechten einzelner Privater werden dürfen (BPatG GRUR 2005, 679 (680) - Bundesfarben; BPatG GRUR 2009, 495 (496) - Flaggenball).

    Es ist daher zu prüfen, ob das beanspruchte Zeichen in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise geeignet ist, als Hoheitszeichen in Erscheinung zu treten (BPatG GRUR 2009, 495, 496 - Flaggenball).

  • BPatG, 25.04.2012 - 25 W (pat) 64/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "SWISS EYE (Wort-Bild-Marke)" - keine Identität mit

    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 509/13
    In der Entscheidung zu (25 W (pat) 64/11) habe das BPatG die Auffassung vertreten, dass das dort im angemeldeten Zeichen enthaltene weiße Kreuz auf andersfarbigem Hintergrund nicht als Nachahmung eines Hoheitszeichens anzusehen sei.

    Dies unterscheidet die vorliegende Fallgestaltung von derjenigen in der Entscheidung zu (BPatG 25 W (pat) 64/11).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-202/08
    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 509/13
    Bei dem Vergleich "im heraldischen Sinne" ist auf die (offizielle) heraldische und nicht auf die geometrische Beschreibung des Hoheitszeichens abzustellen, die ihrem Wesen nach wesentlich detaillierter ist Eine Nachahmung im heraldischen Sinne wird nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass das Hoheitszeichen in bestimmter Weise stilisiert oder dass nur ein Teil von ihm verwendet worden ist (EuGH GRUR Int 2010, 45 Rdnr. 50 ff. - Ahornblatt).

    Für die Einschätzung eines durchschnittlichen Verbrauchers kommt es nicht auf den Blick eines Fachmanns für heraldische Kunst an (EuGH GRUR Int 2010, 45 Rdnr. 51 - Ahornblatt).

  • BPatG, 22.03.2005 - 27 W (pat) 136/02
    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 509/13
    Der gesetzgeberische Zweck des § 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 Satz 1 MarkenG liegt darin zu verhindern, dass öffentliche Hoheitszeichen für geschäftliche Zwecke ausgenutzt oder gar missbraucht werden, zumal sie auch nicht Gegenstand von Monopolrechten einzelner Privater werden dürfen (BPatG GRUR 2005, 679 (680) - Bundesfarben; BPatG GRUR 2009, 495 (496) - Flaggenball).
  • EuG, 28.02.2008 - T-215/06

    'American Clothing Associates / HABM (Représentation d''une feuille d''érable)' -

    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 509/13
    Denn wenn in der Anmeldung keine bestimmten Farben für das angemeldete Zeichen angegeben werden, kann dieses in jeder beliebigen Farbkombination wiedergegeben werden (EuG, Urt. v. 28. Februar 2008 - T-215/06, juris Tz. 68).
  • BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 510/13

    American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum -

    Diese Vorstellungen verbindet er auch mit dem grafischen Pluszeichen (vgl. Agnes Berreth, Das Pluszeichen - ein Multitalent, in strichwerk 2009, S. 36, 39, 41, 45 - Anlage A im Parallelverfahren 29 W (pat) 509/13, Bl. 72 - 87 GA).

    Im hier betroffenen Bereich der Energiewirtschaft wird das Pluszeichen auch vielfach als Hinweis auf bestimmte Tarifarten ("StadtwerkePlus" [Stadtwerke Bochum]; "strom PLUS" [Stadtwerke Elmshorn; Stadtwerke Peine]; "FEST STROM Plus" [Stadtwerke Elmshorn]; "Halplus Strom Spar+" [EVH]) oder als dekoratives Element in den jeweiligen Internetauftritten ("E... GmbH"; "Stadtwerke Bochum") genutzt (Anlagen 1 - 5 in 29 W (pat) 509/13, Bl. 88 - 93 GA, auch alle nachfolgend genannten Anlagen befinden sich in der Parallelverfahrensakte 29 W (pat) 509/13).

  • BPatG, 18.09.2014 - 30 W (pat) 546/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "medipresse (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft

    Eine Nachahmung im heraldischen Sinne wird nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass das Hoheitszeichen in bestimmter Weise stilisiert oder dass nur ein Teil von ihm verwendet worden ist (EuGH GRUR Int. 2010, 45 Rdnr. 50 ff. - Ahornblatt; BPatG GRUR-RR 2013, 428 - Schweizer Kreuz).

    Da sie aber auf ein militärisches Feldzeichen zurückgeht, hat sie eine quadratische Form (BPatG GRUR-RR 2013, 428 - Schweizer Kreuz).

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