Rechtsprechung
BPatG, 29.06.2011 - 29 W (pat) 515/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 83 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Liwell/LIDL" - Dienstleistungsidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung - keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "Liwell" und "LIDL" ist nicht gegeben; Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "Liwell" und "LIDL"; Stärkere Beachtung der ersten Silbe einer Wortmarke durch die angesprochenen Verbraucherkreise
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Markenbeschwerdeverfahren - "Liwell/LIDL" - Dienstleistungsidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung - keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Markenrecht: LIDL verliert gegen Liwell